Rudolf Strahm: «Die Schweiz hätte zeitlich die Möglichkeit und das Potential, die Probleme mit flankierenden Massnahmen anzugehen.»

Dieses Jahr kommt die SVP-Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» zur Abstimmung. Der ehemalige Nationalrat und Preisüberwacher Rudolf Strahm skizziert in seiner Kolumne, was man nach dem Vorbild der gewerkschaftlichen flankierenden Lohnschutzmassnahmen zum EU-Vertrag als Ablehnungspfand gegen diese SVP-Initiative fordern müsste.


Die Parolen der Parteien gegen die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» sind gesetzt und nicht mehr verrückbar. Im parlamentarischen Prozess fanden Gegenvorschläge wie jener der Mitte-Partei keine Mehrheit, auch nicht auf SP-Seite.

Warum aber stellte die Linke keine Forderungen für flankierende soziale und arbeitsmarktliche Massnahmen im Rahmen der Zuwanderung – quasi als Bedingung für ihre Hilfe bei der Ablehnung dieser Initiative? Etwa Bedingungen für den Kampf gegen die Wohnungsnot oder gegen den Fachkräfte- und den Pflegepersonalmangel?

Wie der Tagesanzeiger berichtete, hatte Bundesrat Beat Jans bereits im Herbst 2024 dem Bundesrat ein Vorschlagspaket zum Auffangen der 10-Millionen-Schweiz-Initiative präsentiert. Dort ist er offenbar auf der ganzen Linie abgeblitzt. Bloss Fragen der Kita- und Kinderzulagen sowie Varianten zum Kündigungsschutz sind offenbar diskutiert worden. Umso mehr stellt sich die Frage: Weshalb hat die SP darauf nicht mit Protest und mit klaren Vorbedingungen zur Abstimmung reagiert?

Was zu tun wäre

Wer die 10-Millionen-Schweiz-Initiative einfach ablehnt und Forderungen für flankierende Reformen vermissen lässt, missachtet die sozialen Fragen der Zuwanderung und das Unbehagen, das in allen politischen Lagern bis hin zur Linken verbreitet ist.

Das auf Zuwanderung beruhende Wachstumsmodell demonstriert zwar statistisch ein jährliches quantitatives BIP-Wachstum, basierend auf dem Zuwachs der Bevölkerung und der ausländischen Sitzgesellschaften. Aber das reale Einkommen pro Kopf nimmt für viele Menschen seit Jahren ab. Je nach Region sind die untersten ein bis zwei Quintile – also die untersten 20 bis 40 Prozent der Bevölkerung – Kaufkraft-Verlierer:innenwegen steigender Mieten, wachsender Krankenkassen- und Sozialprämien, die beim Teuerungsausgleich bei weitem nicht ausgeglichen werden. Das quantitative, auf Zuwanderung basierende Wirtschaftswachstum hat eine sozialpolitische Kehrseite: Es schafft Gewinner und Verlierer. Das spüren die Menschen. Und das wird von der Rechten auch politisch bewirtschaftet.

SP-Präsident Cedric Wermuth hat diese Probleme jüngst in einem Interview im Tagesanzeiger angesprochen. Sie sind der Parteileitung bewusst. Doch mit einer Problem-Benennung bleiben solche verbalen Positionierungen von Parteipräsidenten unverbindlich und unbeachtet, wenn sie nicht mit glaubwürdigen, abstimmungswirksamen Bedingungen verbunden werden.

Die Gewerkschaften haben es mit der konsequenten Forderung nach flankierenden Lohnschutzmassnahmen zum EU-Vertragspaket (halbwegs) erfolgreich vorexerziert: Sie sagten frühzeitig taktisch nein, solange der Bundesrat und die Arbeitgeber nicht auf die Forderungen in ihrem Kernthema «Lohnschutz» eintraten. Im Bundesrat braucht es solche Reformbeschleuniger mittels abstimmungsbezogener Drohungen insbesondere seitens der linken Minderheit. Ohne Druck im Hinblick auf Abstimmungen werden Reformforderungen nicht ernst genommen und bewegen nichts.

Diese bedingungslose, «nackte» Ablehnung der 10-Millionen-Schweiz-Initiative, ohne flankierende Forderungen, wird nicht von allen SP-Mitgliedern und SP-Sympathisierenden verstanden.

Im Folgenden sind einige Forderungen vorgestellt, die als Preis und Bedingung der Linken für die Ablehnung der 10-Millionen-Initiative dienen sollten. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind hier realistische Massnahmen gegen Wohnungsnot und Wohnteuerung, gegen Fachkräftemangel und gegen Pflegepersonalmangel im Fokus.

I. Massnahmen und Forderungen gegen Wohnungsnot

Nach der Erhebung des Bundesamts für Wohnungswesen BWO hingen in den letzten zehn Jahren 60 Prozent aller Haushaltgründungen mit der Zuwanderung und dem Familiennachzug zusammen. Die Zuwanderung gilt, so der BWO-Direktor Martin Tschirren in der NZZ am Sonntag, als «wichtiger Treiber» der Wohnungsprobleme. Zwei «Runde Tische» zur Wohnungsproblematik sind gescheitert und brachten keine Resultate. Es fehlte der politische Druck.

Der Mieter- und Mieterinnenverband lancierte 2025, unterstützt durch die SP, eine neue Mietpreisinitiative zum Schutz vor missbräuchlichen Mieten. Die Initiative ist wichtig, aber deren noch offene parlamentarische Umsetzung in die Mietrechtspraxis würde nach Annahme Jahre dauern. Das Ungleichgewicht zwischen dem fehlenden Wohnungsangebot und der überschiessenden Wohnungsnachfrage kann sie nicht korrigieren.

Der Bundesrat hatte im Hinblick auf die 10-Millionen-Schweiz-Initiative schon vor einem Jahr einen sehr allgemein formulierten Massnahmenplan zu den «Herausforderungen der Zuwanderung» publiziert. Später beschloss er aber, diesen Plan nicht in eine Gesetzesvorlage umzusetzen. Es fehlte der politische Druck. Hingegen beschloss er, den schon bestehenden «Fonds de Roulement» für den Wohnungsbau ab 2030 während fünf Jahren um weitere 30 Millionen Franken pro Jahr aufzustocken. Im Vergleich zum früheren Wohneigentumsförderungsgesetz WEG ist dieses Bundesengagement für den Wohnungsbau nur noch ein Zehntel so hoch.

Was zu fordern wäre:

  1. Massive Aufstockung der Bundesmittel für den Wohnungsbau. Der «Fonds de Roulement» für den gemeinnützigen Wohnungsbau mit Kostenmiete müsste jährlich um mindestens 100 bis 200 Millionen Franken zusätzlich geäuffnet werden. Das ist das Minimum! Es ist der zwingende Preis für die staatliche Flankierung der starken Zuwanderung.
  2. Es ist eine Illusion zu glauben, allein mit mehr Genossenschaftsbauten und nur mit Hilfe der öffentlichen Hand lasse sich die Wohnungsnot behebe Vielleicht ist dies in der Stadt Zürich möglich, wo seit den 1930er-Jahren schon ein Genossenschafts- und Gemeinnützigen-Wohnungsanteil von über 25 Prozent vorhanden ist. Doch die Schweiz ist nicht Zürich. Auch private und institutionelle Investor:innen müssen bauen können. Als realistische Alternative muss für Gemeinden in den Agglomerationen und kleineren Städten das folgende wirksame Instrument im Nutzungsplan eingebaut werden: In den Planungs- und Bauverfahren ist bei Ein- und Aufzonungen ein Pflichtanteil für Wohnungen mit Kostenmiete auch für private und institutionelle Bauträger und Immobiliengesellschaften vorzuschreiben. Das erfordert keine Subventionen und finanziert sich durch Aufzonungsgewinne selbst. Auch Pflichtanteile für Geschäfts- und Gewerbebauten sollen in Nutzungsplänen möglich sein, denn auch private KMU sind oft durch exorbitante Mietkosten gefährdet. Der Bund muss diese Praxis zum gesetzlichen Standard ausbauen. Solche austarierten Einzonungen haben bei Abstimmungen meist gute Chancen.
  3. Die Raumplanungsreform (RPG-Reform) von 2013 ist der Ursprung der heutigen Baula In Städten und Agglomerationsgemeinden sind die Baulandreserven aufgebraucht und nicht erweiterbar. Im Durchschnitt betragen die Baulandkosten heute 40 Prozent der Neubaukosten – und somit der späteren Wohnungsmieten. Es braucht eine neue Bundesstrategie zur Bauzonenerweiterung. Zuständig ist das Bundesamt für Raumentwicklung ARE, das SVP-Bundesrat Albert Rösti unterstellt ist. Ein blosses Ausweichen auf innere Verdichtung ist unrealistisch, zumal meist sehr teuer und familienfeindlich. «Verdichtet Bauen» ist oft ein rhetorisches Schlagwort.
  4. Die Einsprachen und Rekurse – die notabene am häufigsten von benachbarten Hauseigentümer:innen ausgehen – bremsen und verteuern die Wohnbautätigkeit. Es ist heute zu einfach, Einsprachen und Rekurse opportunistisch zu begründen, stellte die Expertenkommission des Bundes zu den Bauverfahren fest. Die Beschwerdeberechtigung muss reduziert werden, wiederholte Begründungs-Nachlieferungen beim Bundesgericht, die alles verzögern, müssen verunmöglicht Zuständig für die Verfahren sind das Bundesamt für Raumplanung bei Bundesrat Albert Rösti und übergeordnet das Bundesamt für Justiz bei Bundesrat Beat Jans.
  5. Es braucht Führung und Koordination auf höchster Regierungsstufe. Für den Wohnungsbau und die Verfahren sind im Prinzip drei Departemente zuständig, nämlich WBF (Parmelin), UREK (Rösti) und EJPD (Jans). Es existiert heute keine Bundesrats-Delegation zur Wohnpolitik, obschon das Thema seit Jahren vorrangige Bedeutung hätte. Nur eine Führung und Koordination durch die zuständigen Departementsvorsteher bringt Lösungen. Zwei gescheiterte «Runde Tische» zum Wohnungswesen sollten Konsequenzen haben.

II. Massnahmen gegen den Fachkräftemangel und für die Berufsintegration

Der Fachkräftemangel wird meist billigerweise zur politischen Rechtfertigung der Zuwanderung vorgeschoben. Die Schweiz funktioniert nicht ohne Ausländer:innen. Doch entgegen den allgegenwärtigen Schlachtrufen ist die Personenfreizügigkeit nicht die Lösung, sondern historisch die Ursache des hausgemachten Fachkräftemangels, etwa bei Ärzten und Ärztinnen, Pflegefachpersonen aber auch bei Informatikerinnen und Informatikern.

Weshalb? Die administrativ leichte und billige Rekrutierung von solchen Fachpersonen im Ausland hat während fast 20 Jahren direkt und ursächlich zur Vernachlässigung der Ausbildung im Inland geführt: Jahrelang wurden jedes Jahr 2000 bis 3000 Schweizer Matura-Absolvent:innen in der Zulassungsprüfung zum Medizinstudium wegen des Numerus Clausus und wegen der lockeren Ärzte-Rekrutierung im Ausland abgewiesen. Jahrelang konnten laut Lehrstellenbarometer (heute Nahtstellenstatistik) mehrere tausend junge Frauen keine Lehrstelle als Fachangestellte Gesundheit (FaGe) und Fachangestellte Betreuung (FaBe) antreten, weil die Spitäler und Heime ihren Personalbedarf zu leicht in Deutschland und später in Osteuropa deckten.

In seinem Massnahmenplan zur Zuwanderung vom Januar 2025 proklamierte der Bundesrat eine «verstärkte Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotentials». Die bisherigen Integrationsmassnahmen des Staatssekretariats für Migration (SEM) wurden zwar weitergeführt und für Menschen aus der Ukraine sogar intensiviert. Aber es gab keine zusätzlichen institutionellen Entscheide für mehr Verbindlichkeit und Pflichten für migrierte Personen nach dem Prinzip «Fördern und Fordern».

