Die Schweiz stimmt im Herbst erneut über eine finanzpolitische Vorlage ab. Neu sollen inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit werden. Erst Anfang Jahr haben sich die Stimmberechtigten bei der Abstimmung über die Stempelsteuer bereits gegen weitere Steuersenkungen für Grosskonzerne ausgesprochen.
Die aktuelle Vorlage zur Stempelsteuer hat wieder einen ähnlichen Charakter. Die Änderungen betreffen nur einen Bruchteil der Unternehmen: Rund 200 Konzerne profitieren von den Steuervergünstigungen. Die KMU dagegen gehen leer aus. Wie eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zeigt, finanzieren sich die Schweizer KMU nicht über Obligationen und profitieren deshalb nicht von der Abschaffung der Verrechnungssteuer auf inländische Obligationen.
Total gibt es in der Schweiz knapp über 600’000 Unternehmen, bei denen es sich fast ausschliesslich um KMU handelt. Gerade einmal 0,03 Prozent aller Unternehmen – rund 200 Konzerne – fallen in die Kategorie derjenigen Unternehmen, welchen die Steuerbefreiung zugute kommen würden.
Auf dem Sparkonto bleibt die Verrechnungssteuer bestehen
Nicht nur für die KMU bringt die Verrechnungssteuer-Vorlage keinerlei Vorteile: Auch die Sparer:innen können keine Steuersenkung erwarten. Sie bleiben genauso wie die KMU wie bisher steuerpflichtig.
Instrument gegen Steuerhinterziehung fällt weg
«Die Steuer bezweckt in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung», heisst es auf der entsprechenden Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Wird die Ausnahmeregel für Unternehmen, die sich über die Ausgabe inländischer Obligationen Kapital beschaffen wollen abgeschafft, ist zu erwarten, dass Steuerhinterziehungen zunehmen.