Rudolf Strahm: «Die Rentenalter-Erhöhung ist sozial ungerecht»

Seit Jahrzehnten wollen rechte Politiker:innen das Rentenalter erhöhen. Jüngstes Beispiel: die Renteninitiative der Jungfreisinnigen. Die Auswertung des ehemaligen Preisüberwachers Rudolf Strahm zu Arbeitslosenstatistik und AHV-Renten zeigt, dass ein höheres Rentenalter weder arbeitsmarktkompatibel noch sozial gerecht ist.

Foto von Rudolf Strahm
Foto: A. Boutellier

Die Debatte um die Erhöhung des Rentenalters läuft seit gut 20 Jahren. 2003 proklamierte der damalige FDP-Bundesrat Pascal Couchepin, der eben ins Departement des Innern gewechselt hatte, selbstbewusst und grossspurig das Rentenalter 67 für alle. Die Stimmbevölkerung stellte ihm ein Jahr später die Quittung für seinen «AHV-Schocker» aus: Seine 11. AHV-Revision wurde mit 68 Prozent Nein-Stimmen haushoch abgelehnt.

2009 wagte sich der konzernnahe, libertäre Thinktank «Avenir Suisse» an das Thema und wollte das Rentenalter an die steigende Lebenserwartung koppeln. Doch die Parteien mieden dieses heisse Eisen. Die Bürgerlichen forderten daraufhin die Angleichung des Pensionsalters von Mann und Frau auf 65 Jahre, was ihnen erst 2022 mit einer hauchdünnen Mehrheit zur AHV 21 gelang.

Elitäre Forderung der Jungfreisinnigen

Nun nehmen die Jungfreisinnigen mit ihrer Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» einen weiteren Anlauf für die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre und weitere Erhöhungen aufgrund der steigenden Lebenserwartung. Besonders bizarr: Die Lancierung dieser elitären Forderung kommt ausgerechnet von Jungakademiker/innen, die regulär oft erst mit 30 Jahren berufstätig werden und somit viel weniger Beitragsjahre der regulären AHV-Prämien einzahlen.

Die Anhebung des Rentenalters ist nicht arbeitsmarktkompatibel. Der real existierende Arbeitsmarkt verweigert schon heute – trotz Fachkräftemangel – die Integration von älteren Angestellten vor der Pensionierung.

Mittels einer Sonderauswertung der Arbeitslosenstatistik, die ich beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO veranlasst habe, lässt sich die reale soziale Situation auf dem Arbeitsmarkt belegen.

Rentenalter: eine Frage des Status

Das rechtliche Referenzalter für den AHV- und Pensionsbezug betrug bis 2023 für Männer 65 und für Frauen 64 Jahre. In der arbeitsmarktlichen Realität lassen sich jedoch 39 Prozent der Männer und 30,4 Prozent der Frauen bereits ein Jahr vor dem offiziellen Rentenalter (also Männer mit 64 und Frauen mit 63 Jahren) pensionieren.

Das effektive Rentenalter ist vom beruflichen und sozialen Status abhängig: Wer mehr verdient und eine höhere Ausbildung hat, geht früher in Rente.

Auffällig ist dabei: Der statistisch dokumentierte Austritt aus der Anstellung im Lohnverhältnis beginnt vor dem offiziellen Rentenalter. Die Beteiligung am Arbeitsleben sinkt schon Jahre vorher.

Das effektive Rentenalter ist vom beruflichen und sozialen Status abhängig: Wer mehr verdient und eine höhere Ausbildung hat, geht früher in Rente. Das zeigt die nach Branchen gegliederte Statistik deutlich.

Auch die ungleiche Lebenserwartung bringt eine soziale Umverteilung zu den Reicheren: Ein Professor lebt im Durchschnitt drei Jahre länger als ein Schreiner. Generell lebt das ärmste Einkommensfünftel sechs Jahre weniger lang als das reichste.

Somit ist klar: Es sind die Besserverdienenden, die es sich leisten können, früher in Pension zu gehen. Deshalb ist die lineare Rechnung falsch, wonach die Erhöhung des Rentenalters um ein Jahr einen vollen zusätzlichen Durchschnitts-Jahresertrag an AHV-Beiträgen generieren würde. Denn die gutverdienenden Beitragszahlenden gehen früher in Rente und zahlen keine AHV-Beiträge mehr, während die Tieflohnarbeitenden unter Umständen weiter Beiträge bezahlen, aber nie den vorherigen Jahresertrag für die AHV-Kasse einbringen werden.

Langzeitarbeitslosigkeit vor Pensionierung am grössten

Unter den 25- bis 29-jährigen Arbeitslosen gab es 2023 bloss 656 Langzeitarbeitslose mit einer Arbeitslosigkeitsdauer von über sechs Monaten. Bei den fünf Jahrgängen der 60- bis 64-jährigen Arbeitslosen sind es jedoch 3004 Langzeitarbeitslose. Im Krisenjahr 2021 gab es in dieser Altersgruppe sogar 11’911 Arbeitslose über eine Dauer von sechs Monaten.

