Start Meinung Rudolf Strahm: Der neoliberale Angriff auf die Arbeitsbedingungen

Rudolf Strahm: Der neoliberale Angriff auf die Arbeitsbedingungen

Im Parlament ist derzeit eine Kaskade von Attacken auf das Arbeitsrecht unterwegs. Diese umfassen die Ablehnung der Arbeitsverbesserungen in Spitälern und Heimen, neue Vorstösse gegen gesetzliche Mindestlöhne, die Aufweichung von Sonntagsarbeitsverboten und Überzeitregelungen bis zur verbandlichen Denunzierung von Teilzeitarbeit. Ökonom Rudolf Strahm, ehemaliger SP-Nationalrat und Preisüberwacher, ordnet diese neoliberale Offensive ein.

Foto: Unsplash/zvg

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Schlechte Arbeitsbedingungen und Ausbildungsmangel verursachen Pflegenotstand

2021 wurde die Pflegeinitiative mit hohen 61 Prozent Zustimmung von der Stimmbevölkerung angenommen.

Die erste Etappe der Initiative, mit einer Ausbildungsoffensive und mit höheren Beiträgen an die Ausbildung in Pflegeberufen, wurde bereits Mitte 2024 umgesetzt.

Die komplexere zweite Etappe aber, die die Arbeitsbedingungen in den Spitälern verbessern und die Pflegefachpersonen in ihrem Beruf halten sollte, steckt nach bald fünf Jahren immer noch im Parlament fest. Zunächst wurden zwei Runde Tische zur Aushandlung konkreter Massnahmen organisiert – mit wenig Erfolg. Dann präsentierte der Bundesrat im Februar 2026 endlich eine Botschaft für ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege und einige Änderungen im bestehenden Gesundheitsberufsgesetz.

Im Mai 2026 schliesslich verweigerte die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat die vom Volkswillen anvisierten und vom Bundesrat vorgeschlagenen Verbesserungen der Arbeitsverhältnisse für das Pflegepersonal in Spitälern und Heimen. Gerade dort bräuchte es aber dringend bessere und damit attraktivere Arbeitsbedingungen. Die prekären Arbeitsverhältnisse mit Überlastung in der Arbeit, langen Arbeitszeiten, Stress und dem Gefühl des Ungenügens sind neben den früheren Ausbildungslücken der Hauptgrund für die häufigen Berufsabgänge und für die Rückzüge in Teilzeitbeschäftigung bei den Pflegeberufen.

Der Pflegenotstand ist hausgemacht

Der wichtigste Arbeitgeberverband in dieser Branche ist der Spitalverband H+ mit derzeit 218 Spitälern und Kliniken als Mitglieder. Er ist hauptverantwortlich für die früheren Ausbildungsdefizite und den heutigen Personalmangel – denn der Pflegenotstand ist hausgemacht. Das zeigt ein Blick zurück: Bis Mitte der 1990er-Jahre wurden die Pflegefachpersonen von den Kantonen, meist von den Ausbildungsspitälern des Schweizerischen Roten Kreuzes, beruflich ausgebildet. 1996 teilte der Bund den Kantonen mit, die Pflegeausbildung werde in Zukunft im geplanten Berufsbildungsgesetz BBG vom Bund gesteuert und verordnet. Die Kantone und das Rote Kreuz zogen sich in den folgenden Jahren aus der Pflegeausbildung zurück, doch das BBG verzögerte sich und die ersten Berufslehren als Fachangestellte Gesundheit (FaGe) wurden erst ab 2004 angeboten. Die Spitäler bildeten in der Folge viel zu wenig Fachpersonal aus. Von 1995 bis 2006 wurden nur 3000 bis 4000 Pflegefachpersonen ausgebildet – die Hälfte des damaligen Bedarfs. Dann wurde die Pflegeausbildung auf 5000 bis 6000 Auszubildende angehoben, doch auch das reichte noch nicht aus. Dies, obschon es einen Überschuss an Ausbildungswilligen gab. Zum Beispiel im Jahr 2014 konnten gemäss Erhebung des SBFI-Lehrstellenbarometers 4500 Ausbildungswillige für eine Lehre im Gesundheits- und Sozialbereich keine Lehrstelle erhalten. Heute ist die Ausbildungsintensität höher, aber diese frühere jahrelange Ausbildungslücke von 1995 bis 2015 pflanzt sich bis heute im Fachkräftemangel fort.

