So haben die Gegnerinnen und Gegner der 13. AHV-Rente die Renten abgebaut

Wenn es nach den Gegner:innen der 13. AHV-Rente geht, braucht es andere Massnahmen als die vorliegende Initiative, um die Kaufkraft der Renter:innen zu schützen. Man müsse nur jene entlasten, die darauf angewiesen seien. Doch in den letzten Jahren haben die bürgerlichen Politiker:innen, die nun gegen die 13. AHV-Rente sind, in Bundesbern die Renten bereits Schritt um Schritt abgebaut.

Foto: Keystone (Christian Beutler)

Im Abstimmungskampf um die 13. AHV-Rente scheinen sich Politiker:innen von links bis rechts einig zu sein: Rentner:innen sollen entlastet werden. Für Mitte-Rechts aber nur jene, die es «wirklich brauchen». Doch die politischen Entscheide der letzten Jahre entlarven die Argumentation der bürgerlichen Parteien als reine Lippenbekenntnisse. Fünf Beispiele.

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Die misslungene Pensionskassen-Vorlage

Im September 2022 hat die Stimmbevölkerung der AHV21 mit einer hauchdünnen Mehrheit zugestimmt. Das Kernelement: Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Die Linken stellten sich dagegen, weil die Frauenrenten bis heute deutlich tiefer sind als jene der Männer. Mitte-Rechts versprach im Abstimmungskampf immer wieder, dieses Problem bei der beruflichen Vorsorge anzugehen. Doch die bürgerliche Mehrheit im Parlament schob die Reform erst auf die lange Bank und hat schliesslich den vorliegenden, fairen Sozialpartner-Kompromiss zerschlagen. Die Reform führt nun für den Grossteil der Versicherten zu weniger Rente und höheren Lohnbeiträgen. SP und Gewerkschaften haben dagegen das Referendum ergriffen.

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Kein voller Teuerungsausgleich bei der AHV

Vor knapp einem Jahr weigerte sich die bürgerliche Mehrheit im National- und Ständerat, sich auf die Diskussion zur vollständigen Anpassung der AHV-Renten an die Teuerung einzulassen.  Zum Schutz der Kaufkraft werden die Renten dem Mischindex angepasst. Mitte-Rechts ging aber sogar die bundesrätliche Minimalvariante zu weit, welche mit 2,8 Prozent bloss die Restteuerung 2022 ausgleichen wollte. Dies obschon die Teuerung damals bereits 3,4 Prozent betrug. Gleichzeitig darf nicht vergessen werden, dass bei den Pensionskassen-Renten kein gesetzlicher Teuerungsausgleich gewährt wird.

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Witwenrenten vor dem Aus

Gemäss einem Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg muss die Schweiz ihre Hinterlassenenrenten anpassen. Aktuell sind Witwen in der AHV bessergestellt als Witwer. Doch statt die Renten für Witwer auf das Niveau der Witwenrenten anzuheben, will der bürgerlich dominierte Bundesrat letztere gegen unten korrigieren. Das bedeutet Kürzungen von über 700 Millionen Franken, dies auf Kosten von verwitweten Frauen und ihren Kindern. Die Vernehmlassung zu dieser Kürzung bei den Witwenrenten läuft noch. Wenn diese abgeschlossen ist, wird die Vorlage im Parlament behandelt.

 4 

Angriff auf die AHV-Kinderrenten

Wer im Pensionsalter ist und ein Kind hat, kann zusätzlich den Anspruch auf eine Kinderrente geltend machen. Das gilt bis zum 18. Altersjahr oder, wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet, bis zum 25. Lebensjahr. Das gleiche gilt teilweise auch für Pflegekinder. Die bürgerliche Mehrheit in der zuständigen Nationalratskommission will diese Kinderrenten nun abschaffen. Sie hat eine entsprechende Motion im Januar 2024 verabschiedet. Bereits 2019 hat Mitte-Rechts in der IV-Reform die Kinderrenten für IV-Empfänger:innen gekürzt.

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Kürzung der Ergänzungsleistungen (EL)

2019 haben alle Mitte-Rechts-Parteien geschlossen der EL-Reform zugestimmt und somit Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen gutgeheissen. Die Änderungen traten 2021 in Kraft, die Übergangsfrist lief Ende 2023 aus. Seit Anfang dieses Jahres erhalten nun zehntausende Menschen, die bereits mit einem Minimum auskommen mussten, noch weniger Geld. Gemäss Hochrechnungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS haben rund 8100 EL-Berechtigte ihren Anspruch komplett verloren und schätzungsweise 70’000 Personen werden seit diesem Jahr monatlich 300 Franken weniger ausbezahlt. Zwei Drittel davon sind Pensionierte, ein Drittel IV-Bezüger:innen.

5 Kommentare

  1. Es ist eine Schweinerei wie auf dem Buckel der bedürftigen AHV-Renter und IV-Rentner gespart wird. Ich bin klar für eine Annahme der 13. AHV. Sogar der Beobachter hat die Sache nicht richtig dargestellt und steht auf der rechtsbürgerlichen Seite mit seiner Argumentation, wenn die 13. AHV angenommen werde, könne das Rentenalter nicht mehr nach oben angepasst werden? Ich glaube nicht, dass das richtig ist. Und ausserdem hat die Zeitschrift nicht beide Seiten objektiv dargestellt, dass man sich eine eigene Meinung bilden könnte. Sie bevorzugt die Renteninitiative der Jungfreisinnigen. Aber dass man es schwer hat ab einem bestimmten Alter einen einigermassen gerecht bezahlten Job zu finden, darüber wird geschwiegen. Wir dürfen uns dann um Putz- und Callcenterstellen, sowie andere schlechtbezahlte Jobs streiten bis ans Lebensende um über die Runden zu kommen, und die mit der guten Ausbildung und guten Jobs gehen früh in Rente ……
    Es lebe der Kapitalismus!!!
    Ich hoffe es merken alle wie ich es meine, nämlich sarkastisch.

  2. Es ist eine Schweinerei ,was hier abgeht und die Bürgerlichen sind nur solange bürgerlich solange sie daran verdienen können .Man müsste sämtliche Politiker aus denn Verwaltungsräten der Krankenkassen werfen und das Volk sollte die Sitzungsgelder festlegen.

  3. Sehr traurig und egoistisch dieses Vorgehen, welche selber sorgenfrei leben können, dies bedürftigen Menschen aber nicht gönnen.

  4. Der Angriff der Bürgerlichen auf die Sozialwerke ist seit Jahren eine Tatsache. Die SP muss sich noch mehr anstrengen, um möglichst viel Schaden auf der ganzen Linie abzuwenden. Das muss koordiniert, intelligent und mit viel Power geschehen.

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