Der Referenzzinssatz droht zum ersten Mal seit der Einführung vor rund 15 Jahren zu steigen. Das ist eine markante Trendwende. Bisher ist der Zinssatz Jahr für Jahr kontinuierlich gesunken. Der Anstieg ist zwar aktuell noch so gering, dass er keine direkten Folgen für die Mietzinse hat. Das wird sich aber voraussichtlich bereits im nächsten Jahr ändern.
Der schweizweite Referenzzinssatz widerspiegelt den Durchschnittszinssatz der Hypotheken, die von Schweizer Banken ausgegeben werden. Dieser Wert wird in vielen Mietverträgen als Index genommen, um die Mieten anzupassen.
Anstieg des Referenzzinssatzes bedeutet Mieterhöhungen um 3 Prozent
Die Grossbank UBS kommt in einem kürzlich veröffentlichten Papier zum Schluss, dass der Satz bereits im kommenden März von heute 1,25 auf 1,5 Prozent angehoben werden wird. Eine vorsichtigere Einschätzung gibt der Direktor des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) Martin Tschirren im TagesAnzeiger ab: «Da muss unglaublich viel passieren, damit es schon im März zu einem solchen Zinssprung kommt.». Er gehe, so Tschirren, eher von einem Anstieg im Sommer oder Herbst aus.
Unabhängig vom genauen Zeitpunkt gibt ein Anstieg des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte Vermieter:innen das Recht, an den Referenzzinssatz gekoppelte Mieten um drei Prozent zu erhöhen.
Einsprachen gegen unrechtsmässige Erhöhungen lohnen sich
Die Nettomiete darf allerdings nur dann erhöht werden, wenn die aktuelle Miete auch tatsächlich auf Basis des aktuellen Referenzzinssatzes berechnet wurde. Entscheidend ist, was bei der Unterzeichnung oder bei der letzten Anpassung des Mietvertrags festgehalten wurde. Dies ist selten der aktuelle Referenzzinssatz. Dieser ist seit der Einführung stetig gesunken. Die Mieten sind dagegen konstant gestiegen. Hypothekarzinsentwicklung, Inflation und Unterhaltskosten hätten aber seit 2005 zu einer Senkung des Mietpreisniveaus um 10,3 Prozent führen sollen.
Wenn vergangene Referenzzinssatzsenkungen nicht an die Mieter:innen weitergegeben wurden, müssen diese vor einer allfälligen Erhöhung berücksichtigt werden. Vor allem bei langjährigen Mietverhältnissen kommt es häufig vor, dass Senkungen nicht an die Mieter:innen weitergegeben wurden. Das BWO schätzt, dass die Liegenschaftsverwaltungen nur in rund 20 bis 30 Prozent aller Fälle Mietzinssenkungen freiwillig weitergegeben haben.
Es lohnt sich als Mieter:in also, allfällige Mietzinserhöhungen, die ab März 2023 in die Briefkästen flattern könnten, genau anzuschauen. Sollte der Referenzzinssatz in den vergangenen Jahren nicht angepasst worden sein, lohnt es sich, die Erhöhung innerhalb von 30 Tagen bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anzufechten.
Hohe Mieten sind Kaufkraftkiller
Die Miete ist für viele Schweizer:innen der grösste Posten im Haushaltsbudget. Sie belastet dieses zusammen mit der Inflation sowie steigenden Krankenkassenprämien zunehmend und senkt die Kaufkraft spürbar. Besonders Menschen mit tiefen Einkommen sind betroffen. Bei ihnen macht die Miete einen deutlich grösseren Anteil des Haushaltsbudgets aus als bei Gutverdienenden.