Das gleiche Staatsversagen beim Bund und bei den Spitälern ist rückblickend nicht nur bei der Pflegeausbildung, sondern auch bei der Ausbildung von Ärztinnen UNund Ärzten (Numerus Clausus) mit dem Zugang zum Medizinstudium zu verorten.

Nach 2009 bedienten sich die Spitaldirektor:innen durch Rekrutierungen aus dem Ausland. Direktor:innen erzählten, wie sie in Brandenburg und in Ostdeutschland Inserate für Pflegepersonal platzierten, nach Berlin reisten und nach einer Woche mit einem Dutzend Zusagen von ausgebildeten, qualifizierten Pflegefachpersonen zurückkamen.

Spitalpersonal am Limit

Die ausbildungsbedingte Personalknappheit im Pflegebereich führte in der Folge zu prekären Arbeitsbedingungen durch Knappheit: Die Reaktionen sind Übermüdung, Überlastung, Überstunden und Stress und die Konsequenzen sind häufige Stellenwechsel, sowie überproportional viele Berufswechsel, Flucht in die Teilzeitarbeit statt Vollzeitbeschäftigung. Jedes Jahr verlassen einige Tausend ausgebildete Pflegfachkräfte ihren Beruf für immer. Die Folge: noch mehr Personalmangel.

Heute arbeiten 43 Prozent aller Erwerbspersonen zwischen 25 und 39 Jahren in Teilzeit wegen der Kinderbetreuung. Bei der Altersgruppe 40 bis 54 sind es 40 Prozent. Rund 70 Prozent davon sind Frauen, wie der Bericht zu Ursache und Auswirkung des Arbeitskräftemangels des Bundesrats zeigt. Diese Zahlen betreffen alle Berufe im Durchschnitt.

Die folgende Grafik zeigt die Arbeit in Teilzeit nach Branchen. Sie ist in der Pflege und den Schulen am höchsten.

Die Reallohnentwicklung ist im Gesundheitswesen besonders tief. Mit 10,3 Prozent Lohnsteigerung von 2010 bis 2025 liegt sie im Gesundheitswesen am tiefsten aller Branchen. Im Durchschnitt aller Branchen betrug sie 13,9 Prozent, in den öffentlichen Verwaltungen 17,9 Prozent. Nur einzelne Verkehrsberufe (Taxi, Lagerei) lagen mit der Lohnentwicklung noch tiefer.

Alle diese Indikatoren weisen auf die vergleichsweise schlechten Arbeitsbedingungen hin, die in der Folge zur verminderten Ausschöpfung des Potentials von ausgebildetem Pflegepersonal führen.

Wie die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse im Pflegebereich abschmetterte

  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Der Bundesrat beantragte die Reduktion von 50 auf 45 Wochenstunden. Dies wurde abgelehnt, weil es zu kostspielig sei. Der Nationalrat will 50 Wochenstunden behalten, während beim Büropersonal und in der Industrie gesetzlich 45 Stunden gelten. Was darüber liegt, ist als Überzeit entschädigungs- resp. kompensationspflichtig.
  • Wöchentliche Arbeitszeit: Die Pflegeverbände beantragten eine Reduktion der Normalarbeitszeit auf 38 Stunden pro Woche, der Bundesrat eine solche auf 40 bis 42 Stunden. Der Nationalrat beschloss die 42 Wochenstunden mit der Begründung: zu hohe Kosten.
  • Überstundenabgeltung: Der Bundesrat beantragte, dass Überstunden (über 42) mittels Freizeit gleicher Dauer kompensiert werden müssen. Notfalls, wenn sie betrieblich durch Freizeit nicht kompensierbar sind, sollen diese mit 25 Lohnprozent-Zuschlag vergütet werden. Der Nationalrat beschloss nur die 25 Prozent-Vergütung und verweigerte eine mögliche Senkung der Wochenarbeitszeit durch den Bundesrat.
  • Nachtarbeit-Ausgleich: Bleibt wie bisher, es gilt das Der Bundesrat kann bei Bedarf einen höheren Mindestausgleich festlegen.
  • Sonntagsarbeit – Ersatzruhe: Die Ersatzruhe nach Arbeitsgesetz gilt weiter. Der Bundesrat beantragte zusätzlich 50 Prozent Loh Der Nationalrat beschloss maximal 25 Prozent.
  • Pausen: Sie gelten als bezahlte Arbeitszeit. Umkleidezeit wird neu bezahlt, Kaffeepausen auch, nicht aber die
  • Pikettdienst: Die Entschädigung resp. der Ausgleich wird vom Bundesrat festgelegt.
  • Dienstpläne: Müssen vier Wochen vor dem Vollzug angekündigt werden. Der Bundesrat beantragte: Wenn die Ankündigung kürzer als zwei Wochen zuvor erfolgt, eine Entschädigung von 25 bis 50 Prozent, wenn möglich durch Zeitausgleich. Der Nationalrat setzte die Frist auf vier Wochen und reduzierte den Ausgleich auf mindestens 25 Prozent.
  • Kostenübertragung der Verbesserungen: Der Bundesrat schlug keine Zusatzfinanzierung vor. Der Nationalrat beschloss eine bereichsspezifische Übergangsregelgung, an der sich sowohl Bund als auch die Kantone zu beteiligen haben, bis die Mehrkosten eintarifriert sind. Die SVP verlangte stattdessen eine Ausdünnung des Leistungskatalogs der Krankenversicherer.
  • Klagerecht der Arbeitnehmendenverbände: Der Bundesrat beantragte ein Klagerecht der Verbände auf die Feststellung von Gesetzesverletzungen. Das Klagerecht wurde vom Nationalrat
  • Kantonale Überwachungskommission: Der Bundesrat beantragte – in Analogie zu den tripartiten Kommissionen im Arbeitsrecht (Lohnschutz) – in jedem Kanton eine tripartite Überwachungskommission im Pflegebereich zu errichten. Diese Kommission wurde im Nationalrat abgeschmettert. Die Überwachung des Vollzugs bleibt damit ungelöst.

