Klimaschutzgesetz setzt auf Unterstützung und Innovation

Am 18. Juni stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über das Klimaschutzgesetz ab. Dieses setzt auf Unterstützungsbeiträge und auf die Förderung von Innovation. Von Verboten, wie es die Gegner:innen des Gesetzes behaupten, ist im Gesetz nicht die Rede.

Aktion des Pro-Komitees vor dem Morteratschgletscher im Engadin. Foto: Keystone (Gian Ehrenzeller)

Das oberste Ziel des Klimaschutzgesetzes ist die Reduktion von CO2-Emissionen. Dies soll nicht durch Verbote geschehen, wie die Gegner:innen der Vorlage in ihrer Kampagne behaupten. Vielmehr setzt das Gesetz auf gezielte Förderung von nachhaltigen Technologien. «direkt» fasst die drei wichtigsten Punkte zusammen:

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Unterstützung für den Austausch von Öl- und Gasheizungen 

In der Schweiz heizt immer noch ein Grossteil mit fossilen Brennstoffen. Auch bei der Warmwasseraufbereitung sieht es nicht anders aus. Der Gebäudesektor verursacht deshalb rund einen Viertel aller CO2-Emissionen.

Um die Treibhausgasemissionen in diesem Bereich effektiv zu senken, sieht das Gesetz ein Impulsprogramm für den Heizungsersatz vor. Mit 200 Millionen Franken jährlich über die nächsten zehn Jahre werden Hausbesitzer:innen unterstützt, wenn sie ihre Öl- oder Gasheizungen durch ein nachhaltiges Heizsystem ersetzen.

Mit diesen insgesamt zwei Milliarden Franken können rund 100’000 klimaschädliche Heizungen ersetzt werden. Umgerechnet auf CO2-Emissionen ergibt dies eine Einsparung von einer Million Tonnen pro Jahr. Das entspricht den jährlichen Treibhausgasemissionen von 250’000 Schweizer:innen.

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Unterstützung für innovative Unternehmen

Neben dem Gebäudebereich setzt das Klimaschutzgesetz auch bei der Industrie an. Dieser Sektor verursacht ebenfalls rund einen Viertel der gesamten Emissionen in der Schweiz.

Wie bereits beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen sieht das Gesetz auch hier Unterstützung statt Verbote vor. Innovative Technologien und Prozesse zur Reduktion der Treibhausgasemissionen werden finanziell gefördert. Zudem werden mit dem Gesetz Unternehmen unterstützt, die bereits heute Netto-Null-Fahrpläne ausarbeiten. Wenn deren Umsetzung bis 2030 erfolgt und dabei neuartige Technologien und Prozesse anwendet werden, können diese durch den Bund unterstützt werden. Dem Bund stehen hierfür 1,2 Milliarden Franken zur Verfügung.

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Netto-Null-Emissionen bis 2050

2017 hat sich die Schweiz im Pariser Abkommen dazu verpflichtet, den Ausstoss von Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Damit das Ziel der Erderwärmung um maximal 1,5 Grad Celsius erreicht wird, hat der Bundesrat 2019 beschlossen, bis Mitte des laufenden Jahrhunderts Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Dies soll mit dem Klimaschutzgesetz gesetzlich verankert werden. So können in Zukunft weitere Massnahmen für die Erreichung des Klimaziels ergriffen werden.

Übrigens: Mit dieser gesetzlichen Verankerung von Netto-Null-Emission erhält der Bundesrat keine «Carte Blanche». Weitere Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele werden wiederum in Gesetzen geregelt. Für allfällige Verbote braucht es ebenfalls gesetzliche Grundlagen, die dem freiwilligen Referendum unterstellt sind.

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