Kann Mieter:innen bald einfacher gekündigt werden?

Die Situation für Mieter:innen spitzt sich weiter zu. Nachdem vielen Haushalten eine Mietzinserhöhung in den Briefkasten geflattert ist, wartet nun der nächste Hammer: Das Parlament behandelt in der kommenden Herbstsession vier Vorlagen, die das Mietrecht zu Ungunsten der Mieter:innen aufweichen wollen.

Bild: Unsplash (Emily Wang)

Gleich mit vier parlamentarischen Initiativen greifen die FDP, die Mitte und die SVP das Mietrecht an. Ihr Ziel: Höhere Mieterträge sowie eine Schwächung des Kündigungsschutzes. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) und die SP haben bereits das Referendum dagegen angekündigt, falls diese Initiativen in der kommenden Session durchgewinkt werden sollten. Doch worum geht es eigentlich? Eine Übersicht.

Aufweichung Kündigungsschutz

«Missbräuchliche Untermiete vermeiden» heisst der erste Vorstoss der Serie. Er stammt aus der Feder von alt Nationalrat Hans Egloff (SVP). Mit dieser parlamentarischen Initiative soll die Möglichkeit der Untervermietung durch Mieter:innen massiv erschwert werden. Neu bräuchte es eine schriftliche Zustimmung zur Untervermietung von Seite Vermieter:in sowie detaillierte Angaben zum Untermietvertrag. Ausserdem sollen Vermieter:innen die Untermiete auf zwei Jahre beschränken können. Werden diese neuen Pflichten verletzt, kann der:dem Mieter:in einfacher gekündigt werden.

Egloff begründet diese Forderungen damit, dass die aktuelle Regelung der Untervermietung zu wenig restriktiv sei, weshalb die Mieter:innen zunehmend Missbrauch betreiben würden. Der MV hingegen betont, dass Missbrauch bei der Untermiete sehr selten ist und es Egloff nur darum gehe, den Kündigungsschutz aufzuweichen. Der Verband befürchtet, dass Immobilienbesitzer:innen den Mieter:innen in Zukunft schneller kündigen können, um so im Anschluss die Miete erhöhen.

MV warnt vor höheren Mieten durch erleichterten Kündigungen

Auch der Vorstoss von alt Nationalrat Giovanni Merlini (FDP) will Kündigungen schneller abwickeln können. In seiner parlamentarischen Initiative fordert er bei Eigenbedarf der Eigentümer:innen schnellere Gerichtsverfahren und weniger Rechtsmittel-Möglichkeiten bei der Kündigung von Mietwohnungen. Zudem sollen die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Eigenbedarf vereinfacht werden. Die Folge: Der Mieter:innenschutz würde eingeschränkt. Kündigungen könnten für die Vermieter:innen schneller und einfacher durchgesetzt werden.

Gemäss MV ist die derzeitige Praxis des Bundesgerichts bei der Beurteilung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs der Vermieter:innenseite bereits heute eher vermieterfreundlich. Mit dem neuen Gesetz würde die Interessenabwägung künftig praktisch immer zugunsten der Vermieter:innenseite ausfallen, selbst wenn die Situation des:der Mieter:in prekär ist. Das könnte insbesondere auch ältere Menschen treffen, die schon lange in einer Wohnung leben. Und: In der Praxis zeige sich, dass solche Kündigungen meist gegenüber langjährigen Mieter:innen ausgesprochen werden, die von verhältnismässig niedrigen Mieten profitieren. Entsprechend ist zu befürchten, dass die Wohnungen danach zu höheren Mietpreisen weitervermietet werden und so die Anzahl bezahlbarer Wohnungen weiter sinkt.

Erleichterte Mietzinserhöhungen

Nicht nur dem Kündigungsschutz wollen die Bürgerlichen an den Kragen – auch Mietzinserhöhungen sollen einfacher durchgesetzt werden können. Wir kennen alle das Phänomen: Eine Person zieht neu in eine Wohnung und muss mehr bezahlen als die Vormietenden, auch wenn die Eigentümer kaum etwas renoviert oder ersetzt haben. Neumietende sind dabei oftmals machtlos bzw. wissen gar nichts von der Erhöhung. In verschiedenen Kantonen gilt deshalb eine Formularpflicht, damit Vormieten transparent offen gelegt werden müssen. Im Kanton Bern läuft dazu aktuell eine Initiative von MV und linken Parteien.

Doch die momentane Praxis ist FDP-Nationalrat Olivier Feller zu kompliziert. Künftig soll es für Vermieter:innen einfacher werden, höhere Mietpreise zu verlangen. Seine parlamentarische Initiative verlangt, dass bei Mietzinserhöhungen auf dem amtlichen Formular auf eine handschriftliche Unterschrift verzichtet werden kann. Stattdessen soll eine «mechanisch nachgebildete» Unterschrift (sog. Faksimile-Unterschrift) zugelassen werden. Dies würde den Vermieter:innen das Ausfüllen von Mietzinserhöhungsformularen administrativ erleichtern und damit Mietzinserhöhungen beschleunigen.

In eine ähnliche Richtung geht die parlamentarische Initiative von alt Nationalrat Karl Vogler. Die Initiative des Mitte-Politikers fordert, dass bei vertraglich vereinbarten gestaffelten Mietzinserhöhungen auf das amtliche Formular verzichtet werden kann. Stattdessen soll die einfache Schriftform genügen.

Ständerat entscheidet in der Herbstsession

Ob diese Änderungen künftig gelten sollen, entscheidet der Ständerat in der Herbstsession. Bis jetzt haben die Vorlagen bei FDP, Mitte, SVP und GLP eine Mehrheit gefunden, womit der Entscheid der Bundesversammlung wohl schon feststeht. Referenden wären entsprechend gesetzt – das letzte Wort hätten die Stimmbürger:innen.

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