Politischer Filz und Interessen im Gesundheitswesen

Die Gegnerschaft eines weiteren Entgegenkommen gegenüber den Personalverbänden und gegenüber dem Bundesrat wurde nach der ersten Etappe (Ausbildungsbeiträge) vor allem vom Spitalverband H+ und von einzelnen Krankenkassen mobilisiert. Im Parlament sitzen gemäss Lobbywatch 29 Interessenvertreter:innen von Krankenversicherern: 14 von der SVP, 8 Mitte, 3 FDP, 3 SP und 1 GLP.

Der starke Krankenkassenverband H+ wird im Parlament durch dessen Präsidentin, FDP-Nationalrätin Regina Sauter, vertreten. Sauter war in der ersten Legislaturhälfte Vizepräsidentin der nationalrätlichen Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) und übte in der Kommission einen dominierenden Einfluss im Interesse der Arbeitgebenden auf die Gesetzesberatung aus. Seit Beginn der zweiten Legislaturhälfte (Januar 2026) ist sie Präsidentin der SGK-N. Sie liess sich bei den Anträgen der bürgerlichen Mehrheit nicht namentlich aufführen, um gegen aussen Neutralität zu wahren. Aber ihr Lobby-Einfluss war im Vorfeld der Gesetzesentstehung nach verschiedenen Quellen dominant.

Der Nationalrat liess sich unter dem starken Lobby- und dem Interesseneinfluss von den Kosteninteressen leiten. Die von Arbeitspsycholog:innen und Verbänden längst benannten Ursachen des Fachkräftemangels in der Pflege wurden – trotz hoher Wertschätzung der Pflegenden in der Bevölkerung – nicht angegangen. Häufig diagnostiziert werden etwa Stress, zeitliche Überlastung, häufige Berufsabgänge, Wechsel zu Teilzeitarbeit, mangelnde Wertschätzung durch Vorgesetzte am Arbeitsort. Nun ist die Gesetzesvorlage beim Ständerat als Zweitrat. Derzeit wird sie in der ständerätlichen Gesundheitskommission vorberaten.

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Perfider Angriff auf die gesetzlichen Mindestlöhne

Der Angriff auf die in den Kantonen beschlossenen gesetzlichen Mindestlöhne begann schon 2020. Der Obwaldner Mitte-Ständerat Erich Ettlin forderte im Dezember 2020 in einer Motion, dass die für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (sogenannte AVE-GAV) bezüglich Mindestlöhne und Ferienansprüchen Vorrang vor den im Kanton geltenden Mindestlohnbestimmungen erhalten sollen. Das heisst, die tieferen GAV-Löhne sollen die im Kanton geltenden, demokratisch beschlossenen gesetzlichen Mindestlöhne unterlaufen können.

