Start Gesellschaft Streichung der Gelder für Opferhilfeberatung konnte knapp verhindert werden

Streichung der Gelder für Opferhilfeberatung konnte knapp verhindert werden

Der Bundesrat wollte 300’000 Franken für die Ausbildung von Fachpersonen in der Opferhilfe streichen. Das Parlament korrigiert diesen Entscheid nur knapp, obschon die Schweiz massive Mängel beim Schutz vor Gewalt aufweist. Die SP Frauen und die SP Schweiz kündigen eine Volksinitiative an, um die Finanzierung sowie nationale Qualitätsstandards im Kampf gegen Gewalt an Frauen verbindlich abzusichern.

Bild: Pexels

Der Bundesrat wollte die Bundesbeiträge für die Ausbildung von Fachpersonen in der Opferhilfe streichen. Im Rahmen des Abbaupakets 2027 sah er eine Kürzung der jährlichen Mittel in der Höhe von 300’000 Franken vor. Damit wollte sich der Bund aus der Finanzierung zurückziehen. Geht es nach der Finanzministerin Karin Keller-Sutter, sollen die Kantone die entsprechenden Kosten vollständig übernehmen. Gerade mit Blick auf die nationale Hotline für gewaltbetroffene Personen, die im Mai startet, wird der Bedarf an gut ausgebildetem Fachpersonal aber weiter steigen.

Die Debatte im Parlament um die Gelder erfolgte nur wenige Monate nach der grössten Petition in der Geschichte der Schweiz: Im Dezember 2025 haben sich über 500’000 Menschen erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Parlament wichtige Gelder für die Bekämpfung von Gewalt an Frauen gesprochen hat. Nun hat auch der Ständerat entschieden, dass die 300’000 Franken nicht gestrichen werden. Damit beteiligt sich der Bund weiterhin finanziell an der Ausbildung von Opferhilfeberater:innen. Gemessen am 90-Milliarden-Budget des Bundes bleibt dieser Betrag jedoch verschwindend klein. Und der Ständerat hat noch einen entscheidenden Zusatz beschlossen: Er hat die gesetzliche Grundlage so angepasst, dass diese 300’000 Franken für die Opferhilfeberater:innen eine ungebundene Ausgabe werden. Sprich: Im Budgetprozess muss nun jedes Jahr neu verhandelt werden, ob dieses Geld auch weiterhin ausgegeben werden soll oder nicht. Damit stellt die kleine Kammer diese Finanzierung auf wacklige Beine.

Zahlreiche Mängel beim Schutz vor Gewalt

Die Schweiz hat 2017 die Istanbul-Konvention ratifiziert. Dabei handelt es sich um ein internationales Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Schweiz hat sich damit verpflichtet, ihre Präventionsmassnahmen auszubauen und Betroffene stärker zu schützen und zu unterstützen.

Das «Netzwerk Istanbul-Konvention» zeigt in einem Bericht jedoch klar auf, dass die Schweiz ihren Verpflichtungen bis heute nicht nachkommt. Bestehende Strukturen und Angebote stossen vielerorts an ihre Grenzen – räumlich, personell und vor allem finanziell. Viele Kantone stellen nicht die nötigen Mittel zur Verfügung, um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden oder Massnahmen zu ergreifen, um Gewalt an Frauen zu verhindern. Viele Frauenhäuser sind überlastet, Beratungsstellen leiden unter personellem und finanziellem Druck.

Heute hängt zudem oft vom Wohnort ab, welche Unterstützung Opfer von Gewalt erhalten, weil die Ausgangslage in den Kantonen sehr unterschiedlich ist. Dabei sind alle Opfer auf rasche, professionelle und niederschwellige Hilfe angewiesen, unabhängig davon, wo die Person wohnt.

Um die Verpflichtungen der Istanbul-Konvention zu erfüllen und schweizweit einheitliche Qualitätsstandards sicherzustellen, braucht es aber weitaus mehr finanzielle Mittel als der Bund heute bereitstellt.

SP Frauen und SP Schweiz kündigen Initiative an

Als Reaktion auf diese Mängel, die steigende Gewalt gegen Frauen und die hohen Femizidzahlen, haben die SP Frauen und die SP Schweiz eine Initiative angekündigt. Diese soll eine verbindliche nationale Finanzierung von Prävention, Schutzangeboten und der Unterstützung von Gewaltbetroffenen in der Verfassung verankern. Ziel ist es, die Finanzierung langfristig abzusichern und kantonale Unterschiede zu verringern. Die SP argumentiert, der Schutz vor Gewalt sei eine staatliche Kernaufgabe und dürfe nicht von kurzfristigen Abbaumassnahmen abhängig gemacht werden.

lal


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