Eine digitale Identität (E-ID) für die Schweiz?

Immer mehr alltägliche Tätigkeiten werden digital erledigt – Einkäufe, Reisen oder die Kommunikation mit Behörden. Doch für gewisse Anliegen fehlt bis heute ein verlässlicher Identitätsnachweis. Die neue elektronische Identität (E-ID) soll genau diese Lücke schliessen. Am 28. September stimmt die Schweiz über ihre Einführung ab.

Ein Mann hält ein Smartphone hoch, auf dessen Bildschirm gross ‹e-ID› steht. Die Darstellung symbolisiert die geplante elektronische Identität der Schweiz
Foto: keystone/Anthony Anex

Bereits 2021 hat die Stimmbevölkerung über die Einführung einer E-ID abgestimmt und klar Nein gesagt. Der Grund: Der elektronische Nachweis sollte von privaten Firmen herausgegeben werden, die Verwaltung der Daten wäre ausgelagert worden. Eine Lösung, die auf grosses Misstrauen stiess. Eine repräsentative Umfrage zeigte damals, dass 87 Prozent der Bevölkerung den digitalen Pass von der öffentlichen Hand beziehen wollen. Denn gerade beim Datenschutz fehlt das Vertrauen in private Unternehmen.

Kurz nach der Abstimmung forderten verschiedene politische Kräfte, darunter die SP, eine nicht-privatisierte Lösung. Das Parlament griff diese Kritik auf und erarbeitete eine neue Vorlage, über welche wir am 28. September abstimmen werden.

Das heutige Modell unterscheidet sich grundlegend von jenem von 2021: Der Bund stellt die E-ID aus und verwaltet sie, wie beim Pass oder der Identitätskarte. Sie ist öffentlich, datensparsam und technisch abgesichert. Trotzdem wurde das Referendum gegen die Vorlage ergriffen – unter anderem von der Piratenpartei, der EDU und Gruppierungen aus rechten Kreisen.

Wie die E-ID funktioniert

Die E-ID wird online oder im Passbüro beantragt und ausschliesslich vom Bund ausgestellt und verwaltet. Im Unterschied zu früheren Konzepten werden die Daten nicht zentral gespeichert, sondern ausschliesslich auf dem Smartphone der Nutzer:innen.

Geht ein Gerät verloren, kann die E-ID gesperrt und neu beantragt werden. Bei der Nutzung werden nur jene Angaben weitergegeben, die wirklich erforderlich sind – zum Beispiel die Bestätigung, dass jemand volljährig ist, ohne das genaue Geburtsdatum offenzulegen.

Vor jeder Abfrage sehen die Nutzer:innen, welche Daten verlangt werden, und können zustimmen oder ablehnen. Damit bleibt die Kontrolle über die eigenen Daten jederzeit in den eigenen Händen.

Ein Service public für den digitalen Alltag

Mit der E-ID werden viele Behördengänge endlich digital möglich – zum Beispiel das Beantragen eines Strafregisterauszugs oder eines Führerausweises. Auch darüber hinaus wird sie nützlich: bei der Online-Eröffnung eines Bankkontos, bei Polizeikontrollen, für die Alterskontrolle an der Supermarktkasse oder beim Eintritt in einen Club.

Die E-ID ist aber mehr als nur eine Erleichterung im Alltag, sie fördert auch die Inklusion. Menschen mit Behinderungen können Behördengänge zukünftig selbständig erledigen und Hürden werden abgebaut.

Freiwillig und kostenlos

Die Nutzung der E-ID bleibt freiwillig. Wer möchte, kann weiterhin die bisherigen analogen Verfahren wählen. Am 28. September entscheidet die Stimmbevölkerung darüber, ob die Schweiz mit der öffentlichen E-ID den Schritt in eine digitale Zukunft wagt.


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