Start Gesellschaft «Der Bundesrat hat sich einmal mehr sicherheitspolitisch verkalkuliert.»

«Der Bundesrat hat sich einmal mehr sicherheitspolitisch verkalkuliert.»

Kann man finanzpolitisch inkonsequenter sein? Diese Frage wirft Luciano Ferrari in seinem Gastbeitrag über den neuen Rüstungsfonds des Bundesrats auf. Der Entscheid der Landesregierung enthalte eine Reihe von grundlegenden finanzpolitischen Eingeständnissen und zeige, warum die vielbeschworene Schuldenbremse letztlich nicht mehr sei als eine Fata Morgana, findet der frühere Abteilungsleiter Politik der SP Schweiz.

Bild: Unsplash und zvg

Ein Gastbeitrag von Luciano Ferrari

Der Bundesrat hat Ende Januar mit seiner ersten grossen Entscheidung in diesem Jahr einen Sonderfonds von 31 Milliarden Franken ausserhalb des Bundesbudgets lanciert. Mit dem Geld will er die Armee rascher und noch stärker aufrüsten. Die einen reden von einer «finanzpolitischen Zeitenwende» und freuen sich über die raffinierte «Aushebelung der Schuldenbremse», andere sprechen von einer «Totgeburt», einem «Rohrkrepierer» und einer «Verzweiflungstat». Der Bundesrat habe damit die heisse Kartoffel der Armeefinanzierung an Parlament und Volk abgeschoben, so der Tenor. Denn diese werden über den Fonds bestimmen müssen. Doch was steckt finanzpolitisch hinter dem «Befreiungsschlag» des Bundesrats?

Der neue Rüstungsfonds soll auf zehn Jahre befristet sein und durch eine ebenso befristete Anhebung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozent finanziert werden. Theoretisch wird die Schuldenbremse eingehalten. Der Fonds, so ein bürgerlicher Kommentar, lasse sich aber sicher nicht als «moralische Stärkung der Schuldenbremse interpretieren». Ende gut, alles gut?

Landesregierung hat sich verkalkuliert

Finanzpolitisch ist der vom Verteidigungsminister Martin Pfister vorgeschlagene Rüstungsfonds als bemerkenswerte mehrfache Offenbarung einzuordnen: Der neue Rüstungsfonds ist zunächst einmal das Eingeständnis, dass der Plan einer massiven Aufstockung der Armeeausgaben ohne Steuererhöhung definitiv gescheitert ist. Da reichen auch alle «Entlastungs-» aka Abbaupakete nicht. Und der Versuch, permanent die gesetzlich geregelte Mitfinanzierung des Bundes für die AHV (inklusive der von der Stimmbevölkerung angenommenen 13. AHV-Rente) ins Spiel zu bringen, schon gar nicht. Der Bundesrat hat sich einmal mehr sicherheitspolitisch verkalkuliert. Jedenfalls räumt der Vorschlag für den neuen Spezialfonds ein, dass entgegen allen bisherigen Aussagen die vom Parlament beschlossene Aufstockung des Armeebudgets auf 1 Prozent des BIP längst nicht ausreicht, um die bürgerlichen Wunschvorstellungen von Verteidigungsfähigkeit der Schweiz zu erfüllen. Erinnern wir uns: Es war der Bundesrat, der die Aufstockung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP – entgegen der grossen Eile des Parlaments – ursprünglich erst 2035 erreichen wollte. Das Parlament verkürzte die Frist dann auf 2032. Nun plötzlich soll es sehr viel mehr Geld sein, man spricht von 1,6 Prozent des BIP. Hüst und Hott.

Dabei, und das ist ein zweites Eingeständnis, ist noch nicht einmal das 1 Prozent-Ziel ausfinanziert. Denn ein Teil der Mehrwertsteuereinnahmen für den neuen Rüstungsfonds (die Rede ist von rund 10 Milliarden Franken, womit auch der übrige Bundeshaushalt entlastet würde) soll zunächst einmal für die Finanzierung dieses (alten) Ziels verwendet werden – also zur Finanzierung des auf 1 BIP-Prozent aufgestockten ordentlichen Armeebudgets. Nur der Rest steht für neue, zusätzliche Materialbeschaffungen zur Verfügung. Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat die Sonder-Mehrwertsteuereinnahmen denn auch bereits fix in die Finanzplanung ab 2027 integriert. Dabei ist die Mehrwertsteuererhöhung zeitlich befristet.

Damit hängt ein weiteres Eingeständnis zusammen: Alle bisherigen Beschaffungspläne des Verteidigungsdepartements (VBS) führen nicht dazu, dass die «wahrscheinlichsten Bedrohungen» für die Schweiz angegangen werden können. Deshalb musste jetzt, so rechtfertigte sich der VBS-Chefs vor den Medien, eine neue «Priorisierung» vorgenommen werden. Die zusätzlichen 31 Milliarden sollen nun vor allem zur Abwehr dieser wahrscheinlichsten Gefahren – Angriffen aus der Distanz (auch mit Drohnen) und hybriden Konflikten – dienen. Soll das heissen, dass alles, was man bisher an grossartigen Beschaffungsplänen vorgelegt hat, nicht wirklich prioritär war?

