Airbnb-Regulierungen gegen die Wohnungsnot

Illegal hohe Mieten, knapper Wohnraum: Die Situation für Mieterinnen und Mieter spitzt sich immer mehr zu. Gleichzeitig boomen gewerbliche Kurzzeitvermietungen auf Airbnb. Regulierungen, um das Modell auf den Homesharing-Gedanken zurückzuführen, nehmen auch in der Schweiz zu. Im März stimmen auch die Luzerner:innen über eine Airbnb-Initiative ab.

(KEYSTONE/AFP/LIONEL BONAVENTURE)

An der Maihofstrasse in Luzern steht ein neues Mehrfamilienhaus mit 15 Wohnungen à 2,5 Zimmer, die in der Stadt dringend gebraucht werden. Derzeit liegt die Luzerner Leerwohnungsziffer bei 0,88 Prozent und damit zum ersten Mal seit 2016 unter der 1 Prozent Schwelle. Gemäss Luzerner Zeitung sollte dort Wohnraum für Studierende entstehen.

Heute sind Wohnungen zwar ausgeschrieben, aber nicht zur Miete, sondern auf Airbnb und einer eigenen Webseite. Angeboten werden diese von der Gourmindia AG, die in Luzern unter anderem auch Hotels betreibt. Das Unternehmen hat gleich das ganze Mehrfamilienhaus gemietet. Eine Nacht in den neuen Appartements von «Liv Suites» kostet zwischen 140 und 550 Franken. Wer drei bis sechs Monate bleibt, zahlt 3000 Franken im Monat. Bezahlbare Wohnungen für Studierende sucht man im neuen Gebäude an der Maihofstrasse vergebens. Das obschon die hohen Mieten gerade weit oben im Sorgenbarometer der Schweizer:innen prangen.

Luzern stimmt über Airbnb-Regulierung ab

Kritik an der gewerblichen Vermietung über Airbnb und vergleichbaren Plattformen ist vor allem in Schweizer Tourismushotspots weit verbreitet. Im vergangenen Jahr hat die Bundeshauptstadt Bern mit einem JA-Stimmenanteil von satten 82 Prozent auf dem Altstadt-Perimeter bereits Regulierungsmassnahmen beschlossen. Künftig sind pro Kalenderjahr gewerbsmässige, wiederholte Vermietungungen für weniger als drei Monate und mehr als 90 Logiernächte nicht mehr zulässig. Auch im Tessin gelten seit Dezember neue Regeln für die Vermietung.

Im März kommt auch in Luzern eine Airbnb-Initiative zur Abstimmung. Über 400 Unterkünfte sind auf der Plattform Airbnb in Luzern mietbar. Die Volksinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» von SP, JUSO, Mieterinnen- und Mieterverband und Casafair verlangt ebenfalls, dass Luzerner Wohnungen noch maximal 90 Tage pro Jahr auf Airbnb und Co. vermietet werden können.

Neben der Initiative stimmen die Luzerner:innen auch über einen Gegenvorschlag ab. Dieser sieht unter anderem eine Quote pro Quartier vor, die besagt, wie viele Häuser und Wohnungen dort noch in Kurzzeitunterkünfte umgewandelt werden dürften. Die vorgegebenen Quoten fallen jedoch so hoch aus, dass sie den heutigen Bestand ausser in der Innenstadt in allen Quartieren überschreiten. Damit dürfte die Kurzzeitvermietung nicht eingeschränkt, sondern eher noch ausgeweitet werden.

Homesharing vs. Rendite durch Kurzvermietungen

Airbnb, Uber und Co. gehörten bei ihrer Gründung zum Bereich der «Sharing Economy». Damit ist ein Wirtschaftssystem gemeint, das darauf beruht, dass Menschen Güter und Dienstleistungen entweder kostenlos oder gegen Bezahlung miteinander teilen. Da Online-Plattformen wie Airbnb jedoch auch gewerbliche Vermietungen zulassen, wurde aus dem «Geteilte Freude ist doppelte Freude» ein Geschäftsmodell, das hohe Renditen für die Besitzer:innen verspricht und Mieter:innen immer stärker belastet. Die Plattform ist deshalb seit Jahren starker Kritik ausgesetzt.

Europäische Städte machen es vor

Was in der Schweiz in einigen Städten und Kantonen nur langsam Form annimmt, wird in anderen europäischen Städten längst umgesetzt. Unter anderem Paris, Barcelona, Berlin und Amsterdam haben bereits strenge Regeln eingeführt, um zu definieren wer auf Airbnb vermieten darf.

Seit 2017 sind Airbnb-Vermieter:innen in Frankreich verpflichtet, ihre Wohnung zu registrieren und die Registrierungsnummer in ihrer Anzeige anzugeben. Die Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo befürchtet, dass die Stadt durch die Zunahme der Airbnb-Angebote zu einem «Freilichtmuseum» zu werden droht, und kündigte 2019 an, die im Gesetz vorgesehene Geldstrafe in Höhe von 12,5 Millionen Euro für nicht registrierte Anzeigen durchzusetzen.

Auch in Berlin wurden bereits Massnahmen gegen die Verdrängung von bezahlbarem Wohnraum ergriffen. Gemäss dem Zweckentfremdungs-Gesetz muss eine Genehmigung zur Kurzzeitvermietung eines gesamten Wohnsitzes beim zuständigen Bezirksamt beantragt werden. Wer eine Zweitwohnung vermieten will, braucht ebenfalls eine Genehmigung. Die Wohnung darf damit bis zu 90 Tage pro Jahr vermietet werden. In Hamburg dürfen seit 2019 Wohnungen nur noch acht Wochen im Jahr an Gäste vermietet und müssen ebenfalls registriert werden.

Das will die Luzerner Airbnb-Initiative:

• Ganze Wohnungen dürfen höchstens 90 Tage pro Jahr an Personen vermietet werden, welche sich gemäss §7 des Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Luzern aufhalten.

• Aus bisherigen kommerziellen Nutzungen, die über das vorliegend definierte Mass hinausgehen, lässt sich kein Anspruch ableiten. Hiervon ausgenommen sind lediglich Ansprüche, die sich aus übergeordnetem Recht ergeben.

• Von dieser Regelung ausgenommen sind Wohnungen oder Liegenschaften in der Landwirtschaftsund Tourismuszone

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