Eigenmietwert: Diese Kantone warnen vor Steuererhöhungen

Wird der Systemwechsel bei den Liegenschaftssteuern am 28. September angenommen, drohen den Kantonen hohe Steuerverluste. Diese müssten von der breiten Bevölkerung zum Beispiel durch Steuererhöhungen getragen werden. Mehrere Kantone müssten als Kompensation die Einkommensteuer um bis zu 8 Prozentpunkte erhöhen.

Sils im Engadin – hier und im übrigen Graubünden drohen Steuererhöhungen um 8 Prozentpunkte. Foto: Gian Ehrenzeller (Keystone)

Vom Systemwechsel bei den Liegenschaftssteuern könnten vor allem die wohlhabendsten Eigentümer:innen profitieren, denn das übergeordnete Ziel der Vorlage ist die Abschaffung des Eigenmietwerts. Eigentümer:innen, deren Wohnung renoviert werden muss oder die eine Hypothek haben, sowie Mieter:innen werden durch den Systemwechsel verlieren.  Denn Bund, Kantone und Gemeinden müssten mit Steuerausfällen von rund zwei Milliarden Franken pro Jahr rechnen. Um dieses Finanzloch zu stopfen, müssten die Steuern für die breite Bevölkerung erhöht werden. Aus diesem Grund empfehlen die Kantone die Vorlage am 28. September abzulehnen.

Bis zu 8 Prozentpunkte mehr Steuern

Um diese hohen Steuerausfälle auszugleichen, müsste jeder Haushalt jährlich im Schnitt 500 Franken mehr Steuern bezahlen. Mehrere Kantone haben nun bereits berechnet, um wie viele Prozentpunkte sie die Steuern erhöhen müssten. Im Kanton Zürich wären es plus 3 Prozentpunkte, im Tessin 7,5 Prozentpunkte und im Graubünden gar plus 8 Prozentpunkte. Neben den teureren Krankenkassenprämien, den steigenden Mietzinsen und den hohen Lebenskosten würden diese Steuererhöhungen gerade die Mittelklasse empfindlich treffen.

Horizontales Balkendiagramm „Drohende Steuererhöhungen in den Kantonen“ mit vier Werten: Tessin +7,5 %, Wallis +4,5 %, Zürich +3 % und Appenzell Ausserrhoden +3 %.
Grafik: Direkt Magazin

Kantone sehen «keinen Handlungsbedarf für Systemwechsel»

Dass sich die Kantonsregierungen geschlossen und mit grosser Deutlichkeit gegen eine eidgenössische Vorlage aussprechen, ist äusserst selten. In ihrem Positionsbezug betonen die Kantone, dass die geltende Wohneigentumsbesteuerung «verfassungsrechtlich, volkswirtschaftlich und steuersystematisch» gerechtfertigt ist. Sie schaffe eine steuerliche Gleichbehandlung von Mieter:innen und Wohneigentümer:innen sowie zwischen Wohneigentümer:innen mit mehr und weniger Eigenkapital. Das sagen auch viele Expert:innen, wie zum Beispiel der Uni-Professor Marius Brülhart

Neue Steuer auf Zweitwohnungen

Wird die Systemänderung angenommen und der Eigenmietwert damit abgeschafft, hätte das auch grosse finanzielle Auswirkungen auf die Berg- und Tourismuskantone. Um die finanziellen Auswirkungen abzufedern, könnten die betroffenen Kantone eine neue Steuer auf Zweitwohnungen einführen. Doch auch das hält die Konferenz der Kantonsregierungen für keine gute Lösung. Sie befürchten einen hohen Verwaltungsaufwand, vergleichbar mit der Einführung einer neuen Immobiliensteuer.


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