Finanzierung der 13. AHV-Rente: Das musst du wissen

Vor über zwei Jahren hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Einführung der 13. AHV-Rente beschlossen und am gleichen Tag eine Erhöhung des Rentenalters deutlich verworfen. Bei den Abstimmungen am 29. November geht es nun um die Finanzierung dieser zusätzlichen Rente. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Zwei Personen mittleren Alters sitzen auf einer Bank in einem Park und schauen sich lächelnd an. Sie sind herbstlich gekleidet mit Jacken. Der Mann trägt eine Mütze und eine dunkelblaue Jacke, die Frau eine marineblaue Jacke über einer bordeauxfarbenen Hose. Hinter ihnen erstreckt sich eine Allee mit hohen Bäumen, deren Laub in gelben und grünen Tönen leuchtet. Der Boden ist mit Herbstblättern bedeckt. Im Hintergrund sind weitere Parkbänke und Gebäude sichtbar. Die Szene vermittelt einen Eindruck von Ruhe und gemeinsamer Zeit in der Natur.
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Am 3. März 2024 gelang der SP und den Gewerkschaften ein historischer Sieg: Mit 58,2 Prozent Ja-Anteil stimmte die Schweizer Stimmbevölkerung der 13. AHV-Rente zu und damit für einen Ausbau der 1. Säule. Am selben Tag lehnte die Bevölkerung auch die FDP-Initiative für eine Erhöhung des Rentenalters mit 75 Prozent Nein-Stimmen deutlich ab. Die Botschaft war unmissverständlich: Mehr Rente ja, länger arbeiten nein.

Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt. Doch bevor sie zum ersten Mal auf dem Konto von über 2,5 Millionen Rentner:innen landet, entscheidet die Bevölkerung am 29. November 2026 über die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Das musst du dazu wissen:

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Finanzierung über die Mehrwertsteuer

Das Parlament hat sich nach langem Hin und Her auf eine moderate Mehrwertsteuer-Erhöhung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente geeinigt. So bleibt die AHV auch mit der 13. Rente finanziell gut aufgestellt: Ab 2028 soll der normale Mehrwertsteuersatz von heute 8,1 auf 8,5 Prozent steigen. Der Sondersatz für Übernachtungen in Hotels und Herbergen steigt von 3,8 auf 4 Prozent. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs bleibt dagegen unverändert bei 2,6 Prozent.

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Lebensmittel und Medikamente werden nicht teurer

Der alltägliche Konsum ist von der Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgenommen. Denn der reduzierte Satz der Mehrwertsteuer, der für «Güter des täglichen Bedarfs» gilt, wird nicht erhöht. Dazu gehören etwa Lebensmittel oder Medikamente. Dieser alltägliche Konsum ist für viele Haushalte einer der grössten Ausgabenposten – neben Mieten und Krankenkassenprämien, die ganz von der Mehrwertsteuer befreit sind. Konkret: Für Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen ist ein relevanter Teil der Ausgaben nicht von der Erhöhung betroffen.


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Ablehnung gäbe Rückenwind für Rentenaltererhöhung

Die 13. AHV-Rente wurde demokratisch beschlossen. Das bedeutet für die AHV zusätzliche jährliche Ausgaben von rund 4 bis 5 Milliarden Franken. Ohne zusätzliche Einnahmen würde sich die finanzielle Situation der AHV deutlich verschlechtern. Das Bundesamt für Sozialversicherungen warnt, dass der AHV-Ausgleichsfonds ohne Zusatzfinanzierung rasch unter die gesetzlich vorgesehene Schwelle sinken würde. Wenn die AHV finanziell unter Druck gerät, werden Forderungen nach einem höheren Rentenalter wieder lauter werden – die Bevölkerung könnte dieser Forderung dann aus Sorge um das wichtigste und beliebteste Sozialwerk der Schweiz zustimmen.

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Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Mit der moderaten Erhöhung der Mehrwertsteuer soll die finanzielle Stabilität der AHV – dem wichtigsten Sozialwerk der Schweiz – gesichert werden. 9 von 10 Menschen erhalten mehr aus der AHV ausbezahlt, als sie in ihrem Leben einzahlen. Das bleibt weiterhin wahr: Wer durchschnittlich viel verdient, zahlt gemäss Berechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds künftig ca. 70 Franken mehr Mehrwertsteuer pro Jahr. Dafür erhält jede Person in Rente jährlich eine zusätzliche Monatsrente von durchschnittlich 1’800 Franken.

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Auch Vermögende und ausländische Tourist:innen zahlen mit

Die AHV wird heute vor allem über Lohnbeiträge, Mehrwertsteuer und Bundesbeiträge finanziert. Die Mehrwertsteuer hat dabei einen sozialen und ausgleichenden Vorteil: Wer von Kapitaleinkommen oder Vermögen lebt, bezahlt keine AHV-Lohnbeiträge, aber Mehrwertsteuer auf den Konsum. Je höher das Vermögen, desto mehr konsumiert eine Person – und finanziert so auch die AHV. Das gilt ebenso für Tourist:innen. Sie finanzieren über ihren Konsum in der Schweiz einen Teil der Mehrwertsteuereinnahmen mit. Wer in der Schweiz Ferien macht, ein Hotel bucht, essen geht oder einkauft, trägt damit ebenfalls zur Finanzierung der AHV bei.

Jetzt geht es darum, den Volksentscheid zur 13. AHV-Rente ernst zu nehmen. Die Schweiz hat sich für eine 13. AHV-Rente entschieden. Am 29. November entscheidet sie darüber, ob sie diesen Entscheid auch finanzieren will.

lal


6 Kommentare

  1. Ich kann immer noch nicht verstehen, dass man nicht für die Finanzierung der 13. AHV eine Transaktionssteuer im o, Promilleprozennt bereich einführt. Das würde die Betreffenden überhaupt nicht spüren und der Finanzplatz Schweiz würde in keiner art und weise Schaden nehmem. ⁹

  2. Wie kann es sein dass eine Glaubwürdige Zeitschrift wie der K-Tipp vorgerechnet hat, dass es keine zusätzliche AHV Finanzierung braucht weil jetzt schon genug Geld vorhanden ist ?
    Die Begründung von K-Tipp war, dass der Bund für die Berechnung von extremen Bedingungen ausgegangen ist, und der K-Tipp mit realistischen Bedingungen berechnet hat.
    Wem soll man denn jetzt glauben?

  3. Es ist doch klar, dass wir diesen Entscheid auch finanzieren müssen! Die Form der Finanzierung scheint mir daher richtig, angepasst an die finanzielle Situation jedes Einzelnen!

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