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Keine Könige in Davos
Am Tag bevor US-Präsident Trump nach Davos flog, stapften ein Dutzend Davoser:innen unbemerkt von der Polizei mit ihren Tourenskis und Rucksäcken durch ihr vom WEF eingenommenen Dorf. Mit im Gepäck: 450 Fackeln. Mit diesen formten sie später hoch oben auf den Grüniberg die Worte «No Kings» – keine Könige. Damit produzierten sie ein Bild, dass um die Welt ging. Ihre Botschaft: «Heute, da Autokratie und Imperialismus wieder aufkommen, wollen wir vor den Augen der Mächtigen ein Zeichen setzen für die Demokratie und für das Völkerrecht.» Die mutigen Davoser:innen zeigten damit ihrer Aktion viel Rückgrat – eine Eigenschaft, die wir auf der Weltbühne derzeit nur selten sehen.
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Stalking ist eine Straftat
Wer einer Person gegen ihren Willen nachstellt, ihr auflauert, sie beobachtet oder ständig kontaktiert, sei es online, im öffentlichen Raum oder zuhause, muss neu mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. «Nachstellen» – oder geläufiger in Englisch «Stalking» – ist seit dem 1. Januar 2026 eine Straftat in der Schweiz.
Für Stalking-Opfer ist dieser neue Straftatbestand eine grosse Erleichterung, denn dieses Nachstellen kann extrem bedrohlich sein, die Lebensqualität massiv einschränken und zu starker psychischer Belastung führen. Opfer von Stalking sind mit einem Anteil von 80 Prozent grossmehrheitlich Frauen, die Täter sind ebenfalls mit 80 Prozent männlich.
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Ungültige Kündigungen für Sugus-Mieter:innen
Die Sugus-Mieter:innen in Zürich müssen vorerst nicht ausziehen. Im Januar hat das Bezirksgericht Zürich entscheiden, nicht auf die Klage der Vermieterin einzutreten. Das Gericht begründet in einer Mitteilung seinen Entscheid mit nicht erfüllten Prozessvoraussetzungen.
105 Mietparteien erhielten bereits Ende Dezember 2024 die erste Kündigung, die später für ungültig erklärt wurde. Auch die zweite Kündigung hielt vor der Schlichtungsbehörde nicht stand. Die Vermieterin zog Fall aber weiter. Auch der Entscheid vom Bezirksgericht bringt den Mieter:innen vorerst nur vorläufiges Aufatmen, denn auch jetzt kann die Vermieterin den Fall weiterziehen.



