Seit 50 Jahren gilt in den USA das Recht auf Abtreibung. 1973 haben sich sieben von neun Verfassungsrichter im wegweisenden Urteil „Roe v. Wade“ für ein Recht auf Abtreibung ausgesprochen und entschieden, dass es in jedem US-Bundesstaat alleine die Entscheidung der Frau sein soll, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen möchte oder nicht. Mit dem Urteil im Fall Dobbs v. Jackson vom 24. Juni 2022 erkennt der Supreme Court den Frauen dieses Recht ab. Zum ersten Mal in der Geschichte der USA wurde ein früheres Urteil aufgehoben, um die Rechte ihrer Bürger:innen zu beschneiden.
Die Richter argumentierten, dass jeder Bundesstaat politisch frei entscheiden soll, ob sie Frauen das Recht auf Abtreibung gewähren oder nicht. Die Folgen für Frauen in den USA sind einschneidend: In Alabama, Arkansas, Kentucky, Louisiana, Missouri, Oklahoma, South Dakota, Utah und Wisconsin sind seit der Entscheidung des Supreme Courts bereits alle Abtreibungen verboten worden. In Wisconsin gilt nun wieder das Gesetz aus dem Jahr 1849. Idaho, Mississippi, North Dakota, Tennessee, Texas, West Virginia und Wyoming wollen ihre Gesetze ebenfalls anpassen. Künftig drohen bei Abtreibungen hohe Strafen und sogar Gefängnis.
80 Prozent unterstützen Recht auf Abtreibung
Die rechts-konservative Mehrheit setzte sich bewusst über die Mehrheit der Bevölkerung hinweg. Über 80 Prozent der US-Bevölkerung unterstützt laut einer Gallup-Erhebung das Recht auf Abtreibung – 50 Prozent uneingeschränkt, 35 Prozent unter bestimmten Voraussetzungen. Die stramm religiös-konservative Minderheit legte es beim Urteil auf eine ideologische Machtdemonstration an und setzte sich über die Mehrheit der US-Amerikaner:innen hinweg.
Der Entscheid wurde äusserst knapp mit 5 zu 4 Stimmen gefällt und kam durch Ex-Präsident Trump zustande. Der Supreme Court besteht aus neun Richter:innen, von denen der Ex-Präsident während seiner Präsidentschaft drei neu bestellt hat. Zwei seiner Kandidaten haben die Senator:innen bei ihrer Anhörung sogar über ihre Haltung zum Abtreibungsrecht belogen und unter Eid behauptet, das Urteil nicht kippen zu wollen. Die Entscheidung für das Abtreibungsverbot feierte Ex-Präsident Trump ausgiebig.
Fristenregelung und neue Angriffe
In der Schweiz dauerte der Kampf um das Recht auf Abtreibung noch viel länger. Erst im März 2001 wurde die sogenannte Fristenregelung vom Parlament verabschiedet. Und auch in der Schweiz wehren sich konservative Kräfte bis heute gegen die Selbstbestimmung der Frau. Konservative und christliche Politiker:innen – unter anderem die CVP – ergriffen umgehend das Referendum gegen die Gesetzesrevision, allerdings vergeblich. Die Schweizer Stimmbevölkerung verpasste dem Referendum bei der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 mit 72,2 Prozent eine klare Abfuhr.
Das Grundrecht auf Abtreibung wird aber auch in der Schweiz wieder in Frage gestellt. Aus den Kreisen der SVP werden zwei Initiativen lanciert, die versuchen das Rad der Zeit zurückzudrehen. Eine Initiative verlangt, dass bei Abtreibungen ein Tag Bedenkzeit eingeführt wird. Die zweite Initiative ist noch radikaler und will ungeborenen Babys zu einem Zeitpunkt, in dem sie theoretisch ausserhalb des Mutterleibes atmen und überleben könnten, ein absolutes Recht auf Leben zugestehen.
Noch aber ist die Schweiz von einer rückständigen Regelung wie in den USA verschont geblieben. Die Ereignisse in den USA zeigen allerdings auf, dass das Recht auf Abtreibung selbst im 21. Jahrhundert noch keine Selbstverständlichkeit ist.