Stalking soll eigenständiger Straftatbestand werden

Der Nationalrat will Stalking explizit unter Strafe stellen. Damit soll der Schutz der Stalking-Opfer verbessert werden. Ein wichtiger Entscheid für Frauen: Sie sind am stärksten von Stalking betroffen.

Foto: Keystone/DPA (Angelika Warmuth)

Wer eine Person beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht und so deren Lebensgestaltung einschränkt, soll neu unter Strafe gestellt werden. Der Nationalrat hat einer parlamentarischen Initiative der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates zugestimmt. Damit soll Stalking neu ein expliziter Strafbestand werden. So können nun auch Sachverhalte verfolgt werden, für die das geltende Strafrecht keine Lösung bietet. Das ist eine gute Nachricht für Betroffene, denn Stalking kann zu grossen psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Schäden führen.

Frauen leiden am stärksten

Stalking kann grundsätzlich Personen jeder Altersstufe und sozialer Schicht betreffen. Studien zeigen jedoch deutlich, dass es sich bei den Opfern mit grosser Mehrheit um Frauen handelt. Gemäss Daten der Fachstelle Stalking-Beratung der Stadt Bern waren  2015 rund vier Fünftel der Betroffenen Frauen und bei den Tätern 72 Prozent Männer. Bei 45 Prozent aller verzeichneten Stalking-Fällen handelt es sich um Ex-Partnerschaften.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen, dass 15 bis 18 Prozent aller Frauen – also rund jede sechste – und vier bis sechs Prozent der Männer in ihrem Leben bereits einmal von Stalking betroffen waren. Dies geht aus einer Studie des Büro BASS hervor, die im Auftrag des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung erstellt wurde.

Opfer müssen Anklage erheben

Obschon Stalking nun, wie in der Motion gefordert, neu als Straftat gilt, bleibt es ein Antragsdelikt. Wer von Stalking betroffen ist, muss demnach eine Strafanzeige einreichen, damit der Fall verfolgt wird. Das ist zu bemängeln, da es genau hier wichtig wäre, dass die Strafbehörden das Delikt von sich aus verfolgen. Dies insbesondere deshalb, da Opfer, wie oben aufgeführt, ihren Täter oft kennen oder mit ihnen sogar eine Liebesbeziehung geführt hatten und somit die Hemmschwelle eine Anzeige einzureichen höher ist.

Heute erstatten weniger als zehn Prozent der Betroffenen von sexualisierten Übergriffen Anzeige. Dies könnte sich mit der Umsetzung des neuen Sexualstrafrechts bald ändern, da diese Übergriffe in weiten Teilen Offizialdelikte darstellen und die Behörden dadurch sensibilisiert werden. Es ist nun umso wichtiger, dass es auch im Stalking-Bereich mit der Sensibilisierung der Behörden und Fachstellen vorwärts geht, damit die Betroffenen die Straftaten auch zur Anzeige bringen.

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