Drohender Rentenverlust: Rentner:innen werden um Teuerungsausgleich geprellt

Das Parlament will nichts mehr wissen von einem Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten. Dies, obschon die Teuerung 2021 und 2022 insgesamt 3,4 Prozent beträgt. Die bürgerliche Mehrheit nimmt so einen Kaufkraft-Verlust der Rentner:innen hin. Der verfassungsmässige Auftrag, existenzsichernde Renten zu zahlen, bleibt nach wie vor ein Lippenbekenntnis.

(KEYSTONE/CARO/Rupert Oberhäuser)

Diese Frühjahrssession hat es in sich – vor allem für die finanzielle Situation der Rentner:innen. Beide Räte diskutieren intensiv über die Pensionskassen-Vorlage, die zu sinkenden Renten und tieferen Netto-Einkommen führt. Andererseits lehnen es beide Räte ab, den vollen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten zu gewähren und treten gar nicht erst auf eine entsprechende Vorlage ein.

Vergangene Woche hat der Bundesrat in einem Bericht vorgelegt, wie die Teuerung bei den Renten per 2023 um insgesamt 2,8 Prozent ausgeglichen werden soll. Die Renten waren gemäss Mischindex (siehe Infobox) bereits um 2,5 Prozent angepasst worden; die fehlenden 0,3 Prozent sollten nun hinzukommen. Damit erfüllt er eine Motion von SP und Mitte aus dem Parlament. Diese Variante war der bürgerlichen Mehrheit in der grossen und kleinen Kammer aber bereits zu viel. Sie geben dem bundesrätlichen Vorschlag nicht Folge, indem sie sogar das Eintreten auf die Diskussion zur vollständigen Anpassung der AHV-Renten an die Teuerung verweigern. Damit setzt das Parlament die Kaufkraft der Rentner:innen weiter unter Druck.

Verfassungsmässiger Anspruch auf Teuerungsausgleich

Gemäss Artikel 112 der Bundesverfassung müssen die Renten mindestens der Preisentwicklung angepasst werden. Sprich: Gemäss Verfassungsauftrag hätten die AHV-Renten wegen der Teuerung 2021 und 2022 um 3,4 Prozent angehoben werden müssen. Die monatlichen AHV-Renten liegen derzeit im Mittel bei 1’800 Franken, die mittleren Pensionskassenrenten betragen knapp 1’700 Franken. Letztere drohen mit der aktuellen Pensionskassen-Vorlage sogar noch zu sinken. Gleichzeitig darf nicht vergessen gehen, dass heute bei den Pensionskassen-Renten kein gesetzlich vorgeschriebener Teuerungsausgleich gewährt wird. Die Renten stehen durch die hohe Teuerung daher ohnehin unter grossem Druck. Davon liess sich die bürgerliche Mehrheit im Parlament in dieser Woche aber wenig beeindrucken.

Das ist der Mischindex
Der Mischindex wird alle zwei Jahre für die Anpassung der AHV-Renten an die Lohn- und Preisentwicklung angewandt. Er entspricht dem Durchschnitt von Lohn- und Preisindex. Zur Veranschaulichung: Bei einer Teuerung von 1 Prozent und einer Lohnentwicklung von 2 Prozent ergibt sich ein Mischindex von 1,5 Prozent.

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