Start Schweiz Bundesgerichtsentscheid: Mindestlöhne in Zürich und Winterthur sind gültig

Bundesgerichtsentscheid: Mindestlöhne in Zürich und Winterthur sind gültig

Fast zwei Jahre nachdem die Stimmbevölkerung in Zürich und Winterthur einem städtischen Mindestlohn zugestimmt hat, entscheidet nun das Bundesgericht: Gemeinden dürfen Mindestlöhne einführen.

Foto: Toon Lambrechts (Unsplash)

23.90 Franken pro Stunde sollen Angestellte in der Stadt Zürich mindestens verdienen, in der Stadt Winterthur sind es 23 Franken. Dem hat die Stimmbevölkerung in beiden Städten 2023 deutlich zugestimmt. Doch zu früh gefreut: Verschiedene Wirtschaftsverbände haben die Einführung des Mindestlohns nach der demokratischen Entscheidung mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons blockiert.

Das Gericht hat die Beschwerde erstinstanzlich gutgeheissen. Die Begründung: Ein kommunaler Mindestlohn sei nicht mit kantonalem Recht vereinbar. Die Initiant:innen haben das Urteil daraufhin ans Bundesgericht weitergezogen und nun Recht erhalten.

Wichtiges Leiturteil für Mindestlöhne gegen Armut

Nachdem das Bundesgericht bereits im Fall des Mindestlohns im Kanton Neuenburg entschieden hat, dass Kantone sozialpolitisch begründete Mindestlöhne erlassen dürfen, ist dieses Urteil wegweisend für die Gemeinden. Gemeinden und Kantone dürfen demnach geeignete Massnahmen wie jene eines Mindestlohns erlassen, um Armut trotz Arbeit zu bekämpfen.

Das Urteil des Bundesgerichts hat auch Signalwirkung für Gemeinden in anderen Kantonen: In den Städten Bern, Biel und Schaffhausen werden Initiativen für kommunale Mindestlöhne gerade von den Wirtschaftsverbänden mit Beschwerden blockiert. Dieses Urteil dürfte den Initiant:innen nun Aufwind geben.

Nationales Parlament will Mindestlohn-Stopp

Zeitgleich zum Entscheid des Bundesgerichts greifen die SVP, die FDP und die Mitte die Mindestlöhne im nationalen Parlament an. Mit der Umsetzung der Motion von Mitte-Ständerat Erich Ettlin zielen sie darauf ab, Mindestlöhne für Kantone und Städte einzufrieren. Dies entgegen dem Willen des Bundesrats und aller Kantone bis auf Obwalden – jenem von Ständerat Ettlin.

Sollten die bürgerlichen Parteien dem Geschäft in der Schlussabstimmung zustimmen, gilt ein Referendum seitens des Gewerkschaftsbundes als sicher.

jsc/lal


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