Ständerat Ettlin ist ein Gewerbevertreter. Er sitzt in der Schweizerischen Gewerbekammer, und er weist im Katalog der Interessenbindungen 18 Mandate aus, wovon deren sieben in Aktiengesellschaften.

Ausgehandelte GAV-Löhne versus gesetzliche Mindestlöhne

Die Motion Ettlin wurde vom Bundesrat abgelehnt und dem Parlament zur Ablehnung beantragt. Im Juni 2022 stimmt der Ständerat dem Anliegen jedoch zu. Sechs Monate später wurde die Motion auch vom Nationalrat gegen den Bundesratsantrag akzeptiert. Dies zwang den Bundesrat contre-coeur zur Vorlage einer Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen.

Das Gesetz durchlief eine lange Beratung in den Kommissionen. Nun ist in der Sommersession 2026 die Schlussberatung mit Differenzbereinigung und Schlussabstimmung vorgesehen.

Im Wesentlichen hat sich die bürgerliche Rechte durchgesetzt. Es sind noch Details zu bereinigen, zum Beispiel die Frage, ob die Kantone, die die gesetzlichen Mindestlöhne schon angenommen und in Kraft gesetzt hatten, ein Art «Besitzstandswahrung» zur vorläufigen Fortführung der Mindestlöhne erhalten sollen. Dies würde die Kantone Genf, Jura und Neuenburg betreffen.

Was die Priorisierung der GAV-Löhne bewirken würde

Mehr als zwei Drittel der von der Motion Ettlin betroffenen Arbeitnehmenden sind in der Gastrobranche und bei Reinigungsfirmen angestellt die grossmehrheitlich Personen mit Migrationsgeschichte beschäftigen. Es kann vereinzelt auch Tieflohnbranchen wie Coiffeure, Bäckerinnen, Metzger, Floristinnen oder Tankstellen-Angestellte treffen.

Allein in den Kantonen Genf, Neuenburg und in der Stadt Luzern würden bei über 10’000 Niedriglohnarbeitenden die heute gesetzlich geregelten, ohnehin schon tiefen Mindestlöhne nach unten angepasst, weil die ausgehandelten GAV-Löhne noch tiefer sind.

In weiteren Kantonen und Städten wurden gesetzliche Mindestlöhne gefordert oder in Volksabstimmungen ausgelöst: Neuenburg, Luzern, Freiburg, Waadt, Wallis, Graubünden, meist auf dem Niveau von 22 bis 23 Franken pro Stunde. In den Städten Zürich, Luzern, Bern, Biel und Schaffhausen wurden gesetzliche Mindestlöhne an der Urne bereits beschlossen oder die nötigen Unterschriften für die Initiativen eingereicht. Aber die Beschlüsse und Inkraftsetzung wurden angefochten und liegen im Falle Zürich und Winterthur beim Bundesgericht. Es geht um den Entscheid, ob die Städte Zürich und Winterthur als Gemeinden gesetzliche Mindestlöhne einführen können. Ein Bundesgerichtsurteil wird bis Ende 2026 erwartet. Allein in den Städten Zürich und Winterthur könnten mit dem positiven Bundesgerichtsentscheid pro Mindestlohn für schätzungsweise 100’000 Arbeitnehmende die Tiefstlöhne auf den gesetzlichen Mindestlohn von 23.90 Franken pro Stunde (Zürich) respektive 23 Franken (Winterthur) angehoben werden.

Wenn aber die Motion Ettlin mit der Gesetzesrevision zeitlich vor dem Bundesgerichtsentscheid in Kraft tritt, würden die beschlossenen Mindestlöhne in den Städten Zürich und Winterthur ausgehebelt, respektive von den AVE-GAV unterboten werden.

Die bürgerliche Mehrheit im Parlament drängt auf rasche Inkraftsetzung der Ettlin-Gesetzgebung, um die beschlossenen Mindestlöhne in den erwähnten Kantonen und Städten zu blockieren. Ein taktisches Manöver gegen die Tiefstlohn-Arbeitenden! In den Kantonen Genf, Neuenburg und in der Stadt Luzern sollen mit dem Gesetzesentwurf des Ständerats die gesetzlichen Mindestlöhne auf dem heutigen Besitzstand bleiben dürfen, aber diese können später nicht angehoben werden.

Wie gegen diese Lohn-Attacke vorgehen? Das Dilemma.