Heilige Kuh mit offensichtlichem Reformbedarf

Ein weiteres, erstaunliches Eingeständnis ist darin zu sehen, dass sich trotz Rüstungsfonds (und jährlichen Mehreinnahmen von rund drei Milliarden Franken) die Aufrüstungsfantasien des VBS ohne eine zusätzliche (stillschweigende und verschämte) Aufweichung der Schuldenbremse immer noch nicht realisieren lassen. Deshalb – und das ist tatsächlich kreativ und innovativ – soll sich der Rüstungsfonds von Anfang an vorübergehend um bis zu sechs Milliarden Franken verschulden dürfen. In den Worten des VBS: Damit Zahlungsspitzen für prioritär notwendige Beschaffungen abgedeckt werden können, kann sich dieser Fonds mit Darlehen der Bundestresorerie im Umfang des Zweifachen der jährlichen zweckgebundenen Mehreinnahmen verschulden. Am Ende der Befristung der Mehrwertsteuererhöhung müssen die Schulden vollständig zurückbezahlt sein. Der Bundesrat macht sich hier die extrem tiefen Zinsen für die Bundesobligationen zunutze, um den 31-Milliarden-Zahlungsrahmen mit Hilfe von geliehenem Geld etwas aufzublasen (Leverage- oder Hebel-Effekt nennt sich das im Finanzspeech).

Dies ist eigentlich das krasseste Eingeständnis des Bundesrats: Er räumt damit ein, dass die von den Bürgerlichen als heilige Kuh verehrte Schuldenbremse grundsätzlich reformiert werden muss. Jahrelang hat das Eidgenössische Finanzdepartement die Schuldenbremse wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Die ganze 52. Legislatur 2023–2027, die bereits in etwas mehr als einem Jahr enden wird, stand unter dem Zeichen: Nie wieder Zustände wie in der Corona-Zeit, wo der Bund zur Abfederung der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen rund 35 Milliarden Franken zur Verfügung stellte. Der Gürtel sollte wieder enger geschnallt, die Schulden möglichst rasch zurückbezahlt und der Haushalt zusätzlich «entlastet» werden, um die massiven Armeeausgabensteigerungen unterzubringen. Jetzt wirft man das Korsett, das der 52. Legislatur die finanzpolitische Luft abgewürgt und jeden gestalterischen Spielraum eingeengt hat, plötzlich ins Gebüsch – und beschliesst einen «Spezialfonds», ein «Sondervermögen», einen «ausserordentlichen Fonds», denn nichts anderes ist dieser Rüstungsfonds von 31 Milliarden Franken. Kann man finanzpolitisch inkonsequenter sein? Wer übernimmt die Verantwortung für diese Hüst- und Hott-Finanzpolitik des Bundesrats, die das Land Zeit und Zukunft gekostet hat – und weiterhin kostet?

Finanzpolitischer Druck steigt weiter

Der Fonds verweist schliesslich auch noch auf einen weiteren Schwachpunkt der Schuldenbremse und akzentuiert ihn gleichzeitig. Denn Ausgaben aus einem Fonds im Bundeshaushalt gelten finanztechnisch als «gebundene Ausgaben». Das bedeutet, diese Ausgaben lassen sich im jährlichen Budgetprozess des Parlaments kaum beeinflussen, es braucht dazu jeweils eine Gesetzesänderung. Nun haben die bürgerlichen Parteien während Jahrzehnten beklagt, das Parlament habe sich finanzpolitisch die Hände gebunden, weil mittlerweile zwei Drittel der Ausgaben im Bundeshaushalt mit den verschiedenen Fonds (bspw. für Bahninfrastruktur und Strassen) und den gesetzlich geregelten Bundesbeiträgen an die Sozial- und Gesundheitswerke eben gebunden und damit dem jährlichen parlamentarischen Haushaltsprozess «entzogen» würden. Nun fügt der Bundesrat mit dem Rüstungsfonds neue gebundene Ausgaben hinzu. Mit dem 1-Prozent-Ziel waren die Verteidigungsausgaben faktisch ohnehin bereits indirekt gebunden. Jetzt hat man dieses Ziel noch einmal aufgestockt (auf rund 1,6 Prozent) und die Ausgaben explizit gebunden. Da die Landwirtschaft – dank der ausserordentlich starken Lobby in Bundesrat und Parlament – ohnehin nicht angefasst wird, steigt damit der finanzpolitische Druck noch mehr auf die letzten ungebundenen Ausgaben: Bildung, Forschung und Internationale Zusammenarbeit. Sie werden zur letzten Manövriermasse, um die Einhaltung der Schuldenbremse zu gewährleisten.

Das muss zu einer grundsätzlichen Einsicht führen: Die Schuldenbremse ist schon seit langem eine Schimäre – ein Schönwetterinstrument, eine Fata Morgana, eine Luftspiegelung am Ende des Horizonts, ein bürgerlicher Fetisch. Sie wirkt letztlich nur auf einen kleinen Bruchteil der Bundesausgaben, die ungebundenen Ausgaben von mittlerweile rund 20 Prozent des Budgets. Das war nie so vorgesehen. Die Schuldenbremse ist durch eine naive, starre und instrumentelle Anwendung zu einem finanzpolitischen Autopiloten geworden, mit dem sich der Bundesrat aus der finanzpolitischen Verantwortung stehlen kann. Sie führt zu einer finanzpolitischen Selbstentmündigung.

Die SP hat das in ihrem Positionspapier zur Schuldenbremse vom Oktober 2024 analysiert und dort auch in weiser Voraussicht in Bezug auf einen möglichen Rüstungsfonds festgehalten: «Es darf keine zusätzliche Belastung der breiten Bevölkerung geben, bevor nicht die Steuersenkungsorgien sowie die Unterbesteuerung von Unternehmen und der Kapitalseite korrigiert und/oder die Schuldenbremse modernisiert werden, schon gar nicht, wenn diese zweckgebunden in die blinde Aufrüstung fliessen soll. Die SP Schweiz ist nicht bereit, die ideologische Fehlkonstruktion der Schuldenbremse auf dem Buckel der Bevölkerung weiterleben zu lassen.»


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