Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz steigen, während die Löhne, die AHV- und die IV-Renten stagnieren. Immerhin liegt mit der Initiative für eine 13. AHV-Rente eine Lösung gegen Altersarmut vor. Ihre Finanzierung ist nun im Parlament fertig beraten. Doch während der Kampagne gegen die Initiative behaupteten die Bürgerlichen stets, es brauche keine zusätzliche Rente. Für Menschen am Existenzminimum trotz AHV-Rente gebe es schliesslich die Ergänzungsleistungen (EL).
Es ist aber unbestritten, dass viele armutsgefährdete Rentner:innen, die anspruchsberechtigt wären, keine EL beziehen. Viele von ihnen sind Frauen: Sie sind gegenüber Männern häufiger auf Ergänzungsleistungen zur AHV angewiesen. Der Kanton Jura hat deswegen mit einer Standesinitiative das Parlament aufgefordert, den Zugang für Anspruchsberechtigte zu vereinfachen oder gar zu automatisieren. Diese ist aber nun vom Tisch – die rechten Mehrheiten in beiden Kammern hielten dies nicht für notwendig.
Lückenhafte Aufklärung
Der Kanton Jura zitiert in seiner Begründung der Standesinitiative eine Untersuchung von Pro Senectute von 2023: «[Es] nehmen rund 230’000 anspruchsberechtigte Pensionierte die Ergänzungsleistungen nicht in Anspruch, sei dies aus Unwissenheit, Scham oder Entmutigung durch übermässigen administrativen Aufwand.» Tatsächlich schreibt auch das Portal des Bundesamts für Sozialversicherung Soziale Sicherheit Schweiz (CHSS): «Das Wissen der Zielgruppe über Ergänzungsleistungen ist lückenhaft.»
Nach der Durchführung einer Online-Befragung von Rentenbeziehenden hat CHSS zudem festgestellt, dass 23 Prozent der Personen in einer finanziell angespannten Lage, die aber keine EL beziehen, noch nie davon gehört haben. Viele sagen auch, das Verfahren sei zu komplex. Sie benötigten Unterstützung bei der Anmeldung und es bestünden viele Unklarheiten.
Laut CHSS gibt es einige Kantone, die hier gute Praktiken etabliert haben, um die Rentner:innen besser zu informieren und zu unterstützen. Im Kanton Aargau beispielsweise finden Hausbesuche statt, was die Erreichung von mobilitätseingeschränkten Personen erlaubt – für sie ist der Zugang zu EL besonders anspruchsvoll, so das Fazit von CHSS. Doch wie so oft in der Schweiz, gibt es grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.
Umso sinnvoller wäre es gewesen, die Standesinitiative Jura anzunehmen, um auf nationaler Ebene einheitliche Standards zu entwickeln.
eje



