Frauenquote soll Gleichstellung in der EU stärken

Frauen sind in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen von grossen Unternehmen noch immer deutlich unterrepräsentiert. Das will die Europäische Union jetzt ändern. Dafür haben sich Mitgliedsstaaten und EU-Parlament auf Geschlechterquoten geeinigt, die ab 2026 gelten. Die Schweiz bleibt punkto Anteil Frauen in der Leitung derweil auf den hintersten Rängen in Europa stehen.

Frauenstreik auf dem Bundesplatz, 14. Juni 2019 in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)

An hochqualifizierten Frauen mangelt es in Europa nicht: 60 Prozent der Frauen verfügen über einen Studienabschluss. Trotzdem sind sie in den Chefetagen noch immer stark unterrepräsentiert. Nur ein Drittel der Verwaltungsräte grosser Europäischer Unternehmen sind Frauen. In den Geschäftsleitungen sind es noch weniger. Das soll sich nun ändern.

Zehn Jahre nachdem der Vorschlag erstmals diskutiert wurde, haben sich Mitgliedstaaten und EU-Parlament dafür ausgesprochen, ab 2026 verbindliche Geschlechterquoten einzuführen. Damit schaffen sie die Voraussetzung, dass Spitzenpositionen in Europas Wirtschaft ausgewogener besetzt werden.

After 10 years since the @EU_Commission proposal, we will now have an EU law for gender equality on company boards.

The glass ceiling preventing women from accessing top positions in companies has been shattered.

This is a truly historic and moving moment. #WomenOnBoards

— Ursula von der Leyen (@vonderleyen) November 22, 2022

Zwei Modelle und klare Sanktionen

Für die Umsetzung im eigenen Land stehen den Mitgliedstaaten zwei Modelle zu Auswahl. Diese sollen in Zukunft für börsenquotierte Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen verbindlich werden. Entweder müssen die Unternehmen im Verwaltungsrat eine Quote von 40 Prozent einhalten oder sie sorgen dafür, dass in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung mindestens 33 Prozent Frauen sind.

Bei Verstössen gegen die neuen Regeln stehen die Mitgliedsstaaten in der Pflicht, Sanktionen festzulegen und durchzusetzen. Die genaue Ausgestaltung liegt bei den einzelnen Staaten. Die EU hält aber fest, dass die Sanktionen wirksam, verhältnismässig und abschreckend sein müssen.

Als Strafe  stehen einfache Geldbussen zur Debatte. Es können aber durchaus auch strengere Regeln eingeführt werden. Etwa, dass unrechtsmässige Ernennungen von Verwaltungsräten oder Geschäftsleitungsmitgliedern wieder aufgehoben oder für nichtig erklärt werden.

Absichtsbekundungen statt Sanktionen in der Schweiz

Die Schweiz kennt seit 2021 ebenfalls eine Regelung zum Anteil der Frauen in den Unternehmensleitungen, eine sogenannten «Frauenquote light». Firmen werden darin angehalten bis 2025 einen Frauenanteil von 30 Prozent im Verwaltungsrat und bis 2030 einen Anteil von 20 Prozent Frauen in der Geschäftsleitung zu haben. Werden diese Ziele nicht erreicht, drohen im Gegensatz zur EU allerdings keine Sanktionen.

Es reicht für Schweizer Firmen bereits aus, im Rahmen des Vergütungsberichts an die Aktionäre die Gründe sowie Massnahmen zur Verbesserung darzulegen. Es erstaunt deshalb nicht, dass die Schweiz punkto Gleichstellung in den Chefetagen seit Jahren auf den hintersten Plätzen rangiert. Sollten keine strengeren Regeln kommen, ist absehbar, dass die Schweiz mit ihren unverbindlichen Regeln noch weiter abgehängt wird.

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