Start Schweiz Transparenz bei Politikfinanzierung: FDP schludert bei der Buchhaltung

Transparenz bei Politikfinanzierung: FDP schludert bei der Buchhaltung

Die eidgenössische Finanzkontrolle veröffentlichte Mitte Juli eine scharfe Mitteilung an die FDP. Der Grund: Transparenz bei der Politikfinanzierung. Darin wird die Ordnungsmässigkeit der Buchführung der Partei in Frage gestellt.

FDP-Co-Parteipräsidentin und Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacher und FDP-Co-Parteipräsident und Ständerat Benjamin Mühlemann an der Delegiertenversammlung der FDP. Foto: Anthony Anex (Keystone).

Die Freisinnigen scheinen es nicht so genau zu nehmen mit der Transparenz in der Buchführung. In einem Bericht kritisiert die eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die lückenhafte Deklaration der FDP-Finanzen. So hat die Partei zum Beispiel Zuwendungen von über drei Millionen für Kampagnen nicht als Teil der Parteifinanzierung gemeldet und Spenden von über 15’000 Franken nicht oder falsch erfasst. Dazu kommen verbotene Zuwendungen aus dem Ausland, Doppelzählungen von Einnahmen und falsch ausgewiesene Fraktionsbeiträge.

Eine vergessene Null

Besonders peinlich ist aber folgender Vorfall: Anstatt einer Grossspende im Wert von 300’000 Franken des «Aktionskomitees für Freiheit» hat die FDP nur 30’000 Franken deklariert. Eine Null ging schlicht vergessen, wie die Zeitschrift Beobachter schreibt. Diese stellt dann auch berechtigterweise die Frage in den Raum: «Ausgerechnet die FDP, die sich gern mit Wirtschaftskompetenz rühmt, schludert bei der Buchhaltung?»

Die Konklusion der EFK fällt nicht wohlwollender aus: «Erhebliche Mängel in der Qualität der Offenlegung» und «die Ordnungsmässigkeit der Buchführung ist fraglich.» Gleichzeitig legt sie der FDP nahe, die gesetzlichen Grundlagen zur Offenlegung der Parteifinanzierungen bei den zuständigen Personen im Generalsekretariat bekannter zu machen und die internen Prozesse grundlegend zu überarbeiten – alles möglichst zeitnah.

EFK drohte FDP indirekt mit Strafanzeige

Doch die EFK geht offenbar nicht nur von ungenauer Buchführung aus, sondern zieht auch bewusste Verschleierung von potenten Geldgebern in Betracht. Gemäss Beobachter drohte die EFK der FDP sogar indirekt mit Strafanzeige. «Wir weisen Sie darauf hin, dass die vorsätzliche Verletzung der gesetzlichen Meldepflichten strafbar ist und die EFK einer Anzeigepflicht untersteht», schreibt die Finanzkontrolle Mitte Oktober 2025.

Der Grund: Zwei Spenden der Aneba Holding AG von insgesamt gut 150’000 Franken. Die Finanzkontrolle geht davon aus, dass diese Spenden in Wahrheit von deren Besitzerfamilie stammten. Mutmasslich handelt es sich dabei um die Schweizer Milliardärsfamilie Schmidheiny. Das zeigen Recherchen des Beobachters und des WAV-Recherchekollektivs.

FDP-Generalsekretär kritisiert EFK

FDP-Generalsekretär Jonas Projer reagierte auf Anfrage des Beobachters verteidigend: Er schreibt, es handle sich um einen «normalen Vorgang», die Herkunft von Zuwendungen zu prüfen und nach Rücksprache mit der EFK habe sich «keinerlei Anpassungsbedarf» ergeben. Und: Die FDP habe alle Spenden «ordnungsgemäss deklariert» – ihr sei lediglich nicht bewusst gewesen, dass bereits offengelegte Gelder aus überparteilichen Kampagnen ein zweites Mal deklariert werden müssen. Gleichzeitig kritisiert Projer die Praxis der EFK: Deren Vorgaben würden «erheblich von der gewöhnlichen Buchführung» abweichen.

Mängel auch bei EDU und Gewerbeverband

Doch nicht nur die FDP hat es nicht im Griff mit der Offenlegung der Politikfinanzierung. Auch der Gewerbeverband (SGV) und die EDU werden von der EFK zurechtgewiesen. Der SGV hat das Budget von 170’000 Franken für die Kampagne gegen die Initiative für eine Zukunft erst nach dem Abstimmungstermin im November 2025 eingereicht. Ab 50’000 Franken Kampagnenbudget besteht eine Meldepflicht. Das Budget muss 45 Tage vor der Abstimmung eingereicht werden. Eine Nachmeldung innert zehn Arbeitstagen ist zwar möglich, aber nur wenn sich erst nach Ablauf der eigentlichen Frist ergibt, dass für eine Kampagne mehr als 50’000 Franken aufgewendet wurden. Gemäss EFK sei dies hier nicht der Fall gewesen.

Auch die EDU reichte ihr Budget für die Nein-Kampagne zum E-ID-Gesetz erst nach der Abstimmung ein. Dabei überschritt dieses gemäss EFK mit 150’000 Franken den Schwellenwert für die Meldepflicht von 50’000 Franken «deutlich».

Die EDU reagierte nicht auf Nachfragen des Beobachter-Journalisten. Der Direktor des Gewerbeverbands hingegen verteidigte die Buchhaltung seiner Organisation. Das Budget für die Kampagne habe der SGV bereits im September der Finanzkommission mitgeteilt. «Wegen eines Eingabefehlers» sei dieses aber nicht erfasst worden, der SGV sei «jederzeit transparent» gewesen.

jsc


Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein


Newsletter
Die mobile Version verlassen