Mein Lichtblick im April: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Klage der Klimaseniorinnen gegen die Schweiz. Der Entscheid sorgte bei allen, die sich für eine Lösung der Klima- und Biodiversitätskrise einsetzen, für Jubel. Denn das Gericht hielt fest, dass Klimaschutz ein Menschenrecht ist. Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass sie durch den Staat vor den Auswirkungen des Klimawandels geschützt werden.
Diese Schutzpflicht gilt nicht nur für Emissionen, die in der Schweiz entstehen, sondern auch für jene im Ausland. Die Schweiz ist verpflichtet, ein nationales, faires CO2-Budget zu erstellen und dabei das vorhandene globale CO2-Budget zu berücksichtigen. Die Klimagesetzgebung muss sich daran orientieren.
«Mit dem Urteil werden Regierungen gedrängt, wirksamere Massnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu ergreifen.»
Druck auf Regierungen wird grösser
Der Entscheid des Gerichtshofs für Menschenrechte Europas gilt nicht nur für die Schweiz, sondern für alle 46 Mitgliederstaaten des Europarats. Mit dem Urteil werden Regierungen gedrängt, wirksamere Massnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu ergreifen. Zudem könnte dieser Präzedenzfall auch Einfluss auf Gerichte der Europarat-Beobachterstaaten Kanada, Japan, Mexiko oder den USA haben.
Seit ein paar Jahren wehren sich Aktivist:innen rechtlich für den Schutz des Klimas (sogenannte «Climate Litigation»). Immer häufiger finden sich solche Rechtsfälle auch auf dem Risiko-Radar von Konzernen. Die Klagen können sich gegen Regierungen oder Unternehmen richten, die es nicht schaffen, angemessene Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen oder diesen gar weiter vorantreiben.
Erfolgreiche Klimaklagen
Besonders erwähnenswert ist die Klimaklage der Umweltgruppe «Milieudefensie» gegen Shell in den Niederlanden. Diese führte 2021 zu einem Urteil, das Shell zur deutlichen Reduzierung seiner CO2-Emissionen verpflichtet. Es war das erste Mal überhaupt, dass ein Konzern auf der Grundlage seiner Verpflichtungen zum Klimaschutz gerichtlich zu Rechenschaft gezogen wurde. Wenig überraschend legte Shell dagegen Berufung ein. Das Verfahren ist noch hängig.
Ebenfalls in den Niederlanden führte 2015 eine Klage der Umweltgruppe «Urgenda» zusammen mit rund 900 Bürger:innen gegen den Staat zu einem historischen Urteil: Das Gericht verurteilte die Regierung und verpflichtete diese, ihre Treibhausgasemissionen stärker zu reduzieren.
«Auch wenn die Ziele und Massnahmen des Stromgesetzes ambitionierter sein könnten – es ist ganz klar einer der vielen wichtigen Schritte in die richtige Richtung!»
Nächster Schritt: Ja zum Stromgesetz stimmen
Die zentrale Frage ist natürlich, ob all diese Urteile eine reale Wirkung entfalten oder politisch ausgebremst werden. Wie die Schweiz nach dem Urteil von Strassburg handelt, ist nämlich ihr selbst überlassen.
Ein wichtiger Meilenstein steht unmittelbar bevor: Im Juni stimmen wir über das revidierte Stromversorgungsgesetz ab. Dabei geht es um die zentrale Frage, wie die Schweiz ihre Energieversorgung in den kommenden Jahren gestalten und auf die Herausforderungen des Klimawandels reagieren will. Das Gesetz hat zum Ziel, die Energiewende voranzutreiben und die Stromversorgung sicherzustellen. Auch wenn die Ziele und Massnahmen des Gesetzes ambitionierter sein könnten – es ist ganz klar einer der vielen wichtigen Schritte in die richtige Richtung! Sorgen wir dafür, dass es nicht an der Urne scheitert.
Asti Roesle ist Koordinatorin bei der Klima Allianz Schweiz zum Thema Finanzsektor und Klima. Die ausgebildete Forstingenieurin und Juristin ist seit über 20 Jahren Klimaaktivistin und arbeitete während 14 Jahren in internationalen Umweltprojekten bei Greenpeace.
Die Kolumne ist eine «Carte Blanche» und widerspiegelt die Meinung der Autorin.
Es gehört schon ein gerüttelt Mass an Hinterlist dazu, um das Strassburger Urteil als Argument für das Stromgesetz zu instrumentalisieren.
Was hat denn die begrüssenswerte Anerkennung des Klimaschutzes als ein Menschenrecht damit zu tun, die grassierende Energieverschwendung und die Profite der Stromkonzerne abzusichern und die Gemeindeautonomie erheblich einzuschränken?
Und was für einen Wert hat eine Gesetzesvorlage, die unter Energiewende nur gerade die Substitution für einen Teilbereich versteht und dafür Volksvermögen in ineffiziente Landschaftsverschandelung investiert?
Es ist leider so, dass die Schweiz seit die SVP (für mich afch) dagegen mit falschen und fiesen Argumenten wettert wie beim Stromgesetz auch, für Umwelt und Klimaschutz wenig bis nichts tut und die Wirtschaft mit Sprüchen über Transformation und Certifikats-Grennwashing ist dadurch motiviert auch nichts zu tun. Der Kasinokapitalismus der bei uns in einem Grossteil der Wirtschaft herrscht, tu noch etwas dazu. Besonders stärt mich, dass das individuelle Autofahren nicht in Frage gestellt wird und mit der Elektromobil-Heuchelei noch mehr ignoriert wird. Die SVP und die Rechtren wollen leber Autobahn- und Strassenausbau, damit der Autoverkehr nicht reduzoiert wird (jeden Tag Staus, Unfälle und tonnenwewiose CO2 in die Luft!) Wenn die Strassen bei uns auch wie in Dubei gesehen, endlich einmal un ter Wasser sein werden, werden auch die SJW etc. Verehreronneb vielleicht einmal ein wenig mehr Einsicht zeigen ?!