Die bürgerliche Mehrheit im Parlament will das Mietrecht gleich mit zwei Vorlagen schwächen: Der Kündigungsschutz soll aufgeweicht und die Untermiete erschwert werden. Eine breite Allianz aus Mieter:innenverband, SP und weiteren Organisationen haben gegen beide Vorlagen das Referendum eingereicht. Somit wird die Stimmbevölkerung das letzte Wort haben.
Bereits in der Hälfte der Sammelzeit waren je 60’000 Unterschriften für die beiden Referenden zusammengekommen, wie der Mieter:innenverband (MV) Ende November verkündete. «Wir sind bereit für die Abstimmung, denn wir wissen, dass die Stimmbevölkerung keine weiteren Verschlechterungen des Mietrechts will. Das hat die Sammelphase deutlich gezeigt», sagte MV-Präsident Carlo Sommaruga bei der Einreichung der Unterschriften in Bern.
Mehr Wechsel bei Mietverhältnissen
Beide Vorlagen verfolgen das offensichtliche Ziel, Mietverhältnisse einfacher auflösen zu können. Bei der ersten Vorlage können Mieter:innen ihre Wohnung verlieren, wenn sie sich nicht an die neuen und deutlich restriktiveren Regeln bei der Untermiete halten. Neu müssten sie im Fall einer Untermiete eine schriftliche Zustimmung des Vermieters beantragen und detaillierte Angaben zum Untermietvertrag vorlegen. Wer das vergisst, dem kann gekündigt werden. Die Vermieterin kann die Untermiete zudem auf zwei Jahre beschränken. Das ist beispielsweise bei einem längeren Auslandaufenthalt ein grosses Problem.
Mieterhöhungen absehbar
Mit der zweiten Vorlage sollen Eigentümer:innen einfacher Eigenbedarf durchsetzen können. Dies soll erreicht werden, indem die Rechtsmittel durch beschleunigte Gerichtsverfahren bei der Kündigung von Mietwohnungen verringert und die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Eigenbedarf vereinfacht werden. Das Ziel der rechts-bürgerlichen Parlamentsmehrheit ist klar: Sie wollen mehr Wechsel bei den Mietverhältnissen, denn dann können Immobilienbesitzer:innen und -konzerne die Mieten jedes Mal erhöhen.