Die Motion Ettlin respektive deren Umsetzung im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsvertragen (AVE-GAV) wird von den Gewerkschaften vehement bekämpft. Sie ist ein weiterer Angriff auf die ohnehin tiefsten Löhne in der Lohnskala. Dies trifft vor allem Erwerbstätige in den mehrheitlich mit Ausländerinnen besetzten Wirtschaftszweigen, nämlich im Gastgewerbe und in der Reinigung. Die Gewerkschaft Unia hat ein Referendum angedroht. Der SGB, der das Lohndruckgesetz ebenfalls bekämpft, hielt sich bisher mit der Referendumsdrohung zurück.

Die gesetzlichen Mindestlöhne wurden in deren Anfangszeit im Vorfeld der ersten Abstimmungen von den Arbeitgebern mit dem Argument abgelehnt, höhere Löhne würden die Arbeitslosigkeit erhöhen. Viele Arbeitgebende würden auf Anstellungen verzichten. Das Argument hat sich als Stuss erwiesen; es wurde durch zahlreiche Gutachten und in der Schweiz vor allem durch die Realität widerlegt. In allen Kantonen, in denen ein gesetzliches Lohnminimum eingeführt worden ist, sind keine Beschäftigungseinbrüche registriert worden. Vielleicht gerade deshalb versuchen die Tiefstlohn-Verbände, wie die Gastroszene und die Reinigungsfirmen, über die Motion Ettlin gesetzliche Mindestlöhne politisch zu unterlaufen.

Die Bekämpfung der Lohndruckgesetzes Ettlin mit dessen Vorrang der tieferen GAV-Löhne vor den Mindestlöhnen bringt indes die Gewerkschaften in ein Dilemma: Die Gesamtarbeitsverträge galten nämlich historisch immer als «Leuchttürme der Sozialpartnerschaft». Der Anteil der Arbeitnehmenden, die einem GAV unterstellt sind, ist in den letzten Jahren sogar erhöht worden.

Gesetzliche Mindestlöhne wurden von den Gewerkschaften in der Schweiz historisch nicht favorisiert und in Deutschland und Skandinavien von den Gewerkschaften sogar als Angriff auf die Gesamtarbeitsverträge abgelehnt. Die gesetzlichen Mindestlöhne (statt vertraglicher Löhne) wurden demgegenüber in der EU besonders von Frankreichs Gewerkschaften propagiert.

Die gesetzlichen Mindestlöhne werden von den Gewerkschaften derzeit als sozialen «Notnagel» bezeichnet. Aber sie hüten sich, die GAV-Partnerschaft schlecht zu reden. Denn in den GAV werden nicht nur die Löhne vereinbart, sondern auch die Sozialleistungen, Arbeitszeit- und Überzeit-Anrechte, Krankheits- und Absenz-Entschädigungen und weitere Anrechte festgeschrieben. Auch werden sie immer wieder neu verhandelt und weiter entwickelt, was ein wichtiger Teil der Schweizer Sozialpartnerschaft darstellt.

Die GAV-Kultur sollte deshalb nicht schlecht geredet werden. Vielmehr müssten die Prekariatsbranchen politisch unter Druck gesetzt werden und weitere Branchen, wie der Detailhandel, endlich einen GAV erhalten. In der Gastrobranche mit ihrem Wildwuchs von Arbeitgeberinnen und Anbietern beträgt der Mindestlohn für Beschäftigte ohne vorherige Berufserfahrung in den ersten zwölf Monaten nur gerade 19 Franken pro Stunde. Hier ist Druck gefordert.

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Ausweitung der Sonntagsarbeit

Zürich drängt auf eine weitere Kommerzialisierung der Sonntage. Mit einer Standesinitiative des Kantons Zürich wird gefordert, dass der Bund die Sonntagsverkäufe generell und ohne Bewilligung schweizweit von heute vier auf zwölf Sonntage pro Jahr ausweitet. Heute gelten bewilligte, regelmässige Sonntagsverkäufe an Bahnhöfen und Tankstellen, sowie speziell bei Anlässen und in Spezialfällen.

Der Bundesrat hat am 22. April 2026 beschlossen, die Gesetzesänderung im Sinne der Standesinitiative des Kantons Zürich zu unterstützen. Dies ist ein weiterer Angriff auf geregelte und schützende Arbeitsbedingungen in der Wirtschaft.

