In der Debatte um die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer stand bis jetzt die die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer auf inländische Obligationen und die Steuerausfälle von 600 – 800 Millionen im Mittelpunkt der Debatte. Dass in der Vorlage auch die Abschaffung der Umsatzabgabe enthalten ist, die bei Käufen und Verkäufen von inländischen Wertpapieren fällig wird, wurde bis jetzt nicht diskutiert.
Weitere Steuererleichterung führt zu Steuerausfällen von 25 Millionen
Im Gegensatz zu Umsätzen von beispielsweise Dienstleistern und im Gewerbe sind Umsätze, die mit dem Handel von Wertpapieren erzielt werden durch eine Mehrwertsteuerbefreiung bereits heute steuerlich privilegiert. Von der öffentlichen Diskussion weitgehend unbeachtet hat SVP-Bundesrat Mauerer in die Vorlage zur Verrechnungssteuer jetzt auch noch die Abschaffung der Umsatzabgabe integriert. Der Bund schätzt, dass durch den Wegfall der 1.5 Promille hohen Abgabe weitere Steuereinnahmen von 25 Millionen Franken jährlich verloren gehen würden. Gleichzeitig warnt Bundesrat Maurer in den Medien vor zu wenig Steuereinnahmen und Sparprogrammen.
Bürgerlicher Wortbruch
Hintergrund der Mehrwertsteuerbefreiung ist ein Kompromiss aus den 90er-Jahren bei dem zu Gunsten des Finanzplatzes eine Ausnahme von der Mehrwertsteuer beschlossen wurde. Dafür wurde an der Abgabe festgehalten. Noch im Januar – mitten im Abstimmungskampf zur Abschaffung der Stempelsteuer – bekannte sich Zürcher Ständerat Ruedi Noser zum Kompromiss. Im Gespräch mit der NZZ lies er verlauten: «Diese beiden Abgaben werden nicht abgeschafft. Kommt es einmal so weit, bin ich der Erste, der eine Unterstellung dieser Finanzdienstleistungen unter die Mehrwertsteuer fordert.» Davon wollen die Befürworter der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer heute nichts mehr wissen und setzen sich, trotz früherer Bekenntnissen und drohenden Steuerausfällen, überzeugt für die Vorlage von Ueli Maurer ein.