Neue Spielregeln für Airbnb: Europäische Tourismus-Spots greifen durch

Von Wien bis Unterseen – europäische Touristenorte kämpfen mit den Folgen massenhafter Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb. Während die Plattformen für die Eigentümer ein lukratives Geschäft sind, steigen für die Bewohner:innen die Mieten oder sie finden gar keine Wohnung mehr.


Was als Plattform für gelegentliches Couchsurfen startete, ist heute ein lukratives Geschäftsmodell. In vielen Städten kaufen Investor:innen ganze Wohnhäuser auf, um sie über Plattformen wie Airbnb oder booking.com gewinnbringend für kurze Aufenthalte zu vermieten. Oft geschieht das ohne offizielle Anmeldung und ohne Steuerzahlung – auf Kosten jener, die diese Wohnungen zum Leben bräuchten.

Der Airbnb-Effekt: Zürich zeigt, was ohne Regeln passiert

In Zürich wird deutlich, wie stark sich der Wohnungsmarkt verändert, wenn klare Regeln fehlen: Laut offiziellen Zahlen sind dort bereits über zwei Prozent aller Wohnungen auf Plattformen wie Airbnb gelistet – in besonders gefragten Bezirken sogar über sechs Prozent. Die Folge: Wohnraum wird immer knapper, die Mieten steigen, und Quartiere verlieren ihren Charakter.

Um diese Entwicklung zu stoppen, haben die SP, zusammen mit den Grünen und der AL Anfang März eine Airbnb-Initiative lanciert. Diese will Kurzzeitvermietungen auf maximal 90 Tage pro Jahr beschränken. Wer sein WG-Zimmer während eines Sprachaufenthalts kurzzeitig vermieten will, kann das also weiterhin tun. Der Missbrauch von Wohnraum durch kommerzielle Superhosts soll damit jedoch wirksam eingeschränkt werden.

Wien ergreift Massnahmen

Dass solche Regulierungen ihre Wirkung entfalten können, zeigt ein Blick auf Wien: Die Arbeiterkammer Wien schätzt, dass rund 14’000 Wohnungen in der Stadt auf Airbnb angeboten werden. Diese Zahl ist verglichen zu anderen europäischen Städten eher niedrig. Denn in Wien gilt seit 2018: Wer über Plattformen wie Airbnb oder Booking eine Wohnung vermieten will, darf das nur, wenn es sich entweder um die eigene Hauptwohnung handelt oder um eine gewerblich genehmigte Unterkunft.

Zudem ist seit Sommer 2024 die Vermietung auf 90 Tage im Jahr beschränkt. Die eigene Wohnung oder das WG-Zimmer zwischenzeitlich zu vermieten, wenn man im Urlaub ist, bleibt also erlaubt. Wer länger vermietet, braucht eine Genehmigung nach dem Wiener Wohnungsgesetz – und die wird in Wohngebieten nur in Ausnahmefällen erteilt.

«Wohnungen sind zum Wohnen da und nicht, um Geschäfte zu machen», sagt die Wiener Wohnbaustadträtin und Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál von der SPÖ.

Ausserdem hat die Stadt Wien eine spezielle Kontrollgruppe bei der Baupolizei für Kurzzeitvermietungen eingerichtet. Neun Mitarbeiter:innen sind dort ausschliesslich damit befasst, Verdachtsfällen nachzugehen und illegale Vermietungen aufzudecken. Bei Verstössen drohen Strafen von bis zu 50’000 Euro.

Österreich plant Online-Register für touristische Unterkünfte

Bislang sind in Österreich touristisch genutzte Privatwohnungen nicht offiziell erfasst. Genau das will die Bundesregierung nun ändern. Mit dem geplanten Online-Register für touristische Unterkünfte will man nun österreichweit Transparenz schaffen. Städte könnten dadurch erstmals nachvollziehen, welche Wohnungen über Plattformen wie Airbnb angeboten werden – und ob das legal geschieht.

Und was passiert in der Schweiz?

Neben der laufenden Initiative in der Stadt Zürich, gelten auch in anderen Orten bereits Regulierungen oder sie sind daran diese zu etablieren. So beispielsweise in den Städten Bern, Luzern oder Lausanne. Auch kleinere Orte wehren sich gegen die Kurzzeitvermietung. So hat die Gemeindeversammlung in Unterseen und auch die Gemeindeversammlung in Matten bei Interlaken einer SP-Initiative zur Einschränkung von Kurzzeitvermietungen mit 216 zu 80 respektive mit 248 zu 42 Stimmen deutlich zugestimmt. Künftig sollen Wohnungen in den beiden Gemeinden damit nur noch maximal an 90 Tagen pro Jahr auf Vermietungsplattformen angeboten werden.

Unterschiedliche europäische Städte – gleiche Lösungsansätze

Auch andere europäische Städte und Länder ergreifen Massnahmen: In Amsterdam dürfen Privatpersonen ihre Wohnung nur 30 Nächte pro Jahr an Tourist:innen vermieten – alles andere gilt als illegal. Paris setzt auf eine 90-Tage-Regelung und ein Registrierungssystem, in Dänemark gibt es ein 70-Tage-Limit.

Barcelona setzte bereits jetzt auf drastischere Massnahmen. So dürfen Wohnungen nur mit spezieller Lizenz vermietet werden – und diese werden kaum noch vergeben. Seit Jahresanfang gilt die Lizenzpflicht für ganz Spanien. Mehr als 65’000 Ferienwohnungen müssen Airbnb & Co. nun wegen Verstössen gegen diese Regeln aus dem Angebot nehmen.


Dieser Artikel ist teilweise von kontrast.at übernommen.


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