Die bürgerlichen Parlamentarier:innen wollen das Mietrecht gleich mit zwei Vorlagen schwächen: Der Kündigungsschutz soll aufgeweicht, die Untermiete soll erschwert werden. Der Mieter:innenverband und die SP haben gegen beide Vorlagen das Referendum ergriffen und bereits nach sieben Wochen mehr als genug Unterschriften gesammelt. Somit wird die Stimmbevölkerung das letzte Wort haben.
Der Mieter:innenverband wertet die schnelle Sammlung der Unterschriften als «starkes Zeichen». Er schreibt in einer Mitteilung: «Viele Menschen sind sehr besorgt über die angespannte Lage auf dem Mietwohnungsmarkt. Sie sagen deshalb klar Stopp dazu, dass man Mieterinnen und Mieter künftig einfacher aus ihrer Wohnung rauswerfen kann.»
Mehr Wechsel bei Mietverhältnissen
Beide Vorlagen verfolgen das offensichtliche Ziel, Mietverhältnisse einfacher auflösen zu können. Zum Beispiel, wenn sich die Mieter:innen nicht an die neuen und deutlich restriktiveren Regeln bei der Untermiete halten. Neu müssten sie nämlich im Fall einer Untermiete eine schriftliche Zustimmung des Vermieters beantragen und detaillierte Angaben zum Untermietvertrag vorlegen. Wer das vergisst, dem kann gekündigt werden. Der Vermieter kann die Untermiete zudem auf zwei Jahre beschränken.
Mit der zweiten Vorlage sollen Eigentümer:innen einfacher Eigenbedarf durchsetzen können. Dies soll erreicht werden, indem die Rechtsmittel durch beschleunigte Gerichtsverfahren bei der Kündigung von Mietwohnungen verringert werden und die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Eigenbedarf vereinfacht werden.
Das Ziel ist klar: Die Rechten wollen mehr Wechsel bei den Mietverhältnissen, denn dann können Immobilienbesitzer:innen und -konzerne die Mieten erhöhen.
Höhere Mietzinse
Gleichzeitig haben die Bürgerlichen alle Massnahmen zur Entlastung der Mieter:innen und somit zum Schutz der Kaufkraft abgelehnt. Die zwei Vorlagen zur Aufweichung des Mietrechts hatten hingegen leichtes Spiel. Das erstaunt nicht, den gemäss Lobbywatch halten SVP, FDP und Mitte-Vertreter:innen zusammen über 70 Mandate in der Immobilien- und Hausigentümer:innenbranche.
Die Einrichtung des Doppel-Referendums erfolgt am 16. Januar. Die Stimmbevölkerung wird nächstes Jahr über die Vorlagen abstimmen können.