Ein Gastbeitrag von Margret Kiener Nellen
Frauen kämpfen seit mehr als 150 Jahren gegen rechtliche und gesellschaftliche Rückstände der Frauen in der Schweiz. Julie von May von Rued (1808-1875) zum Beispiel forderte 1872 bereits die gleiche Besteuerung der Frauen als eigenständiges Individuum.
150 Jahre später ist das Problem noch immer nicht gelöst. Um die Erwerbstätigkeit der Frauen zu erhöhen, empfiehlt die OECD der Schweiz seit Jahren die Einführung einer Individualbesteuerung. Die Schweiz gehört mit wenigen anderen Ländern wie Griechenland und Zypern zu den letzten europäischen Ländern mit gemeinsamer, zusammengefasster Besteuerung statt individueller Besteuerung der Ehepartner:innen.
Ehefrauen in der Schweiz müssen sich seit Jahren gegen verfassungswidrige Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen durch kantonale Steuerverwaltungen zur Wehr setzen. Als Beispiel dient ein Gerichtsverfahren im Kanton Bern.
Es ist kaum erstaunlich, dass die konservativ geprägten Kantone das Referendum gegen die Individualbesteuerung ergriffen haben und gleichzeitig alle Städte der Schweiz den Gesetzeskompromiss annehmen.
Mehr Rechtssicherheit
Die Individualbesteuerung ist aber nicht nur eine Gleichstellungsfrage – sie schafft auch Rechtssicherheit und administrative Klarheit. Meine langjährige Praxis als Rechtsanwältin zeigt Folgendes:
Das uralte Konzept der «wirtschaftlichen Einheit» und «Veranlagungsgemeinschaft» verheirateter steuerpflichtiger Personen steht im Spannungsverhältnis zum Zivilrecht (ZGB). Dieses schützt Gütertrennung sowie Alleineigentum der verheirateten oder eingetragenen Menschen, pfercht diese jedoch nach der Heirat für die Besteuerung in eine «Zwangsjacke».
Bei Trennungen und Scheidungen – das betrifft rund 40 Prozent der Verheirateten – ist die Rückabwicklung der Steuereinheit schwierig; es muss eine rückwirkende Steuerausscheidung erfolgen. Die Akontobeiträge der letzten Steuerjahre müssen auf die neuen, individuellen ZPV-Nummern aufgeteilt und gutgeschrieben werden, was nicht einfach ist.
Die Berechnung der Unterhaltsbeiträge für die Trennungs- und Scheidungszeit ist so kompliziert, teilweise kaum machbar. Auch haften Frauen nach gemeinsamer Besteuerung eher für Steuerschulden.
Dieser steuerliche Wirrwarr und die Abhängigkeit zwischen Zivilstand und Steuerfolgen kann nur mit der Individualbesteuerung entflochten werden. Denn nur sie respektiert die Lebensrealität und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Personen unabhängig vom Zivilstand. Das gilt für Frau und Mann!
Daher stimme ich mit Überzeugung Ja zur Individualbesteuerung am 8. März – für Fairness, Gleichstellung und Rechtssicherheit!
Der Gastbeitrag ist eine «Carte Blanche» und widerspiegelt die Meinung der Autorin.
