Pensionskassen-Vorlage: Mehr einzahlen, weniger erhalten

Die Pensionskassen-Vorlage führt zu höheren Kosten und gleichzeitig zu Rentenkürzungen. Am 22. September kommt sie zur Abstimmung. «direkt» zeigt, was die Vorlage für die Versicherten konkret bedeutet.

Foto: Alessandro Della Bella (Keystone)

Gewerkschaften und SP haben das Referendum gegen die Pensionskassen-Vorlage ergriffen. Im September wird die Stimmbevölkerung darüber abstimmen können. Der Grund: Eigentlich sollte die Pensionskassen-Vorlage die Renten garantieren, die Finanzierung sichern und die Rentensituation von Frauen und Menschen mit tiefen Einkommen verbessern. Doch davon wollte die bürgerliche Mehrheit im Parlament nichts wissen. Die verabschiedete Vorlage führt nun für den Grossteil der Versicherten zu weniger Rente und höheren Lohnbeiträgen. Das zeigen konkrete Rechenbeispiele:

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Höhere Beiträge, sinkende Renten

Mit der Pensionskassen-Vorlage soll der Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden. Der Umwandlungssatz bestimmt, wieviel Prozent des Altersguthabens jährlich als Rente ausbezahlt wird. Eine Senkung führt deshalb zu tieferen Renten für alle. Ursprünglich sollte dies durch Rentenzuschläge kompensiert werden. Doch neu sollen Personen, die weniger als 15 Jahre in der zweiten Säule versichert waren, leer ausgehen. Für diese Menschen bedeutet die Vorlage: Höhere Lohnbeiträge, weniger Rente.

50-jährige Churerin, arbeitet als Friseurin:
Regula B. ist 50 Jahre alt und wohnt in Chur in einer Dreizimmerwohnung. Diese hat sie ohne Hypothekarschulden von ihren Eltern geerbt. Mit der neuen Pensionskassen-Vorlage muss sie bei einem Jahreseinkommen von 55’000 Franken neu monatlich 147 Franken mehr in die zweite Säule einzahlen. Sobald sie pensioniert wird, erhält sie jedoch pro Monat acht Franken weniger als mit dem bisherigen Umwandlungssatz. Das macht demnach 836 Franken anstatt 844 Franken Pensionskassen-Rente. Regula ist geschieden und kinderlos. Sie erhält keine Unterstützungsbeiträge von ihrem Ex-Mann. Ihr wird eine AHV-Rente von monatlich 1’882 Franken zustehen. Somit erhält sie insgesamt 2’718 Franken Rentenleistungen. Ergänzungsleistungen erhält sie keine. Unter dem Strich muss sie nun also deutlich mehr für die zweite Säule bezahlen: über 15 Jahre gerechnet insgesamt 26’460 Franken. Ihre Rente fällt jedoch tiefer aus als vor der Reform.

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Netto-Minus bei Ergänzungsleistungen

Menschen mit tiefen Einkommen reicht die Rente allein nicht zum Leben. Sie sind heute auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Auch sie müssen mit der neuen Vorlage höhere Beiträge pro Monat bezahlen. Ihre monatliche Rente verbessert sich aber nicht, weil ihnen die Ergänzungsleitungen im gleichen Umfang gekürzt werden. Somit müssen sie mehr einzahlen für gleich viel Rente im Ruhestand. Auch sie gehören zu den Verlierer:innen.

45-jährige Bernerin, arbeitet Teilzeit in einem Kiosk:
Anita B., wohnhaft in Bern, ist 45 Jahre alt und lebt von einem Einkommen von 25’000 Franken pro Jahr. Neu steigen ihre Beiträge in die zweite Säule um 187 Franken pro Monat und sie erhält statt 106 Franken 318 Franken Rente pro Monat. Aus der AHV wird sie eine Rente von 1’321 Franken beziehen. Das heisst: Sie erhält mit der Reform monatlich insgesamt 1’639 Franken. Der Anspruch Ergänzungsleistungen bleibt bestehen. Diese werden jedoch in dem Umfang gekürzt, wie sich ihre Rente aus der beruflichen Vorsorge erhöht. Netto hat sie mit der Reform also im Alter etwa gleich viel Geld in der Tasche. Aber: Während ihres Erwerbslebens muss sie deutlich höhere Beiträge einzahlen – und dies auf ihr tiefes Einkommen von 2’000 Franken pro Monat.

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Rund die Hälfte der Versicherten verliert

Gerade einmal die Hälfte der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1962 bis 1976 für Männer und bis 1977 für Frauen) erhält Rentenzuschläge – und nur ein Viertel dieser Übergangsgeneration darf auf die volle Höhe der Zuschläge hoffen. Viel härter wird die Reform jedoch all jene treffen, die nicht mehr zur Übergangsgeneration gehören. Sie erhalten keine Zuschläge, werden aber die Senkung des Umwandlungssatzes voll zu spüren bekommen.

50-jähriger Zürcher, der Teilzeit in einem Call-Center arbeitet:
Stefan H. wohnt in Zürich und ist 50 Jahre alt. Er verdient pro Jahr brutto 40’000 Franken. Mit der Reform steigen seine Beiträge an die zweite Säule monatlich um 195 Franken. Dafür erhält er 110 Franken mehr Rente. Bis zu seiner Pensionierung mit 65 Jahren fliessen somit 32’000 Franken mehr in die zweite Säule. Aufgrund der höheren Abzüge erhält er jeden Monat weniger Lohn. Er müsste somit mindestens 89 Jahre alt werden, bis ihm insgesamt mehr ausbezahlt wird, als er einbezahlt hat. Das liegt deutlich über der durchschnittlichen Lebenserwartung. Als Tieflohn-Empfänger mit einem monatlichen Einkommen von 3’330 Franken gehört Stefan zu den Verlierern der Pensionskassen-Vorlage.

Die AHV-Renten wurden mit dem offiziellen Rentenrechner ESCAL (hier) berechnet. Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen wurde ebenfalls mit dem offiziellen Tool zur Berechnung der Ergänzungsleistungen (hier) ermittelt.

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