Parlament will Mietrecht weiter einschränken

Noch dieses Jahr wird die Stimmbevölkerung über das Doppel-Referendum gegen die Aufweichung des Kündigungsschutzes abstimmen können. Doch das Mietrecht soll weiter ausgehöhlt werden. So will es eine Mehrheit im Parlament. Auch hier formiert sich Widerstand.

Foto: Keystone (Geatan Bally)

Schrittweise wollen die bürgerlichen Parteien das Mietrecht aushöhlen. Anfang April lief die Vernehmlassungsfrist zur Umsetzung von zwei parlamentarischen Initiativen aus der Feder von alt SVP-Nationalrat und Präsident des Hauseigentümerverbands Hans Egloff aus. Im Fokus: Die Mietzinsen. Diese sollen einfacher nach oben angepasst werden können.

Anfechtung von Anfangsmietzins nur noch in Notlagen

Die erste Gesetzesrevision will die Anfechtung des Anfangsmietzinses massiv einschränken. Aktuell haben Mieter:innen die Möglichkeit, innert 30 Tagen nach Unterzeichnung des Mietvertrages den Mietzins anzufechten, wenn die Vermieter:innen  den Mietzins massiv erhöhten oder sich die Mieter:innen in einer Notlage befinden. Auch wenn Vermieter:innen mit dem Mietobjekt zu hohe Renditen erzielen, kann der Zins angefochten werden.

Neu soll eine solche Anfechtung nur noch im Fall einer Notlage möglich sein. Diese nachzuweisen, dürfte allerdings sehr schwierig werden. Vermieter:innen können also bei Mieter:innenwechsel ungehindert ihre Rendite erhöhen, ohne darüber Rechenschaft ablegen zu müssen.

Weniger Richtlinien für «quartierübliche Mieten»

Auch die zweite Vorlage soll es den Immobilienbesitzer:innen ermöglichen, die Mieten ungehinderter zu erhöhen. Wenn Vermieter:innen heute mit Verweis auf die «Orts- und Quartierüblichkeit» die Mieten erhöhen wollen, müssen sie die angeblich höheren Mieten im Quartier gemäss strengen Anforderungen nachweisen. Nun sollen ausgerechnet diese Kriterien aufgeweicht werden. Neu sollen die Vermieter:innen weniger vergleichbare Wohnungen als Referenz vorbringen müssen. Auch soll die Verwendung von breiten Statistiken der Immobilienbranchen erlaubt werden. Dabei wird explizit von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung abgewichen.

Widerstand des Mieter:innenverbands

Beide Anpassungen im Mietrecht hätten zur Folge, dass sich die Mietpreisexplosion noch verstärkt. Den Mitte-Rechts-Profitgelüsten schlägt nun jedoch ein rauer Wind entgegen. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) hat bei der Einreichung der Vernehmlassungsantwort angekündet, die Vorlagen «vehement zu bekämpfen», falls die Gesetzesrevisionen in der aktuellen Version im Parlament verabschiedet würden. MV-Vorstandsmitglied und SP-Nationalrätin Jacqueline Badran kommentierte die vorgesehenen Gesetzesänderungen folgendermassen: «Anstatt ehrlich eine Mietrechts-Revision zur Einführung einer Marktmiete zu verlangen, nutzt die Immobilien-Lobby eine undemokratische, unschweizerische Salamitaktik, um die Marktmiete schleichend einzuführen. Das ist verlogen und kostet die Steuerzahlenden viel Geld.»

Bereits dieses Jahr wird die Stimmbevölkerung die Möglichkeit haben, die Aushöhlung des Mietrechts an der Urne abzuwehren. SP und MV betonen, dass mit der vorgeschlagenen Änderung die Untermiete nahezu verunmöglicht würde und es damit zu mehr Wechseln bei Mietverhältnissen käme. So können die Vermieter:innen die Mieten laufend erhöhen. Das bedeutet, dass zum Beispiel Auslandsaufenthalte für Mieter:innen massiv erschwert werden. Entweder muss die leere Wohnung weiterbezahlt oder vor der Rückkehr eine neue Wohnung gesucht werden. Zusätzlich würde es durch die geplanten Änderungen einfacher Mieter:innen zu kündigen.

Das Doppel-Referendum kommt voraussichtlich im Herbst zur Abstimmung.

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