Die rechte Parlamentsmehrheit plant insgesamt vier Gesetzesänderungen, um das Mietrecht zu verschlechtern. Der Mieter:innenverband und die SP haben gegen die ersten zwei das Referendum ergriffen. Diese stehen nun im November zur Abstimmung. Gleichzeitig arbeiten bürgerliche Kreise im Bundeshaus gemeinsam mit der Immobilienlobby bereits an weiteren Gesetzesänderungen. So werden derzeit zwei SVP-Vorstösse von Hans Egloff, ehemaliger Präsident des Hauseigentümerverband und alt Nationalrat, beraten. Mit diesen sollen weitere Mitpreis-Explosionen ermöglicht werden.
Strengere Auflagen bei der Untermiete
Im November hat die Stimmbevölkerung die Möglichkeit, den ersten Angriff auf das Mietrecht an der Urne zu stoppen. Konkret geht es um folgende Punkte:
Mit der ersten Vorlage droht Mieter:innen der Wohnungsverlust, wenn sie die neuen, deutlich restriktiveren Vorschriften bei der Untermiete nicht einhalten. Künftig müssten Vermieter:innen einer Untermiete nicht nur schriftlich zustimmen, sondern es wären auch detaillierte Angaben zum Untermietvertrag erforderlich. Bei Verstössen droht die Kündigung. Zudem soll die Untermiete auf maximal zwei Jahre begrenzt werden – ein erhebliches Problem für jene, die beispielsweise länger im Ausland leben.
Die bewährte Untermiete soll also massiv eingeschränkt werden. Das betrifft vor allem junge Menschen. Mit der Gesetzesänderung kann die Vermieter:innenseite nahezu willkürlich entscheiden – der Rauswurf droht bereits wegen Kleinigkeiten und innerhalb von nur 30 Tagen.
Im Gegensatz dazu geht das heutige Gesetz flexibel auf die Bedürfnisse der Mieter:innen ein und ermöglicht die Bekämpfung von Missbräuchen bereits. Schon heute ist die Untermiete nur mit Einwilligung der Vermieter:innen möglich. Ausserdem ist es verboten, zu hohe Mieten für die Untermiete zu verlangen.
Leichtere Kündigungen wegen Eigenbedarf
Die zweite Vorlage erleichtert es Vermieter:innen, Eigenbedarf geltend zu machen. Geplant sind beschleunigte Gerichtsverfahren, die es Eigentümer:innen ermöglichen, Kündigungen schneller durchzusetzen. Gleichzeitig werden die Hürden zur Geltendmachung von Eigenbedarf gesenkt.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist jedoch schon heute möglich. Wer eine Wohnung vermietet und diese für sich selbst oder für nahe Verwandte nutzen möchte, kann den Mieter:innen unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen. Ein neues Gesetz ist demnach überflüssig.
Gefahr steigender Mietpreise
Beide Vorlagen zielen darauf ab, bestehende Mietverhältnisse einfacher aufzulösen. Häufigere Mieter:innenwechsel ermöglichen den Immobilienbesitzer:innen, die Mietpreise weiter zu erhöhen. Diese Entwicklung trifft besonders Haushalte mit niedrigem Einkommen hart. Diese haben oft schon jetzt Schwierigkeiten, ihre Miete zu bezahlen oder eine bezahlbare Wohnung zu finden.
Bei einer Zustimmung zu den beiden Vorlagen könnte es zudem schwer werden, künftige Vorstösse zur weiteren Aushöhlung des Mietrechts zu stoppen – und damit die unaufhaltsame Explosion der Mietpreise zu bremsen.
Mietrecht-Referenden: Differenziert beurteilen!
Die Erweiterung des Eigenbedarf-Begriffs ist eine Schlaumeierei erster Güte der Vermieter, um schneller einen Mieterwechsel mit anschliessender Mietpreiserhöhung herbeiführen zu können. Hingegen ist es verständlich, wenn die Vermieter jederzeit über die Untermieter unterrichtet sein wollen (z. B. bei B&B-Vermietungen).