EU beschliesst Gesetz für Naturschutz und Biodiversität

Das EU-Parlamente hat einem Gesetz über die Wiederherstellung der Natur in Europa zugestimmt. Denn durch die zunehmende Zerstörung der Lebensräume sterben immer mehr Tierarten aus. Darunter auch Arten wie Bienen oder Hummeln, die Nutz- und Wildpflanzen bestäuben. Damit sind sie nicht zuletzt wichtiger Bestandteil der Lebensmittelproduktion.

Foto: Unsplash (Laura Lauch)

Nur etwa 19 Prozent der natürlichen Lebensräume in der Europäischen Union sind in einem guten Zustand. Der Rest ist gefährdet oder bereits stark beschädigt. Flüsse, Seen, Moore und Böden trocknen aus. Das Ökosystem Wald ist bedroht. Die menschengemachte Klimakrise beschert uns extreme Hitzewellen, Dürreperioden und Überschwemmungen nach Starkregen. Die dadurch zerstörten Lebensräume unzähliger Tier- und Pflanzenarten gefährden nicht zuletzt auch unsere Lebensmittelversorgung.

Insektensterben gefährdet Lebensmittelversorgung

In Europa werden vier von fünf Nutz- und Wildpflanzen von Insekten bestäubt. Bienen, Hummeln und Mücken tragen damit direkt zur Nahrungsmittelproduktion bei. Ohne Bestäubung keine Früchte und kein Gemüse – das ist auch eine wirtschaftliche Frage. Auch deswegen ist es wichtig, das Artensterben zu stoppen.

Mit dem Gesetz über die Wiederherstellung der Natur will die EU nicht nur die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt retten, sondern auch die Widerstandsfähigkeit der geschädigten Lebensräume wiederherstellen – dies gegenüber Hitzewellen, Dürreperioden, Überschwemmungen und weiteren negativen Auswirkungen der Klimakrise.

Rund 20 Prozent der Landes- und Meeresflächen sollen als natürliche Lebensräume wiederhergestellt werden, um den Rückgang der Biodiversität – also das Aussterben von unzähligen Tier- und Pflanzenarten – zu stoppen.

Konservative wollten das Gesetz blockieren

Nach jahrelangen Verhandlungen einigten sich die EU-Umweltminister:innen auf einen Gesetzesentwurf. Doch im letzten Moment zog die Europäische Volkspartei (EVP) ihre Zustimmung zurück, mit dem Argument: Wenn weniger Flächen landwirtschaftlich genutzt werden dürfen, dann müssten mehr Lebensmittel importiert werden. Das ist jedoch nicht richtig: Denn das Gesetz soll keine neuen Schutzgebiete erschliessen, sondern lediglich bereits bestehende wiederherstellen. Die Enteignung von landwirtschaftlichen Flächen ist im Gesetz explizit ausgeschlossen.

Das EU-Parlament hat nun dem Gesetzesvorschlag mit 336 Ja-Stimmen zu 300 Nein-Stimmen bei 13 Enthaltungen zugestimmt. Nun verhandeln die zuständigen Institutionen über den endgültigen Text. Ziel ist eine Einigung vor den europäischen Wahlen zum nächsten Jahr.

Das sind die Ziele des Naturschutzabkommens:
  1. Wiederherstellung von 25’000 Kilometern frei fliessender Flüsse: Nur 40 Prozent der europäischen Gewässer sind in einem guten Zustand. Nicht-nachhaltige Landwirtschaft, Wasserkraft, Dämme und Schifffahrt gelten als Hauptbelastungen.
  2. Schutz und Wiederherstellung der Artenvielfalt der Wälder: Etwa 90 Prozent aller Tier- und Pflanzenarten der Welt sind in Wäldern zu Hause. Der Wald ist damit das Ökosystem mit der höchsten Biodiversität. Zusätzlich speichert er CO₂ und reinigt die Atemluft.
  3. Verbesserung der Lebensqualität in Städten: Grosse Städte sollen stärker begrünt werden. Mehr Parks, Bäume und Pflanzen im Stadtgebiet helfen dabei, die Temperatur und den Energieverbrauch durch Kühlanlagen zu senken. So tragen sie zu mehr Klimaschutz bei.

Ständerat setzt Lebensgrundlagen aufs Spiel

Auch in der Schweiz soll die Artenvielfalt besser geschützt werden, ginge es nach den Initiant:innen der Biodiversitätsinitiative. Sie wollen den stärkeren Schutz der Biodiversität in der Bundesverfassung verankern. Es sollen mehr Flächen sowie zusätzliche finanzielle Mittel für die Biodiversität zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesrat hat einen Gegenvorschlag dazu ausgearbeitet. Der Nationalrat hat diesem 2022 zugestimmt. Eine Mitte-Rechts-Mehrheit im Ständerat bezeichnete die Vorlage in der vergangenen Sommersession jedoch als «unnötig» und weigerte sich, diese überhaupt zu diskutieren. Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat.

Teile dieses Artikels kommen von kontrast.at.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein