Trotz falschen Prognosen: Abstimmung über Frauen-Rentenaltererhöhung ist gültig

Das Bundesgericht hat entschieden: Die Abstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters ist gültig – trotz falscher Prognosen bei der Finanzierung der AHV. Die Beschwerdefüher:innen zeigen sich enttäuscht.

Aktion vor dem Bundesgericht vor der Verkündung des Entscheids. Bild: Jean-Christophe Bott (Keystone)

Der AHV gehe es gar nicht so schlecht, wie vor der Abstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters (AHV21) behauptet: Mit dieser Nachricht liess das Bundesamt für Sozialversicherungen Anfang August 2024 eine Bombe platzen. Die SP Frauen und die Grünen reichten daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein: Die Abstimmung müsse angesichts der falschen Zahlen für ungültig erklärt werden. Das Bundesgericht hat heute entschieden, die Abstimmung aus Gründen der Rechtssicherheit nicht für ungültig zu erklären. Frauen in der Schweiz werden also definitiv bis 65 arbeiten müssen, trotz der starken Ungleichheiten, denen sie immer noch ausgesetzt sind.

Die Abstimmung über die AHV21 im Hebst 2022 fiel mit nur 50,5 Prozent Ja-Anteil denkbar knapp aus. Die Nachwahlbefragung zeigte: Frauen haben die Vorlage grossmehrheitlich abgelehnt. Das erstaunt nicht: Frauen erhalten nach wie vor deutlich weniger Rente als Männer. Sie sind deshalb viel stärker von Altersarmut betroffen.

Die Frauen wurden an der Urne jedoch von den Männern überstimmt. Bei ihnen stand das Finanzierungsargument im Vordergrund.

Finanzierung der AHV war Hauptargument für das Ja

Auch in den Medien dominierte das Finanzierungargument: Im Zeitraum zwischen Herbst 2017 und der Abstimmung im September 2022 wurde dieses deutlich häufiger thematisiert als die Frage, ob die AHV-Rente zum Leben ausreicht und wie es um die Altersarmut von Frauen steht. Dies zeigt eine 2023 veröffentlichte Studie. Studienautor Marco Jeanmaire kommt zum Schluss: «Hätten Medien stärker auf die ausgewogene Repräsentanz der Geschlechter geachtet, läge der Themenschwerpunkt der AHV deutlich weniger bei der Finanzierung. In Anbetracht des knappen Ergebnisses wäre die Abstimmung zur AHV21 im September 2022 dann wohl anders ausgegangen. Die falschen Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen dürften diesen Effekt noch verstärkt haben.

Davon sind auch die Beschwerdeführer:innen überzeugt. Die SP Schweiz schreibt in einer Mitteilung, dass die Abstimmung mit korrekten Prognosen wohl anders ausgefallen wäre. Sie akzeptiere den Entscheid des Bundesgerichts, fordert aber, dass die rechte Mehrheit im Parlament nun für höhere Renten insbesondere für Frauen sorgen müsse.

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