Wenn die Bürgerlichen behaupten, dass die Arbeitslosenquote vor der Pensionierung tiefer sei als bei den jüngeren Altersgruppen, übersehen sie einen wichtigen Faktor: Sie operieren mit dem oberflächlichen Vergleich der Arbeitslosenquoten gemäss SECO und leiten daraus verfälschend ab, die Arbeitslosigkeit sei «kein Altersproblem». Massgebend ist aber die Dauer der Arbeitslosigkeit.

Der Anteil der Langzeitarbeitslosen gemessen am Total der Arbeitslosen häuft sich mit zunehmendem Alter. Viele frühzeitig Entlassene hangeln sich von einer pflichtgemässen Bewerbung zur nächsten – meist erfolglos und demütigend. Die Chance einer vollen Anstellung sinkt ab 55 Jahren kontinuierlich, und ab 60 Jahren tendiert sie gegen null.

Die ständigen Appelle an die Arbeitgeber, ältere Angestellte zu behalten oder anzustellen, haben wenig Wirkung. Eine Erhöhung des Rentenalters würde sich hauptsächlich bei den unteren Einkommensgruppen auswirken.

Nach der Outplacement-Firma von Rundstedt dauert die Stellensuche bei den Bewerbern und Bewerberinnen über 50 Jahre im Durchschnitt 6,1 Monate, bei weniger Qualifizierten sogar 9,1 Monate. Die Lohneinbusse beträgt bei der neuen Stelle im Durchschnitt 8 Prozent, bei weniger Qualifizierten bis zu einem Drittel.

Vorzeitiger Ausstieg aus der Beschäftigung oder Entlassungen werden somit unterschätzt und verdrängt. Die ständigen Appelle an die Arbeitgeber, ältere Angestellte zu behalten oder anzustellen, haben wenig Wirkung. Eine Erhöhung des Rentenalters würde sich hauptsächlich bei den unteren Einkommensgruppen auswirken.

Armut und Beeinträchtigung steigen ab Pensionierung

Zwei Dritteln der Pensionierten geht es gut. Aber die Rentensituation bei der Hälfte der Bevölkerung mit wenig Geld wird nicht genug wahrgenommen. Nur 30 Prozent aller AHV-Rentner/innen beziehen die Maximalrente und 16,4 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner Ergänzungsleistungen (EL). Zudem beziehen 230‘000 Menschen im Pensionsalter, die unter prekären Bedingungen leben und nach den EL-Voraussetzungen Anspruch hätten, keine Ergänzungsleistungen.

Wenn es um den Nachweis der Altersarmut geht, sind die Medianwerte der Nachpensionierungseinkommen entscheidend und nicht die Durchschnitte, bei denen sehr hohe Beträge verzerrend wirken. Der Median gibt jenen Wert an, bei dem 50 Prozent der Bezüger/innen darüber und 50 Prozent darunter liegen. Hier sind die Medianwerte der Renten für die Menschen im Pensionsalter:

Die Schlussfolgerung ist klar: Ja, es gibt reiche und gutsituierte ältere Menschen im Pensionsalter in der Schweiz. Aber die Armutsquote ist nach allen verfügbaren Indikatoren nach der Pensionierung doppelt so hoch wie bei der Bevölkerung im Erwerbsalter.

Rudolft Strahm sagt Ja zur 13. AHV und Nein zu höherem Rentenalter:

«Ich wurde von der «direkt»-Redaktion gefragt, welche politischen Schlussfolgerungen ich für die kommenden Abstimmungen vom 3. März 2024 ziehe.

Ich habe zur Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente überzeugt Ja gestimmt. Dies, obschon ich es für nötig und glaubwürdig erachtet hätte, im Initiativtext oder in den Materialien präziser die mittelfristigen Finanzierungsmöglichkeiten für die AHV vorzuzeichnen.

Zur Volksinitiative für ein höheres Rentenalter («Renteninitiative») habe ich dezidiert Nein gestimmt. Der Arbeitsmarkt benachteiligt und grenzt schon beim heutigen Rentenalter die älteren Arbeitnehmenden aus, wie hier statistisch belegt. Und weil sich ausgerechnet die jungen Initianten eine vorzeitige Pensionierung dank ihrer sozial privilegierten Position werden leisten können.

Im Übrigen habe ich wenig Freude, wie fachlich dürftig und ideologiebeladen die Debatte von den meisten Medienschaffenden behandelt wird.»


Die Zahlenbasis der Grafiken ist hier abrufbar. 

Rudolf Strahm, war SP-Nationalrat, und eidgenössischer Preisüberwacher. Er wirkte vier Jahre als Präsident des bernischen und 13 Jahre als Präsident des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes (Deutschschweiz).

Die Kolumne ist eine «Carte Blanche» und widerspiegelt die Meinung des Autors.

1 Kommentar

  1. Der Fokus des Beitrags auf Arbeitsmarkt und effektives (Früh-)Pensionsdatum geht am Thema vorbei.
    Eine Erhöhung des Pensionsalters führt bei allen, die früher gehen, auch zu einer stärkeren Reduktion der Rente.
    Unsozial bleibt, dass jene mit höherem Einkommen sich immer eine Frühpension besser leisten können.

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