Die vom Bund proklamierte «bessere Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotentials» im Familiennachzug und bei anerkannten Flüchtlingen ist statistisch kaum sichtbar: weil Jahr für Jahr zusätzliche Asylpersonen zuwandern und pro Jahr rund 20’000 erwachsene Personen über den Familiennachzug hinzukommen. Dies verbreitert das Potential für die Mobilisierung von Arbeitskräften im Inland.

Fünf Jahre nach der Asylintegrationsagenda des Bundes sind 68 Prozent der anerkannten, erwerbsfähigen Flüchtlinge mit Ausweis B nicht im Erwerb. Selbst bei jenen erwerbsfähigen, anerkannten Flüchtlingen mit über sieben Jahren Ausweis B sind noch 48 Prozent ohne Arbeitserwerb. Das ist kein Erfolgsmodell, auch wenn es viele erfolgreiche Integrationskarrieren gibt, über die die Medien berichten. Aber von einer «besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotentials» bei Zugewanderten ausserhalb der Personenfreizügigkeit kann keine Rede sein. Deshalb liegt die Sozialhilfequote insgesamt bei den Ausländer:innen bei 10,3 Prozent, während sie für Schweizer:innen bei 2,2 Prozent verharrt (2024).

Es fehlt der politische Druck zu verstärkter Integrationspolitik. Doch mit der «Integrationsvereinbarung», die im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) verankert ist, bestünde eine aktivierbare Gesetzesgrundlage. Nur ist dieser Gesetzesartikel heute ein toter Buchstabe.

Gutes Instrument – toter Buchstabe:
Art. 58b Integrationsvereinbarungen und Integrationsempfehlungen

1 Die Integrationsvereinbarung hält die Ziele, Massnahmen und Fristen einer individuell vereinbarten Integrationsförderung fest. Sie regelt zudem die Finanzierung.

2 Sie kann insbesondere Zielsetzungen enthalten zum Erwerb von Sprachkompetenzen, zur schulischen oder beruflichen und wirtschaftlichen Integration sowie zum Erwerb von Kenntnissen über die Lebensbedingungen, das Wirtschaftssystem und die Rechtsordnung in der Schweiz.

3 Verlangen die zuständigen Behörden den Abschluss einer Integrationsvereinbarung, so wird die Aufenthaltsbewilligung erst nach Abschluss der Vereinbarung erteilt oder verlängert.

4 Die zuständigen Behörden können Personen, auf die Artikel 2 Absätze 2 und 3 sowie Artikel 42 Anwendung finden, Integrationsempfehlungen abgeben.

Es fehlen: Pflichten der Kantone, institutionelle Zuordnung, Kompetenz zum Vollzug auf Verordnungsstufe, gesetzliche Verbindlichkeit

Bundesrätin Simonetta Sommaruga beabsichtigte 2014, mit der individuellen Integrationsvereinbarung für Zugewanderte ausserhalb der Personenfreizügigkeit ein massgeschneidertes Gesetzesinstrument nach dem Prinzip «Fördern und Fordern» in die Revision des Ausländergesetzes einzubauen. Doch die SP-Linke drohte im Vorverfahren mit dem Referendum gegen solche Pflichten. Auch einige Kantone bekämpften diese Pflicht. Begründet haben sie dies mit dem (angeblich) grösseren Aufwand und den höheren Kosten. So wurde der ursprüngliche Artikel abgeschwächt und unverbindlich. Und heute existiert er im Gesetz faktisch als «toter Buchstabe».

Es braucht präzisere Bedingungen nach dem Pflicht-Prinzip «Fördern und Fordern». Bloss Auszahlung an Sozialhilfe vom ersten Tag an, ohne Pflichten, ist das grösste Gift gegen die Integration. Die arbeitsmarktliche Integration wäre das nachweislich wirksamste und nachhaltigste Mittel zur Armutsbekämpfung.

Die Integrationsvereinbarung muss reaktiviert und in den Kantonen mit einem individuellen Job-Coaching oder mit Beratung verbunden werden. Die Initiative müsste vom EJPD, von Bundesrat Beat Jans, ausgehen.

