Menschen mit Behinderungen stossen in der Schweiz immer noch auf zahlreiche Barrieren: Sei es bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, dem Zugang zu Bildung oder einfach bei einem Restaurantbesuch. Die Inklusions-Initiative will dies ändern. Eine Allianz von verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen hat die Initiative Anfang September bei der Bundeskanzlei eingereicht. Das Ziel: Ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen.
Diskriminierungsverbot nicht ausreichend
Seit 23 Jahren gibt es in der Bundesverfassung ein Diskriminierungsverbot für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung, das ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen ermöglichen soll. Zudem hat die Schweiz ein Behinderungsgleichstellungsgesetz und die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert.
Gemäss dem Initiativ-Komitee hapert es aber an der Umsetzung und den grossen kantonalen Unterschieden. Auch die SBB sorgte kürzlich für grossen Ärger bei Menschen mit Behinderungen. 20 Jahre hätten die Bundesbahnen Zeit gehabt, das Behindertengleichstellungsgesetz umzusetzen und ihr Rollmaterial sowie alle Haltestellen barrierefrei zu gestalten. Anfang 2024 lief die Übergangsfrist des Behindertengleichstellungsgesetzes aus und nur gerade mal 60 Prozent der Haltestellen in der Schweiz sind für alle Menschen zugänglich.
Freie Wahl der Wohnform
Auch bei der Wahl des Wohnortes und der Wohnform sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt. Oft haben sie nicht die Freiheit, selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Da viele Unterstützungsgelder an Heimplätze gebunden sind, leben aktuell rund 150’000 betroffene Personen in Institutionen. In diesen sind sie häufig an starre Vorgaben wie feste Essens- und Schlafenszeiten gebunden, was ihnen eine selbstbestimmte und freie Lebensführung erheblich erschwert.
Die Inklusions-Initiative fordert deshalb eine selbstbestimmte Wahl des Wohnortes und der Wohnform. Zudem soll sollen alle Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und dafür die nötige Assistenz erhalten. Dies soll auch für berufliche und politische Tätigkeiten gelten.