Im Kampf gegen die Verschuldung der Bevölkerung will der Kanton Basel-Stadt in Zukunft auf eine innovative und einfache Lösung setzen: Künftig sollen für die Mehrheit der Erwerbstätigen zehn Prozent des Lohns automatisch direkt an das Steueramt überwiesen werden. Der Grosse Rat verabschiedete die neue Regelung im Oktober. Drei Argumente, die dafürsprechen.
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Effektiver Schutz vor Schulden
Schulden – insbesondere Steuerschulden – sind ein drängendes soziales Problem. Fachstellen berichten, dass 80 Prozent der überschuldeten Ratsuchenden offene Forderungen beim Steueramt haben. Jedes Jahr verzeichnet Basel-Stadt Tausende Betreibungsverfahren aufgrund ausstehender Steuern. Aus diesen Schulden kann schnell eine Abwärtsspirale entstehen, die auch negative Auswirkungen auf Gesundheit und Berufsleben nach sich zieht.
Ein Direktabzug schützt effektiv vor einer Anhäufung von Schulden. Zudem wird auch der psychische Stress, ausgelöst durch Mahnschreiben und Betreibungen, reduziert. Und: Weniger Betreibungen entlasten schliesslich auch den Kanton.
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Konsumverhalten wird angepasst
Das Prinzip des Direktabzugs greift eine Erkenntnis aus der Verhaltensökonomie auf: Wer nur über das tatsächlich verfügbare Einkommen verfügen kann, passt automatisch seinen Konsum an. So bleiben unerwartete Steuernachzahlungen erspart und Lohnausfälle – etwa durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit – führen weniger schnell in die Zahlungsunfähigkeit. Der Direktabzug gilt deshalb als effizienteste Massnahme zur strukturellen Schuldenprävention.
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Kein Zwang, sondern individuelle Anpassungsmöglichkeiten
Auch wenn der Direktabzug im Kanton Basel-Stadt für alle eingeführt wird, sollen alle Angestellten die Möglichkeit haben, den Prozentansatz individuell anzupassen. Wer also weniger als zehn Prozent Direktabzug – oder sich sogar ganz von der Regelung abmelden möchte, kann dies mit einer einfachen Mitteilung an seine:n Arbeitgeber:in tun.



