Einbürgerungen in der Schweiz: willkürlich und diskriminierend

Die Schweiz gehört zu den Ländern mit den restriktivsten Einbürgerungsregeln der Welt. Rassismus und Willkür prägen oft die Prozesse. Der Bundesrat möchte jedoch nichts ändern.

Foto: Christian Beutler (Keystone)

Die Einbürgerungskommission in Birr AG hat laut dem Aargauer Obergericht beim Entscheid über die Einbürgerung eines Mannes zu Unrecht und willkürlich gehandelt. Die Mitglieder der Kommission meinten unter anderem, dass der Mann mit den lokalen Lebensverhältnissen nicht genügend vertraut sei.

Bei einer früheren Prüfung, die der Mann bereits bestanden hatte, war diese «Vertrautheit» jedoch schon getestet worden. Auch andere Aspekte des Prüfungsprozesses bemängelt das Obergericht: Fast die Hälfte der von der Kommission gestellten 48 Fragen sei unzulässig gewesen.

Das ist leider kein Ausnahmefall: Viele lokale Einbürgerungskommissionen gewähren den Schweizer Pass nur ungern. Die Begründungen für eine Absage wirken oft willkürlich und sind regional uneinheitlich. Das will die Demokratie-Initiative ändern.

Wem steht der Pass zu?

Die «Aktion Vierviertel», Initiantin der Demokratie-Initiative, hält auf ihrer Website fest: «Das heutige Einbürgerungsverfahren beruht auf dem Verdacht, dass jemand etwas verlangen könnte, das ihm oder ihr nicht zusteht.» Die Initiative verlangt vom Bund deshalb einheitliche Einbürgerungskriterien. Unter anderem soll es reichen, wenn eine Person sich seit fünf Jahren in der Schweiz aufhält und weder die innere noch die äussere Sicherheit gefährdet.

Titularprofessor Peter Uebersax von der Universität Basel, spezialisiert auf Migrationsrecht, erklärt das heutige Einbürgerungsrecht gegenüber SRF folgendermassen: Aufgrund des Föderalismus geniessen die Kantone und Gemeinden grosse Autonomie. Die Kantone können nämlich bestimmen, inwieweit die Gemeinden ihre Einbürgerungskriterien zusätzlich zu den bundesrechtlichen Voraussetzungen verschärfen dürfen.

Die Folge: Es entsteht ein Flickenteppich an Bestimmungen. Mancherorts muss eine Person mindestens dreizehn Jahre in einer Gemeinde gelebt haben, andernorts sind es sogar fünfzehn Jahre. Auch die Definition von «Integration» wird unterschiedlich gehandhabt. Einige Gemeinden sind bei der Bewertung dieses Kriteriums sehr streng.

Veraltete und unsachliche Kriterien

Häufig – und illegalerweise – werden Religion oder Hautfarbe als Ausschlusskriterium herangezogen. Mergim Ahmeti aus dem Kanton St. Gallen etwa berichtet, in seinem Einbürgerungsgespräch habe es fast nur um seine Religion gespielt. Da er muslimischen Glaubens sei, wurde seine Integration in Frage gestellt – obwohl Ahmeti in der Schweiz geboren wurde, seit jeher in derselben Gemeinde wohnt, zur Schule gegangen ist und seine KV-Lehre erfolgreich abgeschlossen hat. Auch am Vereinsleben nimmt er teil und spielt Fussball im lokalen FC.

Trotzdem wurde Ahmetis Antrag auf den Schweizer Pass zunächst abgelehnt. Mittlerweile hat er jedoch nach einem langen und teuren Verfahren die schweizerische Nationalität erlangt. Eine Einbürgerung ist nämlich nicht nur zeitlich und emotional sehr aufwendig, sondern auch sehr teuer: Gemäss Angaben des Bundes können die Kosten schnell mehr als 3500 Franken betragen.

Bundesrat lehnt Initiative ab

Obwohl diese Mängel in den Einbürgerungsverfahren durchaus bekannt sind, lehnt der Bundesrat die Demokratie-Initiative in seiner Botschaft ab, da sie zu stark in den Föderalismus eingreife. Das Parlament wird sich noch damit befassen.

Die Aktion Vierviertel hält derweil fest: «Veraltete, unsachliche und willkürliche Kriterien gehören abgeschafft.» Zudem sei es diskriminierend, wenn Menschen, die Sozialhilfe beziehen, das Bürger:innenrecht verwehrt bliebe. Und die Kosten müssten unbedingt gesenkt werden, damit Bürger:innenrechte kein Luxus blieben.

eje


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