Durch den Mindestlohn-Kompromiss in der Stadt Zürich sollen 17’000 Menschen, die heute weniger als 4000 Franken pro Monat verdienen, neu 23.90 Franken pro Stunde verdienen. Mehr als 60 Prozent davon sind älter als 30 Jahre und weiblich. Gerade für diese Personen kann der Mindestlohn-Kompromiss einen grossen Unterschied machen. Im Stadtzürcher Gemeinderat wurde der Kompromiss von SP, Mitte/EVP, Grünen und AL erarbeitet.
1
Faire Löhne als Grundstein für den Wohlstand
60 Prozent des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP) sind abhängig vom Konsum der Bevölkerung. Mit der aktuellen Teuerung und den steigenden Lebenshaltungskosten wie Mieten und Krankenkassenprämien können sich die Menschen aber immer weniger leisten. Für viele Familien wird der Badi-Eintritt oder ein Kaffee auswärts zum Luxusgut. Darunter leiden nicht nur die Betroffenen, sondern auch das Gastgewerbe und die lokalen Unternehmen. Mit dem Mindestlohn-Kompromiss sollen künftig alle mindestens 23,90 Franken pro Stunde verdienen. So wird die Kaufkraft gestärkt. Von der Mindestlohnregelung ausgenommen sind Lernende, Praktikant:innen und unter 25-Jährige ohne abgeschlossene Erstausbildung.
2
KMU vor Preisdumping geschützt
Ein städtischer Mindestlohn schafft gleich lange Spiesse für die Unternehmen. Arbeitgeber:innen, die faire Löhne zahlen, werden vor Dumpingpreisen und Wettbewerbsverzerrung geschützt. Der Kompromiss beinhaltet zudem eine Übergangsfrist: Firmen, die den Mindestlohn nicht sofort zahlen können, haben zwei Jahre Zeit, die nötigen Anpassungen vorzunehmen. Das gibt ihnen Sicherheit für die Finanzierung.
Unternehmen können durch faire Löhne zudem ihre Attraktivität als Arbeitgeber:in steigern. Gerade im Gastgewerbe oder dem Detailhandel kann dies helfen, motivierte Angestellte zu finden. Aus diesem Grund sprechen sich auch zahlreiche KMUs für den Mindestlohn-Kompromiss aus.
3
Tieferes Armutsrisiko im Erwerbsleben und Alter
Wer im Erwerbsleben wenig verdient, hat im Alter nur eine kleine Rente. Das betrifft Menschen mit tiefen Einkommen, aber vor allem auch Frauen, die aufgrund von unbezahlter Sorgearbeit wie Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen Teilzeit arbeiten. Wer keinen existenzsichernden Lohn erhält, hat meist gar keine oder nur eine sehr kleine Rente aus der zweiten Säule. Diesen Menschen bleibt somit oft nur eine kleine AHV-Rente – sie sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Damit trägt die Gesellschaft die Kosten der Unternehmen. Ein existenzsichernder Mindestlohn kann diese Risiken verringern.
Das sollte eigentlich für den ganzen Kanton gelten, nicht nur für die Stadt…
Dieser Aussage stimme ich nicht zu: „Frauen, die aufgrund von unbezahlter Sorgearbeit wie Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen Teilzeit arbeiten“
In einer Ehe gehört das Einkommen beiden, egal wer, warum, wie viel arbeitet. Folglich sind auch beide bezahlt…