III. Fachkräftemangel in der Pflege: Modell «Pflegehelferin SRK»

Häufig wird der Personalmangel in der Pflege zur Rechtfertigung der Zuwanderung und der Personenfreizügigkeit angeführt. Das ist zu einseitig.

Bei Geflüchteten und bei den Personen im Familiennachzug bestünde ein Potential von einigen 10’000 arbeitsfähigen Personen, die auch im niederschwelligen Bereich, etwa bei der Langzeitpflege in Altersheimen und Sozialinstitutionen, bei der Betreuung und bei Rehabilitations-Massnahmen einsetzbar wären.

Vorbild- mit Pionier-Charakter ist die nonformale (nicht gesetzlich geregelte) Ausbildung von «Pflegehelfenden SRK», die vor rund 15 Jahren durch das Schweizerische Rote Kreuz im Alleingang und gegen standespolitische Widerstände der etablierten Verbände eingeführt worden ist. Die Berufsverbände und auch die Linke blieben auf Distanz. Nur dank des Supports der Heimleiter:innen, die die Not erkannten, konnte die verantwortliche Person im SRK ihre Initiative durchsetzen. Heute zeigt sich der Erfolg.

Das Potential für den SRK-Lehrgang sind Wiedereinsteiger:innen, Arbeitssuchende mit Neigung im Gesundheits- und Betreuungsbereich, Menschen mit Migrationserfahrung, die auch Teilzeitanstellungen bevorzugen und junge Schulabgängerinnen ohne Lehrstelle (Mindestalter 18 Jahre). Seit Start der Pflegehelferinnen-Ausbildung haben tausende das Branchenzertifikat erworben. Ein Potential von weiteren 10’000 bis 20’000 Interessentinnen (mehrheitlich Frauen) wäre mobilisierbar, wenn das Job-Coaching in den Kantonen funktionieren würde.

Der niederschwellige «Norm-Lehrgang» für Pflegehelfende SRK erfordert 120 Theoriestunden plus Praktikum, während die anspruchsvollere formale EBA-Pflegeausbildung rund 400 Theoriestunden und die EFZ-Ausbildung von Fachangestellten Betreuung (FaBe) über tausend Stunden und eine höhere Sprachkompetenz beanspruchen.

Anzustreben sind weitere nonformale Branchenzertifikate, etwa in den Bereichen Betreuung, Gastro oder Detailhandel. Man spricht darüber, aber niemand fühlt sich verantwortlich und niemand hat die Federführung.

Ein im EJPD-Generalsekretariat (leider nur befristet) angestellter Spezialist für die Berufsintegration von Ukrainer:innen versucht auch mit Firmenkontakten und Zureden auf freiwilliger Basis potentielle Betriebe zu überzeugen. Doch auch in diesem Segment fehlen Verpflichtungen und der politische Druck von oben.

Zeitfaktor ist entscheidend – ohne Druck geht nichts

Ich habe hier nicht Vorschläge zur Umsetzung einer allenfalls angenommenen 10-Millionen-Schweiz-Initiative vorgelegt. Vielmehr sind hier zwingende flankierende Forderungen zur Zuwanderung präsentiert. Ich verstehe sie als Skizze für eine pragmatische, sozial flankierte Migrationspolitik. Die kommende Volksabstimmung müsste als Druck in dieser Richtung dienen.

Die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens ist kein Weg. Doch die Schweiz hätte zeitlich die Möglichkeit und das Potential, die Probleme mit flankierenden Massnahmen anzugehen. Dazu gehört aktives Handeln im Wohnungsbereich, im Fachkräftebereich, im Integrationsbereich oder auch in der Schulpolitik (Betreuung, Kita, familienexterne Massnahmen) sowie mit einer aktiven Migrationsaussenpolitik gegenüber den Maghreb-Staaten – Wenn nur der nötige politische Druck zu mehr Handeln vorhanden wäre!


Rudolf Strahm, war SP-Nationalrat und eidgenössischer Preisüberwacher. Er war sieben Jahre SP-Zentralsekretär, wirkte vier Jahre als Präsident des bernischen und 13 Jahre als Präsident des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes (Deutschschweiz).

Die Kolumne ist eine «Carte Blanche» und widerspiegelt die Meinung des Autors.


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