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Wieso es höchste Zeit für die Individualbesteuerung ist

Die Schweiz könnte bald eine moderne Besteuerung einführen. Neu würden Verheirateten und Unverheirateten gleich behandelt. Das ist ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung.

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Das schweizerische Steuersystem ist immer noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen. Nun liegt aber eine Vorlage auf dem Tisch: Die Individualbesteuerung, über die die Stimmbevölkerung am 8. März entscheiden wird, war 40 Jahre lang ein Projekt in der Steuerpolitik. Sie führt zu mehr Gleichstellung und bringt auch der Volkswirtschaft viele Vorteile.

Mehr Gleichstellung – nicht nur steuerlich

Mit der Individualbesteuerung werden alle Menschen unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert. Konkret heisst das, bei Ehepaaren gibt es nicht mehr das Haupteinkommen und das Zweiteinkommen; letzteres ist heute meistens das von der Ehefrau erwirtschaftete Geld, das somit höher besteuert wird, als wenn sie nicht verheiratet wäre. Mit der individuellen Besteuerung werden Frauen nicht mehr als wirtschaftliches Anhängsel ihrer Ehemänner betrachtet, sondern als eigenständig erwerbstätige Personen.

Wenn die Erwerbsarbeit der verheirateten Frauen nicht mehr steuerlich benachteiligt wird, können die Familien die Aufteilung der unbezahlten Care-Arbeit auch freier gestalten. Das stärkt die Familie: Beide Elternteile können mehr Zeit mit den Kindern verbringen, sich um den Haushalt kümmern – niemand wird in eine veraltete Geschlechterrolle gezwängt.

Mehr Bürokratie? Nein!

Kurzfristig wird die Anzahl an Steuererklärungen ansteigen. Fachpersonen gehen von 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen aus. Doch weil niemand verheiratet auf die Welt kommt, handelt es sich hierbei um einen einmaligen Mehraufwand für die Personen, die aktuell verheiratet sind. Für die Umstellung haben die Kantone gemäss Gesetzesvorlage sechs Jahre Zeit.

Zudem bedeutet die Individualbesteuerung langfristig sogar mehr Effizienz. Rund 40 Prozent der verheirateten Menschen lassen sich scheiden, viele heiraten dann aber wieder. Diese Zivilstandsänderungen bedeuten heute schon einen Mehraufwand für die Steuerämter, den es mit der Individualbesteuerung nicht mehr geben wird.

Mehr Einnahmen für die Allgemeinheit

Während für den Bund Steuerverluste von 600 Millionen Franken prognostiziert sind, könnten die Kantone dank der Individualbesteuerung mit Mehreinnahmen rechnen. Gemäss der eidgenössischen Steuerverwaltung könnten dank der Individualbesteuerung zwischen 10’000 und 44’000 zusätzliche Stellen kreiert werden – schlicht, weil es sich mehr lohnt, mehr zu arbeiten. Mit dem Medianlohn von 7024 Franken für einen Vollzeitjob würden bis zu 594 Millionen Franken an Steuereinnahmen generiert. Das übertrifft die Ausgaben der Kantone für den kurzfristigen Mehraufwand deutlich (130 Millionen Franken).

Auch dank der Mehrwertsteuer und den Einzahlungen in die 1. und 2. Säule könnte die Allgemeinheit finanziell von der Individualbesteuerung profitieren. Denn: Je mehr Menschen arbeiten, desto mehr wird in die Sozialwerke einbezahlt und desto mehr konsumieren sie – und bezahlen damit Mehrwertsteuer.

eje


3 Kommentare

  1. Verheiratete sind bei folgenden Themen gegenüber unverheirateten bevorteilt. Dies muss ebenfalls geändert werden:

    AHV-Splitting: Einkommen werden geteilt, was die AHV-Rente bei tieferem Einkommen erhöht.

    AHV-Witwer- oder -Witwenzuschlag: Eine Zulage von 20% auf die eigene AHV-Rente, die verwitwete Personen erhalten, wenn der Ehepartner stirbt.

    Pensionskasse: Anspruch auf Witwen-/Witwerrente (bei Erfüllung der Kriterien) und einfacherer Zugang zum Vorsorgevermögen des Partners.

    Erbschaft: Gesetzlicher Erbanspruch und oft Steuerbefreiung bei der Erbschaftssteuer, je nach Kanton.

  2. Grundsätzlich ist dieser Argumentation beizupflichten, trotzdem sehen das längst nicht alle so. Weshalb? Der Teufel liegt bekanntlich im Detail und in der liebgewonnenen Bequemlichkeit als z.b. ältere Ehepartner nur eine Steuererklärung auszufüllen. Vielleicht könnte man im digitalen Zeitalter der unbegrenzten Möglichkeiten es den Steuerzahlenden überlassen zu entscheiden, ob sie dem bisherigen System treu bleiben oder in Zukunft doch lieber individuell besteuert werden wollen. Oder man limitiert die Abschaffung der Heiratsstrafe bis zum Eintritt ins Rentenalter weil danach sowohl das arbeitstechnische wie auch soziale Argumentarium in sich zusammenfällt. Auf die Gefahr hin ein gewichtiges Teil übersehen zu haben.

  3. An und für sich bin ich für diese Anpassung.
    Leider wird nicht präzisiert, dass es nur um die Bundessteuer geht, Kantone und Gemeinden wenden das bisherige Modell weiter an (jedenfalls unser Kanton Bern). Da wir als Rentner relativ wenig Bundessteuer zahlen müssen, wird sich die Änderung auf uns nur marginal auswirken, ob positiv oder negativ kann ich nicht beurteilen.

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