Klimaschutz: Darum geht’s beim Stromgesetz

Die Schweiz ist immer noch stark abhängig von ausländischem Gas und Öl. Bundesrat und Parlament haben ein neues Stromgesetz verabschiedet, um heimische erneuerbare Energien zu fördern. Damit sollen die Versorgungssicherheit gestärkt und die Klimaziele erreicht werden. Weil gegen die Vorlage das Referendum ergriffen wurde, stimmt nun die Stimmbevölkerung am 9. Juni darüber ab.

Zwei Männer montieren Solarkollektoren auf einem Dach.
Foto: Keystone (Christian Beutler)

Der Klimaschutz und eine sichere Energieversorgung sind die grössten Aufgaben unserer Zeit. Bundesrat und Parlament wollen die Schweiz deshalb unabhängiger von Öl und Gas aus dem Ausland machen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die lokale Produktion von erneuerbarer Energie gefördert werden. Das Parlament hat dazu in der Herbstsession 2023 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Dieses neue Stromgesetz soll einen wesentlichen Schritt dazu beisteuern, dass die Schweiz bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreicht. Für einen effektiven Klimaschutz ist das unumgänglich. Zudem hat der russische Angriffskrieg in der Ukraine gezeigt, wie wichtig eine autonome Stromversorgung ist.

Ein Bündnis rund um die Fondation Franz Weber hat das Referendum gegen dieses Stromgesetz ergriffen. Es befürchtet, dass der Landschaftsschutz damit zu kurz komme. Die Vorlage kommt am 9. Juni an die Urne. «direkt» erklärt die wichtigsten Punkte des Stromgesetzes.

Anreize zur Förderung erneuerbarer Energien

Das Stromgesetz definiert konkrete Ziele: Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wie Wind und Solar soll bis 2035 deutlich steigen, und zwar von heute fünf Terawattstunden auf neu 35 Terawattstunden. Auch die Wasserkraft, die in der Schweiz schon intensiv genutzt wird, soll nochmals leicht ausgebaut werden. Parallel dazu soll mit Effizienzsteigerungen Strom gespart werden.

Um diese Ziele zu erreichen, unterstützt das Stromgesetz den Ausbau der erneuerbaren Energien mit gezielten Massnahmen: So wird bei neuen Gebäuden von mindestens 300 Quadratmetern und der Infrastruktur des Bundes eine Solarpflicht eingeführt. Der Ausbau von Solaranlagen an Gebäuden geniesst gemäss dem Stadt-Land Monitor von Sotomo vom März 2023 breite Unterstützung der Bevölkerung.

Neben der Solarpflicht für grosse Gebäude gibt es weitere Anreize wie beispielsweise die obligatorische Abnahme und kostendeckende Minimalvergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom von privaten Anlagen oder Beiträge für die Projektierung von Wasserkraft-, Windenergie- oder Geothermie-Anlagen.

Zusätzlich zum Solarausbau auf Gebäuden sind auch die alpinen Solar- und Windanlagen Teil des Stromgesetzes. Für diese schreibt es eine bessere Koordination und eine ausgewogene Planung vor. Die Interessen des Landschafts- und Biotopschutzes sowie der Landwirtschaft werden dabei streng berücksichtigt.

Breite Unterstützung für das Stromgesetz

In der Herbstsession 2023 haben National- und Ständerat das Stromgesetz des Bundesrates deutlich gutgeheissen. Neben den meisten Parteien befürworten gemäss SRF verschiedene Umweltverbände wie der WWF, Greenpeace, die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) und der Verein «Nie wieder Atomkraftwerke» das Gesetz. Auch der Wirtschafts-Dachverband economiesuisse, Swisscleantech und der TCS haben sich bereits für ein Ja zum Stromgesetz ausgesprochen.

3 Kommentare

  1. Ich habe vor bald 15 Jahren mein Haus und den Autounterstand mit Solar eindecken lassen. Zudem läuft seit dieser Zeit eine Erdsonden-Pumpe für das Warmwasser. Vorher liess ich das Haus auf 2 Seiten, woher der Wind und meistens die Bise kommt nachisolieren. Das Dach wurde vorher mit insgesamt 24 cm Isolation neu eingedeckt. Ein Gesuch beim Kanton für einen Beitrag wurde wegen der Geringfügigkeit – ich musste alles aus finanz. Gründen Zug um Zug machen lassen, abgelehnt. Jede Etappe wäre zu wenig kostentragend gewesen. Insgesamt habe ich um die 150.000 investiert. Ich hoffe, dass so etwas in Zukunft nicht mehr passiert!!

    • Das ist völlig lausig!
      Auch der Umgang mit Solarpionieren! Sie wurden nie für ihre wichtige Vorarbeit unterstützt.

  2. Im März 1988 konnte ich mein Eigenheim beziehen. Mit einer Luft-Wärmepumpe und einer Lufthülle(Doppelschalen-Mauerwerk) habe ich einen neuen Ansatz zur EFH-Wärmeerzeugung zum Einsatz gebracht. Damit kann ich 240 [m2] Wohnfläche versorgen mit nur ca 700-800 [Fr/Jahr] und das seit 36 Jahren. Subventionen gab es damals für mich nicht, die Einsparungen sollten meine Investition wettmachen. Nicht, dass ich gegen Subventionen bin, dort wo dem Bürger geholfen werden kann. Für mich kommt ein Betteln(Subventionen) nicht in Frage, ein technisches Einmischen sowie so nicht, weil ich die sogenannten Energie-Experten für nicht kompetent halte. Für die Förderung der Energie-Versorgung Schweiz, wäre eine Abschaffung der MWSt für die Photovoltaik-Anlagen und eine gleiche Vergütung(Kosten-Neutral) der ans Strom-Netze gelieferte Energie.

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