Start Abstimmungen Der Schweizer Zivildienst: Hart erkämpft und unverzichtbar

Der Schweizer Zivildienst: Hart erkämpft und unverzichtbar

Fast ein Jahrhundert lang haben sich Dienstpflichtige mit Gewissenskonflikten in der Schweiz das Recht erkämpft, einen zivilen Ersatzdienst leisten zu dürfen. Heute steht dieses Recht wieder unter Beschuss: Schrittweise versucht die politische Rechte den Zugang zum Zivildienst zu erschweren. Die Revision des Zivildienstgesetzes, über die am 14. Juni abgestimmt wird, ist nur der Anfang des geplanten Abbaus.

Foto: Christian Beutler (Keystone)

Bereits 1903 forderten in der Schweiz erste Stimmen das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Ein Kampf, der noch fast neun Jahrzehnte andauern sollte und für den die betroffenen Personen einen hohen Preis zahlen mussten: Stigmatisierung, Geldstrafen, Gefängnis.

Am 17. Mai 1992 dann die Wende: Mit 82,5 Prozent Ja-Stimmen wird die Verankerung des Zivildienstes in der Verfassung mit überwältigender Mehrheit angenommen. Ein unmissverständliches Signal: Die Schweiz will diese Alternative zum Militärdienst ermöglichen und stärken.

Seitdem ist der Zivildienst zu einer eher unauffälligen, aber unverzichtbaren Säule unseres sozialen Gefüges geworden. Im Jahr 2025 wurden fast zwei Millionen Diensttage in über 5000 Einsatzbetrieben geleistet: in Pflegeheimen, Spitälern, Schulen, Naturschutzgebieten und in Landwirtschaftsbetrieben. Ob das weiterhin so bleiben kann, wird die Stimmbevölkerung am 14. Juni entscheiden.

Rechte Salamitaktik: Stück für Stück zur Abschaffung

Wie so oft, wenn die Rechte etwas loswerden will, ohne es direkt zu sagen, wählt sie die Salamitaktik: Schrittweise werden damit soziale Errungenschaften abgebaut, bis sie schliesslich ihre Existenzberechtigung verlieren und zu einer leeren Hülle werden.

Neben der Gesetzesrevision, über die am 14. Juni abgestimmt wird, veranschaulichen zwei aktuelle Vorschläge gegen den Zivildienst diese Strategie. Die erste Motion will den Zivildienst und den Zivilschutz zugunsten des Letzteren zusammenlegen. Die Motion wurde bereits von National- und Ständerat angenommen. Die Forderung: Dienstpflichtige sollen ihren Dienst entweder im Militär oder beim Katastrophenschutz leisten. Abgesehen von rechtlichen Unklarheiten birgt diese Massnahme ein konkretes Risiko für Schulen, Pflegeheimen und soziale Institutionen: Zivildienstleistende, die heute einen wichtigen Dienst für die Gesellschaft leisten, würden wegfallen – das betrifft in erster Linie Bereiche, die bereits heute massiv mit Personalmangel und Überlastung zu kämpfen haben.

Der zweite Vorschlag zielt darauf ab, die Gewissensprüfung wieder einzuführen. Diese wurde erst 2008 abgeschafft, weil sie demütigend und ineffizient war. Dieser Vorschlag stammt, wie auch die andere Motion, aus der Feder der bürgerlich geprägten sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats.

Institutionen am Limit

Im ganzen Land schlagen derweil Einrichtungen Alarm. Über 2000 Institutionen im Sozialbereich sind heute auf Zivildienstleistende angewiesen. Alters- und Pflegeheime, Schulen und Institutionen für Menschen mit Behinderungen: Sie sind es, die den Schock einer Reduzierung der Zahl der Zivildienstleistenden abbekommen würden.

Der Mangel an Pflegepersonal ist keine leere Phrase, sondern Realität. Vor diesem Hintergrund sind Zivildienstleistende unverzichtbar. Den Zivildienst schrittweise auszuhöhlen bedeutet, die Schwächsten zu benachteiligen – und das einzig zum Wohl einer pro-militaristischen Ideologie.

1992 stimmte eine überwiegende Mehrheit der Stimmbevölkerung für diese pazifistischere Alternative. Es wäre an der Zeit, dass sich die Rechte daran erinnert.

ebr


Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein


Newsletter
Die mobile Version verlassen