Mehr Sonntagsarbeit bringt nicht nur Nachteile für die Angestellten, etwa im Familienleben oder bei der kulturellen und gesellschaftlichen Beteiligung. Mehr Ladenöffnung an Sonntagen bedeutet auch einen Angriff auf gewerbliche und familiäre Verkaufsgeschäfte, die nicht durch Personalrotation und verschobene Tagesarbeitszeiten zahlreicher Beschäftigter mithalten können. Gesamthaft wird der Verkaufsumsatz einer Branche durch weitere Sonntags-Verkaufszeiten nicht erhöht, sondern nur umverteilt.

Dieser Angriff auf die arbeitsfreien Sonntage ist nicht der erste. Frühere Volksabstimmungen lehnten die Ausdehnung der Sonntagsverkäufe ab. Die Gewerkschaften und die SP werden diesen neuen Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag bekämpfen.

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Arbeitgeberverband denunziert die «Lifestyle-Teilzeit»

Vorab: Der 62-jährige Valentin Moser, seit 2023 Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV), kommt ursprünglich aus der Versicherungsbranche. Er hat auch nach drei Jahren SAV-Präsidium keine Ahnung von Sozialpartnerschaft und von Arbeitnehmerorganisationen.

Am 1. Mai 2026 von der Radiomoderatorin befragt, wusste er nicht, warum am 1. Mai gefeiert wird und wie der 1. Mai historisch entstanden ist. Er wusste nicht, in welchen Kantonen der 1. Mai arbeitsfrei ist. Er konnte die Frage nicht richtig beantworten, ob mehr Teilnehmende am 1. Mai oder 1. August gezählt werden. Bei Rückfragen zur Arbeitswelt wich der Tiefflieger auf Manager-Blabla aus: Lösungen «jeweils der Situation anpassen» – «Optimierungen vornehmen».

Valentin Moser startete kürzlich eine Attacke gegen Arbeitnehmende: mit der Killerphrase von «Lifestyle-Teilzeit» versucht er die Teilzeitarbeit quasi als Parasitentum madig zu machen. Hochgerechnet 86’000 Vollzeitstellen würden laut SAV bei den über 50-Jährigen «verloren gehen», weil sie auf Teilzeitarbeit wechselten. Er reihte damit die Ü50-Arbeitnehmenden quasi bei den «Faulen» ein. Selbst der SAV-Ökonom Patrick Chuard, der Mosers Behauptungen schon bei anderen Gelegenheiten korrigieren musste, relativierte diese Aussagen: Gerade im Fall von 50-Jährigen seien die Motive für Teilzeitarbeit nachvollziehbar.

Das verbreitete Modell Teilzeit-arbeiten wird vom SAV-Präsidenten schlecht geredet. Gleichzeitig fordert der SAV eine Erhöhung des Rentenalters. Die Erhöhung auf 66 Jahre mit einer zukünftigen Koppelung an das Lebensalter ist im März 2024 mit rund 75 Prozent der Stimmen abgeschmettert worden.

Besonders schlecht geredet wird auch die «Lifestyle-Teilzeit» bei den Jüngeren. Dabei hat die Verbreitung der Teilzeitarbeit Hunderttausenden von jüngeren Frauen den Teileinstieg oder Teilverbleib im Erwerbsleben erleichtert. Die Beschäftigungsquoten sind gestiegen und in der Schweiz höher als in anderen Ländern.

Der Bericht des Bundesrats zu den «Ursachen und Auswirkungen von Arbeitskräftemangel» vom April 2026 belegt, wie oben schon zitiert, dass bei 43 Prozent der 25 bis 39-Jährigen und bei 40 Prozent der 40 bis 54-Jährigen die Kinderbetreuung das Hauptmotiv für die Teilzeitarbeit darstellen (70 Prozent bei den Frauen). Nur 14 bis 17 Prozent der unter 55-Jährigen nennen kein Motiv und schlicht «kein Interesse an Vollzeitarbeit».

Gerade in Branchen mit hohem Stress- und Belastungsfaktor – wie eben im Pflegebereich – wären angepasste und intelligente Teilzeitangebote ein Strategie, um Fachpersonen zu behalten und vom Berufswechsel abzuhalten. Funktionäre des Arbeitgeberverbands halte man allerdings fern von der Problemlösung!


Rudolf Strahm, war SP-Nationalrat und eidgenössischer Preisüberwacher. Er war sieben Jahre SP-Zentralsekretär, wirkte vier Jahre als Präsident des bernischen und 13 Jahre als Präsident des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes (Deutschschweiz).

Die Kolumne ist eine «Carte Blanche» und widerspiegelt die Meinung des Autors.


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