Immobilien-Lobby bläst zum Angriff auf das Mietrecht

Im Parlament hat sich die Immobilien-Lobby bei verschiedenen Änderungen des Mietrechts durchgesetzt. Erstens soll es einfacher werden, Mieter:innen zu kündigen, und zweitens soll die Untermiete erschwert werden. Für SP und Mieter:innen-Verband ist das Ziel klar: Mehr Wechsel bei den Mietverhältnissen, damit die Immobilienkonzerne die Mieten weiter erhöhen können. Deshalb gibt es nun gleich zwei Referenden.

Foto: Keystone/Picture Alliance (Christin Klose)

Jetzt steht es fest: SP, Grüne und der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) sammeln gleich zwei Referenden gegen die Aushöhlung des Mieter:innenschutzes. Denn FDP und SVP haben mit zwei parlamentarischen Initiativen das Mietrecht angegriffen. Ihr Ziel: Höhere Mieterträge sowie eine Schwächung des Kündigungsschutzes. Speziell dabei ist: Man hat darauf verzichtet, die Anpassungen des Mietrechts in einer Gesetzesvorlage zusammenzufassen. Das erschwert den demokratischen Weg per Referendum. Die linken Verbände und Parteien müssen daher gleich zwei Referenden sammeln, um die erwähnten Änderungen des Mietrechts vors Volk zu bringen.

Untervermietungen erschweren

Die erste Gesetzesänderung betriff die Untermieten: Stand heute dürfen Mieter:innen ihre Wohnung ganz oder teilweise untervermieten, müssen aber vorher die Zustimmung des Vermieters einholen. Dieser darf die Zustimmung nur unter bestimmten Bedingungen verweigern. Durch den nun im Parlament angenommenen SVP-Vorstoss soll die Möglichkeit der Untervermietung durch Mieter:innen massiv erschwert werden. Neu bräuchte es eine schriftliche Zustimmung zur Untervermietung von Seite Vermieter:in sowie detaillierte Angaben zum Untermietvertrag. Ausserdem sollen Vermieter:innen die Untermiete auf zwei Jahre beschränken können. Werden diese neuen Pflichten verletzt, kann der Hauptmieterin oder dem Hauptmieter vereinfacht gekündigt werden.

Ein konkretes Beispiel: Eine ältere, alleinstehende Frau vermietet das ehemalige Kinderzimmer ihres Sohnes seit Jahren an Studierende. Sie vergisst, ihrem Vermieter mitzuteilen, dass zu Semesterbeginn eine neue Studentin eigezogen ist. Ihr Vermieter darf sie nun wegen dieser Formalität aus der Wohnung werfen – mit einer Kündigungsfrist von nur 30 Tagen.

Vereinfachte Kündigung wegen Eigenbedarf

Der zweite im Parlament angenommene Vorstoss stammt aus der Feder der FDP. Er will Kündigungen erleichtern. Bei Eigenbedarf der Eigentümer:innen sollen die Rechtsmittel insbesondere durch beschleunigte Gerichtsverfahren bei der Kündigung von Mietwohnungen verringert werden. Zudem sollen die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Eigenbedarf vereinfacht werden. Die Folge: Der Mieter:innenschutz würde eingeschränkt. Kündigungen seitens Vermieter:innen könnten schneller und einfacher durchgesetzt werden.

Damit würde die Interessenabwägung künftig praktisch immer zugunsten der Vermieter:innenseite ausfallen, selbst wenn die Situation des:der Mieter:in prekär ist. Das könnte insbesondere auch ältere Menschen treffen, die schon lange in einer Wohnung leben. Und: In der Praxis zeigt sich, dass solche Kündigungen meist gegenüber langjährigen Mieter:innen ausgesprochen werden, die von verhältnismässig niedrigen Mieten profitieren. Entsprechend ist zu befürchten, dass die Wohnungen danach zu höheren Mietpreisen weitervermietet werden und so die Anzahl bezahlbarer Wohnungen weiter sinkt.

Starke Immobilien-Lobby im Parlament

Die Annahme der parlamentarischen Initiativen durch Mitte-Rechts erstaunt kaum. Gemäss Lobbywatch halten SVP, FDP und Mitte-Vertreter:innen zusammen über 70 Mandate in der Immobilien- und Hausigentümer:innenbranche. So hat die bürgerliche Mehrheit im Parlament auch alle Massnahmen zur Entlastung der Mieter:innen bei illegal überhöhten Mieten abgelehnt. Mieter:innen müssen daher nicht nur aufgrund der Referenzzinssatzerhöhung und der Profitmaximierung der Immobilienfirmen mit höheren Mieten rechnen, sondern auch aufgrund der geplanten Änderungen im Mietrecht. Wenn die beiden Referenden zustande kommen, hat jeodoch am Schluss die Stimmbevölkerung das letzte Wort.


 

2 Kommentare

  1. Ich unterstütze die Referenden.
    Allerdings ist beim Thema Eigenbedarf für mich das Argument der Mieterhöhung nicht nachvollziehbar. Oder ich verstehe „Eigenbedarf“ falsch.

  2. Wie kann eine Whg, die aufgrund von Eigenbedarf einer Mieterin, einem Mieter gekündigt wird, einer neuen Mieterschaft weitervermietet werden?
    Eine Pensionskasse kann wohl keinen Eigenbedarf geltend machen?

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