Werden im Genozid in Gaza palästinensische Ziele von der israelischen Armee mit Schweizer Lasern markiert? Gut möglich, wie Lieferdokumente zeigen, die dem irischen Investigativmedium The Ditch vorliegen. Das WAV-Recherchekollektiv hat diese zusammen mit der Zeitschrift Beobachter und Heidi.news ausgewertet.
Konkret geht es um das Westschweizer Unternehmen Alpes Lasers. Dieses beliefert den israelischen Rüstungskonzern und Hauptlieferanten der israelischen Armee seit mindestens 2018. Im Juli 2025 beispielsweise lieferte Alpes Lasers zwei Halbleiterlaser nach Israel. Doch damit nicht genug: Gemäss Beobachter sind die meisten Unterschriftenberechtigten der Firma hochrangige Kader bei Elbit Systems.
Alpes Lasers ist mit diesen Lieferungen von «Dual-Use-Gütern» aber nicht allein. Auch die Ruag und Elbit Systems Switzerland verkauften Güter, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können, an Elbit Systems in Israel. Bei der Ruag handelt es sich um Geräte zum Testen von Kampfjet- und Helikopter-Schutzsystemen. Elbit Switzerland lieferte ihrerseits Drohnenteile. Überprüft und bewilligt werden diese Exporte jeweils vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco).
Verstoss gegen das Völkerrecht
Auch wenn nicht abschliessend beantwortet werden kann, wie die Schweizer Dual-Use-Güter in Israel eingesetzt werden: Die Vermutung liegt nahe, dass eine Lieferung an einen Rüstungskonzern eine militärische Nutzung bedeutet. Evelyne Schmid, Professorin für das Völkerrecht an der Universität Lausanne, sieht denn auch die Gefahr, dass mit diesen Exporten das Völkerrecht verletzt wurde. Im Beobachter erklärt Schmid: «Bei einer aktiven Zusammenarbeit von Schweizer Unternehmen mit einem Konzern wie Elbit besteht die Gefahr, dass diese gegen Völkerrecht verstösst: Elbit ist als grösster Rüstungskonzern Israels mit dessen Völkerrechtsverletzungen verknüpft.»
Gemäss einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) von 2024 sind alle Staaten dazu verpflichtet, Israels unrechtmässige Besatzung in den palästinensischen Gebieten nicht zu unterstützen. Zudem sei es möglich, dass der israelische Staat die Völkermordskonvention verletze. Inzwischen haben zahlreiche Völkermordexpert:innen, eine unabhängige Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats sowie verschiedene NGOs in ihren Berichten bestätigt, dass Israel in Gaza einen Völkermord begeht.
Schweiz könnte Lieferungen stoppen
Besteht die Gefahr eines Völkermordes, sind Drittstaaten gemäss Genozidkonvention verpflichtet, präventiv zu handeln. Das heisst: Alle Kooperationen in Bereichen, die mit schweren Völkerrechtsverletzungen in Verbindung stehen, müssen gestoppt werden. Die Frage liegt deshalb nah: Warum unterbindet das Seco solche Lieferungen nicht?
Damit konfrontiert antwortet das Seco gegenüber dem Beobachter folgendermassen: Der Bundesrat verfolge «die Entwicklungen sehr genau». Alle Ausfuhrgesuche «mit Bestimmungsland Israel» würden vom Seco aufmerksam geprüft.
Dass die Schweiz auch bei Dual-Use-Gütern entschiedener handeln könnte, zeigten die russischen Aggressionen gegen die Ukraine, sagt Evelyne Schmid dem Beobachter: Bereits nach der illegalen Annexion der Krim durch Russland 2014 verfügte die Schweiz über einen Ausfuhrstopp für Werkzeugmaschinen an russische Mischbetriebe.
jsc
