Am 30. November entscheiden die Stimmberechtigten des Kantons Freiburg über einen kantonalen Mindestlohn. Gemäss den Befürworter:innen soll mit einem Mindestlohn sichergestellt werden, dass jede Person von ihrer Arbeit leben kann. Mehrere Kantone kennen bereits einen Mindestlohn – und die Erfahrungen sind positiv.
Weniger Lohnungleichheit
Die Einführung eines Mindestlohns trägt dazu bei, Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verringern. Die Löhne werden dadurch vor allem in Tieflohnbranchen wie der Gastronomie, der Reinigung oder in Coiffeurgeschäften verbessert – Branchen, in denen überwiegend Frauen beschäftigt sind. Laut dem Frauenlohn-Rapport der Gewerkschaft Unia verdienen diese Frauen im Durchschnitt weniger als 4000 CHF pro Monat. Durch einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde würden sich ihre Löhne verbessern, wodurch auch die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern gesenkt wird.
Der Mindestlohn hat zudem einen weiteren positiven Effekt. Die Autor:innen des Berichts zum Mindestlohn in Genf schreiben: «Die Einführung eines Mindestlohns kann diejenigen, die bisher «inaktiv» waren, wieder in den Arbeitsmarkt integrieren und Arbeitslose schneller wieder in die Beschäftigung bringen.» Für Frauen stiegen die Chancen, nach Einführung des Mindestlohns eine Anstellung zu finden, um mehr als 6 Prozent im Vergleich zu Männern. Vor der Abstimmung über den Mindestlohn in Genf 2020 verdienten 10,7 % der Frauen weniger als 4000 Franken. Zwei Jahre nach seiner Einführung waren es nur noch 3,3 %.
Bekämpfung prekärer Arbeitsverhältnisse
In Neuenburg zeigt sich, dass durch die Einführung eines Mindestlohns prekäre «Mini-Jobs» in reguläre Anstellungen umgewandelt wurden. Dies belegt, dass Unternehmen in der Lage sind, Lohnerhöhungen zu kompensieren. Zudem steigt seit Einführung des Mindestlohns die Anzahl der Lernenden in diesem Kanton kontinuierlich.
Generell führt die Einführung eines Mindestlohns zu höheren Löhnen am unteren Ende der Einkommensskala. In Freiburg würden davon rund 6500 Personen profitieren. Der Freiburger Wirtschaftsprofessor Sergio Rossi bestätigt: Der Mindestlohn «wird die Beschäftigungsquote sowie die Steuereinnahmen erhöhen und dadurch prekäre Situationen auf dem Arbeitsmarkt verringern.»
Keinen Einfluss auf die Arbeitslosenquote
Ende 2018, etwas mehr als ein Jahr nach Einführung des Mindestlohns im Kanton Neuenburg, sank dort die Arbeitslosenquote. Im gleichen Zeitraum stieg sie im Kanton Freiburg. Im Kanton Genf, der 2019 den Mindestlohn in der Verfassung verankerte, blieb die Arbeitslosenquote unverändert. Diese positiven Effekte für Angestellte bestätigt der Leiter des Forschungsbereichs Arbeitsmarkt bei der Konjunkturforschungsstelle KOF, Michael Siegenthaler: «Die grosse Mehrheit der Forschenden ist sich einig, dass Mindestlöhne keine Jobkiller sind.»
