Eine e-ID unabhängig von den Tech-Giganten

Am 28. September stimmt die Schweiz über die Einführung einer vom Bund herausgegeben e-ID ab. Sie soll freiwillig, sicher und unabhängig von Tech-Konzernen wie Google und Meta sein.

Foto: Geatan Bally (Keystone)

Ein Grossteil unseres digitalen Lebens läuft heute über private Plattformen. Grosskonzerne wie Meta und Google sammeln riesige Mengen an persönlichen Daten, die sie kommerziell nutzen. Diese Konzentration sensibler Informationen in den Händen weniger globaler Tech-Giganten ist aber höchst problematisch.

E-ID aus öffentlicher Hand

Genau deshalb lehnte die Stimmbevölkerung 2021 eine erste e-ID-Vorlage ab. Sie hätte private Unternehmen damit beauftragt, die digitalen IDs auszustellen und zu verwalten. Datenschutzexpert:innen übten massive Kritik. Das Problem: Unsere sensiblen Daten sollen nicht von privaten Unternehmen verwaltet und kommerzialisiert werden können. Nach dem Nein zur privatisierten e-ID forderten alle Parteien in Vorstössen eine neue, sichere Lösung. Über diese wird nun Ende September abgestimmt.

Die neue e-ID setzt die Kritik von 2021 konsequent um: Sie wird ausschliesslich vom Bund verwaltet und der Datenschutz steht an erster Stelle. Doch erneut regt sich Widerstand: Rechte Kreise rund um die Junge SVP, die EDU und die «Freunde der Verfassung» behaupten, die e-ID ermögliche Bewegungsprofile und Überwachung. Fachleute widersprechen: Diese Befürchtungen sind unbegründet.

Dezentral und datensparsam

Die neue e-ID unterscheidet sich grundlegend von der gescheiterten Version von 2021. Die Ausstellung und Verwaltung der e-ID erfolgt ausschliesslich durch den Bund. Es werden keine Daten ohne Zustimmung an private Tech-Konzerne weitergegeben. Nach der Einrichtung der e-ID werden die Daten dezentral auf den Geräten der Nutzer:innen gespeichert. So kann selbst der Bund als Herausgeber nicht nachverfolgen, wann und wie die e-ID eingesetzt wird. Bewegungsprofile sind damit ausgeschlossen.

Darüber hinaus gibt die e-ID nur die Informationen preis, die effektiv benötigt werden. Wer etwa sein Alter nachweisen muss, teilt nicht automatisch sein genaues Geburtsdatum oder sein Foto. Auch Bewegungs- und Nutzungsprofile lassen sich damit nicht erstellen.

Freiwillig und inklusiv

Die e-ID bleibt freiwillig und kostenlos. Wer sie nicht nutzen möchte, kann weiterhin alle Behördengänge analog erledigen – das muss der Bund so garantieren. Denn: Staatliche Leistungen sollten für alle Menschen zugänglich sein.

Gerade für Menschen mit Behinderungen bedeutet die e-ID aber einen wichtigen Fortschritt: Sie baut Barrieren ab und erleichtert die digitale Teilhabe. Behördengänge, die heute analog vor Ort erfolgen müssen, können künftig einfacher und selbstbestimmter online erledigt werden.


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