Angriff aus der Mitte: Kantonaler Mindestlohn soll nicht mehr gelten

Die letzten Volksentscheide in diversen Kantonen zu einem gesetzlichen Mindestlohn sollen ignoriert werden dürfen. Mitte-Rechts will lieber die Interessen der Unternehmen durchsetzen und Menschen zu tieferen Löhnen arbeiten lassen.

Foto: Adam Winger (Unsplash)

Basel-Stadt, Neuenburg, Genf, der Jura und das Tessin: In diesen Kantonen haben die Stimmberechtigten einem gesetzlichen, kantonalen Mindestlohn zugestimmt. In Freiburg und im Wallis sowie in diversen Städten sind ebenfalls Initiativen unterwegs oder bereits angenommen worden, die ein eigentlich selbstverständliches Anliegen einfordern: Ein Lohn, der zum Leben reicht.

Kantonalen Mindestlohn zugunsten allgemeinverbindlicher GAV aushebeln

Diese demokratisch legitimierten Entscheide will das Parlament nun rückgängig machen. Eine Motion von Mitte-Ständerat Erich Ettlin (OW), die in beiden Kammern angenommen wurde, fordert genau das.

Ettlin will, dass die in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) vorgesehenen Löhne auch dann gelten sollen, wenn sie unter den gesetzlich festgelegten kantonalen Mindestlöhnen liegen.

Der Bundesrat musste nach Annahme der Motion durch beide Räte eine Vorlage ausarbeiten. Diese liegt nun vor und wird von praktisch allen Kantonen vehement abgelehnt. Auch der Bundesrat empfiehlt den Räten, das Geschäft abzulehnen, da er es als kaum mit der Verfassung vereinbar ansieht.

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats hat Ende März über das entsprechende Gesetz beraten und diese entgegen der bundesrätlichen Empfehlung nochmals verschärft, indem sie zur ursprünglichen Formulierung Ettlins zurückgeht.

Faktisch bedeutet das: Die föderalen Prinzipien werden gravierend verletzt. Der explizite Wille der Bevölkerung von fünf Kantonen wird missachtet. Die Interessen der Unternehmen sollen Vorrang haben. Derweil müssen viele Angestellte tiefere Löhne und schlechtere Anstellungsbedingungen in Kauf nehmen.

In seiner Stellungnahme zur Motion formuliert es der Bundesrat so: «Ein kantonales Gesetz zum Mindestlohn hat per Definition eine demokratische Legitimation und muss daher mehr Gewicht haben als ein für allgemeinverbindlich erklärter GAV.»

Fortschritt in der EU

Während die Mitte-Rechts-Mehrheit in der Schweiz gegen gesetzliche Mindestlöhne kämpft, macht die Europäische Union (EU) Fortschritte in diesem Bereich. Sie hat mittels einer neuen Richtlinie die EU-Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, ihre Mindestlöhne entweder zu aktualisieren oder einen «Rahmen zur Festlegung» zu schaffen.

Die EU verzichtet aber darauf, ein bestimmtes Niveau der Mindestlöhne vorzuschreiben. Stattdessen schlägt sie den Mitgliedsstaaten vor, ihren nationalen Mindestlohn auf 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des Medianlohns festzulegen. In der Schweiz würde der nationale Mindestlohn, wenn letztere Berechnungsmethode verwendet wird, etwa 23 Franken brutto pro Stunde betragen.

Zum Vergleich: Der höchste kantonale Mindestlohn in der Schweiz beträgt 24,48 Franken (Genf), der niedrigste 20 Franken (Tessin). Der Durchschnitt der kantonalen Mindestlöhne entspricht somit fast dem EU-Schwellenwert.

Stattdessen stellen sich die Bürgerlichen aber gegen jeglichen Fortschritt. Dabei lautet der europäische Konsens: Alle Angestellten haben Anrecht auf einen Mindestlohn. Und dieser wird angesichts der sich weiter öffnenden Einkommens- und Vermögensschere immer notwendiger.

Das Gesetz zur Aushebelung der kantonalen Mindestlöhne muss noch durch den Stände- und den Nationalrat und würde bei Annahme dem fakultativen Referendum unterstehen. Die Stimmbevölkerung könnte also das letzte Wort haben. Die SP Schweiz hat ihrerseits angekündigt, den Angriff von Mitte-Rechts «mit aller Kraft zu bekämpfen» und der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert in einer Mitteilung das Plenum des Nationalrats dazu auf, «jetzt diese gefährliche Übung abzubrechen».


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