Good News im September: Nein zur Neutralitätsinitiative, kostenlose Verhütungsmittel und Massnahmen gegen Wohnungsnot

Trotz europaweitem Rechtsrutsch scheitern im September gleich zwei SVP-Initiativen – national und kantonal. In den Kantonen sprach sich die Stimmbevölkerung für Mindestlöhne und kostenlose Verhütungsmittel aus. Der «Affordable Housing Act» der EU-Kommission schlägt zudem Richtlinien im Kampf gegen Wohnungsnot vor.

Abgerissenes Abstimmungsplakat für die Neutralitätsinitiative. Foto: Andreas Becker (Keystone)

 1 

Kein falscher Pazifismus – erneute Abstimmungsniederlage der SVP

Mit der massiven Ablehnung der sogenannten «Neutralitätsinitiative» am 27. September stimmte die Bevölkerung deutlich für eine Schweiz, die international Verantwortung für Frieden und Völkerrecht übernimmt.

Eine Absage erhielt daher auch der vorgetäuschte Pazifismus des Komitees «Ja zur Schweizer Neutralität». Dieses warb mit dem Slogan «Kein Krieg» für seine Initiative, die Geschäfte mit Oligarchen des Putin-Regimes ermöglichen sollte. Das Abstimmungsresultat zeigt, dass es der SVP nicht gelang, im Namen des Friedens Geschäfte mit Kriegsprofiteuren zu rechtfertigen. Die grosse Mehrheit der Stimmbevölkerung will nicht, dass die Schweiz zu einem Schlupfloch für Kriegsprofiteure wird.

Die kommende Abstimmung im November über die Schwächung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) zeigt zudem sehr klar, dass die SVP den Pazifismus nur für den Abstimmungskampf benutzte. Mit der Verwässerung des Gesetzes sollen grundlegende Exportregeln für Schweizer Waffen abgeschafft und die Weitergabe von Waffen an Bürgerkriegsländer und Unrechtsstaaten ermöglicht werden. Natürlich ist die SVP grosse Unterstützerin dieses Geschäfts und kämpft an vorderster Front für die schweizerische Rüstungsindustrie, die sich bereits die Hände reibt.

 2 

Kantonale Abstimmungen: Kostenlose Verhütungsmittel, Mindestlöhne und eine Ablehnung der Anti-Chaoten-Initiative

Im Kanton Genf hat die Stimmbevölkerung die  SP-Initiative für kostenlose Verhütungsmittel angenommen. Damit wird in der Schweiz zum ersten Mal entschieden, dass nicht das Einkommen einer Person dafür ausschlaggebend sein soll, welches Verhütungsmittel sie wählt. Da meistens Personen mit Gebärmutter für Langzeitverhütungsmittel bezahlen, ist kostenloser Zugang auch ein wichtiger Schritt hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit.

Die Stadt Luzern sprach sich ausserdem deutlich für einen Erhalt des Mindestlohns aus. Der Stadt bleibt somit eine wichtige Errungenschaft im Kampf gegen Armut und Lohndumping erhalten.

Mit der Ablehnung der Anti-Chaoten-Initiative verhindert der Kanton Basel-Stadt, dass unklare Haftungsrichtlinien für Sachschäden nach Demonstrationen, das Demonstrationsrecht einschränken. Gegener:innen der Initiative warnten, die Richtlinien könnten Demonstrant:innen abschrecken und unnötige Mehrkosten verursachen. Stattdessen setzt der Kanton ein Zeichen für die Grundrechte Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

 3 

EU-Kommission geht gegen Wohnungsnot vor

Mit dem im September veröffentlichten «Affordable Housing Act» will die EU-Kommission Gemeinden bessere Möglichkeiten geben, gegen Wohnungsnot und problematische Kurzzeitvermietungen vorzugehen. In touristischen Städten werden die Mieten durch teure Kurzzeitvermietungen von Grossanbietern wie Airbnb in die Höhe getrieben. Von steigenden Wohnpreisen sind gemäss der EU besonders Menschen mit tiefem Einkommen, mit Migrationshintergrund und mit Behinderungen betroffen. Gemäss dem Eurobarometers im Juni 2025 wird Wohnungsknappheit inzwischen für 51 Prozent der europäischen Stadtbevölkerung als dringliches Problem empfunden.

Der «Affordable Housing Act» soll einheitliche Kriterien etablieren, mit denen Wohnungsnot europaweit gemessen, verglichen und bekämpft werden könnte. Von Wohnungsnot soll europaweit gesprochen werden können, wenn durchschnittliche Kaufpreise für Wohnungen das Achtfache des repräsentativen Jahreseinkommens in der Gegend betragen.

Allerdings überlässt die Kommission den lokalen Behörden die konkrete Umsetzung. Damit greift der Vorschlag weniger weit, als es der Name des Gesetzes vermuten lässt. Er enthält beispielsweise keine EU-weiten Begrenzungen für Kurzzeitvermietungen. Als Nächstes wird das EU-Parlament darüber befinden.

hen


Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein