Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Betreuung der Kinder in einer Kita ausgeben und bessere Arbeitsbedingungen für Kita-Angestellte: Das war die Hauptforderung der Kita-Initiative. Die SP hat sie vor drei Jahren in einer breiten Allianz eingereicht.
Bei der Beratung im Parlament hat sich das Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung, kurz UKibeG, als Gegenvorschlag durchgesetzt. Daraufhin hat die SP ihre Initiative zurückgezogen und die bürgerlichen Verbände und Parteien haben auf ein Referendum verzichtet. Das Gesetz wird demnach ohne Volksabstimmung in Kraft treten und für Familien, die auf externe Kinderbetreuung angewiesen sind, grosse Verbesserungen bringen. «direkt» hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Mindestens 100 Franken pro Kind und Monat
Durch das neue Kita-Gesetz wird die Grundlage für eine neue Zulage geschaffen: Was auf den ersten Blick kompliziert wirkt, bedeutet eigentlich nichts anderes, als dass eine Betreuungszulage ausbezahlt wird. Dies zusätzlich zur Kinder- und Ausbildungszulage.
Die Familien erhalten diese Betreuungszulage, wenn das Kind eine private oder öffentliche Institution besucht. Darin inbegriffen sind nicht nur Kitas, sondern auch Tagesfamilien, die in einem Verein organisiert sind. Beide Elternteile müssen eine Erwerbstätigkeit ausüben oder eine Ausbildung absolvieren, um die Zulage zu erhalten.
Vorgesehen sind 100 Franken pro Kind und Monat, wenn das Kind einen Tag in der Woche eine Kita besucht. Pro zusätzlichen Halbtag wird die Zulage um 50 Franken erhöht. Für Kinder, die aufgrund von Behinderungen eine teurere Betreuung benötigen, sind höhere Zulagen vorgesehen.
Mehr Kita-Plätze für alle
Der zweite Teil des neuen Gesetzes beinhaltet zwei Förderbereiche. Eines dieser Bereiche umfasst das Angebot an Betreuungsplätzen, das im Moment nicht der Nachfrage entspricht. Insbesondere in ländlichen Gebieten und rechtskonservativ regierten Kantonen hat es nicht genug Kita-Plätze, was den Alltag vieler Familien erschwert.
Der zweite Bereich betrifft Betreuungsplätze und Kosten für Kinder mit Behinderungen. Erstere sollen vermehrt, letztere für die Familien gesenkt werden.
Nicht im neuen Kita-Gesetz enthalten sind die geforderten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für das Personal. Dabei profitieren nicht nur die Angestellten von einem guten Personalschlüssel und angemessenen Löhnen, sondern auch die Kinder: Die Qualität der Betreuung steigt, wenn die Betreuungsfachperson nicht unter Dauerstress stehen und länger im Beruf bleiben.
Bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne können aber auch in den Kantonen gefordert werden; der Druck der SP und Gewerkschaften wird nicht nachlassen.
eje
