Entscheid zur Asyl-Praxis für Afghaninnen vertagt

Seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan leiden die Menschen dort unter massiven Menschenrechtsverletzungen. Am schlimmsten trifft es Frauen und Mädchen. Das Staatssekretariat für Migration hat deshalb im Juli seine Asylpraxis für afghanische Frauen geändert: Ihnen wird neu Asyl gewährt – vorher war es lediglich eine vorläufige Aufnahme. Die SVP wollte diesen Entscheid zusammen mit der FDP kippen. Das Parlament hat den Entscheid nun vertagt.

Foto: Keystone/AP (Rodrigo Abd)

Im Sommer hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) unter der Leitung von Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider die Asylpraxis für Afghaninnen geändert. Neu sollen sie Asyl und nicht mehr bloss eine vorläufige Aufnahme erhalten. Der Grund: Die Taliban-Behörden verweigern Frauen und Mädchen ihre Grundrechte. Human Rights Watch bezeichnet die geschlechterspezifische Verfolgung als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit». Auch das Bundesverwaltungsgericht stützt in seinem neusten Urteil die SEM-Praxis.

Trotz dieser Tatsachen versuchte die SVP gemeinsam mit der FDP, mit einer Motion diese Praxisänderung rückgängig zu machen. Ob sie damit durchkommen werden, wird nun erst nächstes Jahr entschieden. Das Parlament schickt nun den Vorstoss nach einem Ordnungsantrag der Mitte in die Staatspolitische Kommission zur Vorberatung.

SVP und FDP beschwören «Asylchaos»

Die Praxisänderung, die bereits im Juli in Kraft trat, wurde im September bekannt. Der Aufschrei der beiden rechten Parteien folgte postwendend. Die SVP beschwor einmal mehr das «Asylchaos» herauf und griff SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider frontal an. Die FDP erklärte in einer Medienmitteilung in juristischem Fachjargon, warum die Entscheidung des SEM «inakzeptabel» sei. Kurz: Der SVP wie auch der FDP geht der Schutz der afghanischen Frauen zu weit.

Bereits damals wurden SVP und FDP für ihre Haltung stark kritisiert. Nicht nur aus linken Kreisen, sondern auch von der Mitte – beispielsweise durch die Aargauer Mitte-Ständerätin Marianne Binder.

Vorläufige Aufnahme reicht nicht aus

Auch wenn die Afghaninnen aufgrund der Verfolgung in ihrem Heimatland den Flüchtlingseigenschaften gemäss Genfer Konvention entsprechen dürften, fordern die SVP und die FDP eine Rückkehr zur bisherigen Praxis: Die afghanischen Frauen sollen vorläufig aufgenommen werden – auch wenn sie wohl nicht mehr in ihr Heimatland zurückkönnen, wie die allermeisten Geflüchteten mit diesem Status.

Eine vorläufige Aufnahme verhindert aber in vielen Fällen, dass die betroffenen Personen am gesellschaftlichen und beruflichen Leben in der Schweiz teilhaben können. Sie müssen mit sehr wenig Sozialhilfe auskommen, finden nur schwer eine Stelle und leben in Armut sowie in ständiger Sorge um ihre Angehörigen, die sie in vielen Fällen im Herkunftsland zurücklassen mussten. Familienzusammenführungen sind aufgrund der strengeren Vorschriften praktisch unmöglich.

Ordnungsantrag wegen Departementswechsel

Den Ordnungsantrag begründet Mitte-Präsident Gerhard Pfister mit den geänderten Voraussetzungen. Damit meint er den neuen Entscheid des Bundesveraltungsgerichts sowie den Direktionswechsel im Justizdepartement. Der neue SP-Justizminister Beat Jans müsse Zeit haben, sich selbst mit der Thematik auseinander zu setzen.

 

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