Die Bevölkerung kann am 8. März die steuerliche Benachteiligung der Ehe abschaffen. Die Vorlage ist aus einem Kompromiss zwischen der FDP, GLP, den Grünen und der SP hervorgegangen: die Individualbesteuerung. Dieses Steuermodell wird von der Mitte und der SVP kritisiert, die stattdessen ein konservatives Modell vorschlagen, über das demnächst ebenfalls abgestimmt wird. Die wichtigsten Argumente, die für ein Ja zur Individualbesteuerung sprechen, im Überblick:
1
Mehr Unabhängigkeit für Frauen
Die Individualbesteuerung korrigiert ein Steuersystem, das heute viele Frauen benachteiligt. In der Schweiz arbeiten rund 60 Prozent der verheirateten Frauen Teilzeit – jedoch nicht immer freiwillig. Im heutigen System lohnt es sich für viele verheiratete Paare eher nicht, wenn die Person mit dem tieferen Einkommen mehr arbeitet, weil die Steuern dann überdurchschnittlich stark steigen. Häufig sind es Frauen, die innerhalb einer Ehe weniger verdienen und deshalb auf ein höheres Pensum verzichten.
Die Individualbesteuerung beseitigt diesen Nachteil, da jede Person unabhängig vom Zivilstand auf Einkommen und Vermögen besteuert wird. Wie alt Bundesrätin Simonetta Sommaruga in einem Interview mit den Tamedia-Zeitungen betont, ist die Individualbesteuerung ein Projekt, das «die finanzielle Unabhängigkeit der Frauen stärkt». Diese Unabhängigkeit wirke auch als Schutzschild gegen sexistische und sexuelle Gewalt. Zu den Argumenten gegen die Reform sagt sie: «Es sind dieselben wie einst gegen das Frauenstimmrecht: zu kompliziert, zu teuer, zu aufwendig.»
2
86 Prozent der Steuerzahlenden profitieren von der Reform
Gemäss Bund würden 50 Prozent der Steuerpflichtigen von einer Steuerentlastung profitieren. Bei 36 Prozent wären die Veränderungen nur sehr gering. 14 Prozent der Steuerpflichtigen, jene mit hohen Einkommen, müssten mit einer höheren Steuerbelastung rechnen. Der Bund weist jedoch darauf hin, dass die Auswirkungen der Reform stark von den Einkommensunterschieden und der Anzahl Kinder innerhalb eines Paares abhängen.
Die neuen Steuersätze werden so angepasst, dass tiefe Einkommen und der Mittelstand weniger Steuern zahlen, während hohe Einkommen stärker belastet werden. Einerseits profitieren Personen mit tiefen Einkommen von einem höheren Grundfreibetrag. Andererseits wird die Einkommensgrenze, ab der der maximale Bundessteuersatz von 11,5 Prozent gilt, gesenkt. Dadurch ergibt sich für den Mittelstand eine spürbare Steuerentlastung. Auch in den unteren Einkommensklassen sinkt die Steuerbelastung für Familien sowie für erwerbstätige und pensionierte Paare.
3
Unbezahlte Arbeit wird sichtbar
Die Reform stellt sicher, dass die Erwerbsarbeit von Ehepartner:innen steuerlich gleichbehandelt wird. Erhöhen Frauen ihr Arbeitspensum, kann dies eine Veränderung der Verteilung der unbezahlten Arbeit innerhalb der Ehe anstossen. Frauen wären nicht länger für Haushalt und Kinder zuständig, weil es finanziell als sinnvoller erscheint. Jedes Paar könnte die Aufgabenverteilung freier und gerechter gestalten, ohne negative Konsequenzen auf die Steuererklärung.
4
Berücksichtigt vielfältige Familienmodelle
Das heutige Steuersystem stammt aus einer Zeit, in der ein traditionelles Familienmodell vorherrschte – er bringt das Geld nachhause, sie kümmert sich um Haushalt und Kinder. Die Individualbesteuerung hingegen trägt den Lebensrealitäten in der Schweiz im Jahr 2026 Rechnung. Sie sorgt dafür, dass alle Lebens- und Familienformen steuerlich gleichbehandelt werden.
Familie und Ehe zwar bleiben wichtige soziale Institutionen unserer Gesellschaft. Gleichzeitig haben sich aber die familiären Lebensformen stark diversifiziert: Patchworkfamilien, kinderfreie Konkubinatspaare, Alleinerziehende oder gleichgeschlechtliche Paare werden längst institutionell anerkannt.




Um echte Gleichbehandlung zu haben muss im Zuge dessen für Verheiratete fokgendes gestrichen werden:
AHV-Splitting: Einkommen werden geteilt, was die AHV-Rente bei tieferem Einkommen erhöht.
AHV-Witwer- oder -Witwenzuschlag: Eine Zulage von 20% auf die eigene AHV-Rente, die verwitwete Personen erhalten, wenn der Ehepartner stirbt.
Pensionskasse: Anspruch auf Witwen-/Witwerrente (bei Erfüllung der Kriterien) und einfacherer Zugang zum Vorsorgevermögen des Partners.
Erbschaft: Gesetzlicher Erbanspruch und oft Steuerbefreiung bei der Erbschaftssteuer, je nach Kanton.
Die meisten Kantone haben schon seit Jahren Massnahmen eingeführt (z.B. zwei verschiedene Steuertarife), um die höhere Progressionsstufe zu kompensieren. Die „Heiratsstrafe“ besteht nur noch auf Bundesebene, wo man eine ähnliche Lösung übernehmen könnte.
Mit der Individualbesteuerung werden Ehepaare faktisch gezwungen, möglichst gleiche Einkommen zu erzielen. Dieses Ziel wie auch die gleichmässige Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit würde auch (und viel stressärmer) erreicht, wenn alle Arbeitgeber wo immer möglich Teilzeitarbeit (auch 40 – 60 %) anbieten würden. Da dies vielerorts nicht möglich ist, bleibt nichts anderes übrig, als dass beide Eltern mit einem hohen Pensum arbeiten, die Kinder vorwiegend fremdbetreut werden (wie zaubern wir die erforderlichen Kitaplätze her?)
Problematisch: die Kinderabzüge werden auf Bundesebene hälftig aufgeteilt, d.h. wenn ein Elternteil weniger steuerbares Einkommen erzielt, verliert man die Abzüge. Der Staat zwingt die Familien, ihr Privatleben nach dem Willen der Politiker*innen zu gestalten!!
Schwierig: Wer das Pensum für eine Ausbildung reduzieren möchte, bezahlt teuer.
Bürokratie und Mehraufwand für die Ehepaare: 1’700’000 zusätzliche Steuererklärungen!
Bundesfinanzen: die Gesamtsumme der direkten Bundessteuer wird gesenkt – gleichzeitig will man die MWSt für Militär und AHV erhöhen, weil das Geld knapp ist!
Föderalismus: Das Steuerwesen war bisher in der Kompetenz der Kantone.
Ich unterstütze die Individualbesteuerung, weil sie für mehr Gerechtigkeit sorgt und Ehepaare entlastet. Zudem schafft sie Anreize für mehr Erwerbstätigkeit und sorgt für eine transparentere Besteuerung. Ich bin gespannt auf das Ergebnis der Abstimmung am 8. März!“
Immer wieder hörte ich, dass Alleinerziehende oder Alleinstehende benachteiligt werden, was mich unsicher macht. Über diese Aussagen steht keine Erklärung in diesem Text, der nur die Vorteile aufzählt. Muss ich annehmen, dass die Gegenargumente nicht zutreffen?