Wenn die ständige Wohnbevölkerung 9,5 Millionen Menschen überschreitet, erhalten Kriegsflüchtlinge keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung mehr. So steht es explizit in den Übergangsbestimmungen der SVP-Chaos-Initiative. Damit wird die lange Liste an Beispielen von Hass der SVP gegenüber Kriegsflüchtlingen (Status F) weiter fortgeschrieben.
Der stellvertretende SVP-Generalsekretär Peter Keller sagte im Blick sogar, dass bei Erreichen der 9,5-Millionen-Grenze die 40’000 Kriegsflüchtlinge, die sich bereits heute in der Schweiz aufhalten, aus dem Land verwiesen werden sollen. Wenn man bedenkt, dass es sich um gerade mal 40’000 Menschen handelt und damit um rund 0,4 Prozent der 9,5 Millionen, mutet der prominente Platz dieser Personengruppe im Initiativtext geradezu absurd an.
Allein mit Massnahmen im Asylbereich lässt sich das Ziel des Bevölkerungsdeckels bei 10 Millionen niemals erreichen. Dafür sind es viel zu wenige Menschen. Um die Zuwanderung relevant zurückzufahren, müsste bei den Personen aus der EU angesetzt werden.
Arbeitskräfte Ja, Menschen Nein
Ebenfalls in den Übergangsbestimmungen des Initiativtextes steht nämlich, dass der Familiennachzug für EU-Bürger:innen ab 9,5 Millionen Menschen eingeschränkt werden soll. Doch eine Einschränkung beim Familiennachzug führt zu einer Verletzung des Personenfreizügigkeitsabkommen und damit zu dessen Kündigung, da die EU eine Ausnahmeregelung nur für die Schweiz niemals akzeptieren würde. Was heisst das nun für die 1,5 Millionen Menschen aus Ländern der europäischen Union, die aktuell in der Schweiz arbeiten?
Viele von ihnen leben seit Jahren in der Schweiz und übernehmen systemrelevante Jobs in der Pflege, aber auch im Bau und in der Gastro. Dank dem Freizügigkeitsabkommen ist geregelt, dass sie mit ihrer Familie in die Schweiz ziehen dürfen, wenn sie hier einen Arbeitsvertrag haben. Fällt das Personenfreizügigkeitsabkommen aber weg, ist völlig unklar, ob ihre Familien weiterhin in der Schweiz bleiben dürfen. Ebenfalls unklar ist, ob die Arbeitsbewilligungen der Angestellten aus den EU- und EFTA-Staaten verlängert werden. Denn wer mindestens 12 Monate in der Schweiz lebt und arbeitet, wird von der SVP zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt.
Bei einer Kündigung der Personenfreizügigkeit ist damit auch der grundsätzliche Aufenthaltsstatus aller bereits heute in der Schweiz lebenden 1,5 Millionen EU-Bürger:innen nicht mehr gesichert. Heute müssen sie ihre Aufenthaltsbewilligungen regelmässig erneuern lassen. Aktuell ist das oft Formsache. Wird die Bevölkerungszahl aber rigoros beschränkt, wird daraus ein brutaler Entscheid: Wer darf bleiben – und wer muss gehen?
Die SVP hat bereits klargemacht, wohin die Reise gehen soll: Sie will eine Rückkehr zum unmenschlichen Kontingentsystem – wie beim sogenannten Saisonnierstatut, das erst 2002 abgeschafft wurde: Arbeitskräfte sind weiterhin willkommen, wenn sie nach ein paar Monaten wieder gehen – dorthin, wo sie ihre Familien zurücklassen mussten.
Mit dem Saisonnierstatut wurden günstige Arbeitskräfte in die Schweiz geholt – mit kaum Rechten: kein Stellenwechsel, prekäre Wohn- und Arbeitsverhältnisse und stark eingeschränkter Familiennachzug. Kinder mussten entweder in der Heimat zurückbleiben oder versteckt in der Schweiz leben – ohne Schulzugang, ohne legalen Status. Zwischen 1949 und 1975 betraf dies schätzungsweise 50’000 Kinder.
Von 1934 bis 2002 wurden so rund eine halbe Million migrantische Arbeiterfamilien auseinandergerissen und in die Illegalität gedrängt.
jsc
